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   VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800   

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https://dejure.org/2018,28723
VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800 (https://dejure.org/2018,28723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2018 - 7 CS 18.800 (https://dejure.org/2018,28723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2018 - 7 CS 18.800 (https://dejure.org/2018,28723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 108 Abs. 2; BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 10
    Entlassung von der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobbing eines Schülers durch einen Lehrer, kann zur Entlassung des Lehrers führen.

  • rewis.io

    Entlassung von der Schule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 2 ; BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 10
    Entlassung von der Schule; rechtliches Gehör; Unterlassen von Akteneinsicht; Verhältnismäßigkeit; Entlassung; Schule; Mobbing; Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    VwGO § 108 Abs. 2 ; BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 10
    Mobbing eines Schülers durch einen Lehrer, kann zur Entlassung des Lehrers führen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Mobbing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob einzelne Maßnahmen wie Verweise oder verschärfte Verweise, die mangels Verwaltungsaktcharakters nicht der Bestandskraft fähig sind (BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - juris, Rn. 19), noch gerichtlich überprüft werden müssten.
  • VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776

    Schulrecht: Entlassung eines Schülers wegen Drogenverkaufs in Schule

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800
    Insbesondere besteht unter den Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 414, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2018 (GVBl S. 613), keine Rangfolge in der Weise, dass immer eine mildere Ordnungsmaßnahme zu ergreifen ist, bevor eine schwerere, wie z.B. die Entlassung von der Schule gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 10 BayEUG verhängt wird (BayVGH, B.v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 7 B 24.98
    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800
    Das Verwaltungsgericht war nicht verpflichtet, der Antragstellerseite die Behördenakten unaufgefordert zu übersenden (vgl. dazu BVerwG, B.v. 5.2.1998 - 7 B 24/98 - juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 7 CS 18.869

    Entlassung von der Schule wegen Gebrauchs von THC-Liquids in einer E-Shisha

    Insbesondere besteht unter den Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 BayEUG keine Rangfolge in der Weise, dass immer eine mildere Ordnungsmaßnahme zu ergreifen ist, bevor eine schwerere, wie z.B. die Entlassung von der Schule, verhängt wird (BayVGH, B.v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris und vom 31.8.2018 -7 CS 18.800).
  • VG München, 23.03.2023 - M 3 S 23.420

    Schulische Ordnungsmaßnahme, Ausschluss vom Unterricht

    Die Wahl der Ordnungsmaßnahme orientiert sich an der Beeinträchtigung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, an den Erfordernissen des Schutzes Dritter und daran, ob bisherige Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen Wirkung gezeigt haben oder dem Schüler in aller Deutlichkeit und Konsequenz vor Augen geführt werden muss, dass sein Verhalten nicht weiter geduldet werden kann (BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 7 CS 18.800 - juris).
  • VG München, 12.12.2019 - M 3 S 19.6054

    Ausschluss vom Unterricht

    Die Wahl der Ordnungsmaßnahme orientiert sich an der Beeinträchtigung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, an den Erfordernissen des Schutzes Dritter und daran, ob bisherige Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen Wirkung gezeigt haben oder dem Schüler in aller Deutlichkeit und Konsequenz vor Augen geführt werden muss, dass sein Verhalten nicht weiter geduldet werden kann (BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 7 CS 18.800 - juris).
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