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   VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813   

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VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813 (https://dejure.org/2018,28722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813 (https://dejure.org/2018,28722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2018 - 8 ZB 17.31813 (https://dejure.org/2018,28722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 Nr. 2, Abs. 4 S. 4, § 83b; VwGO § 60 Abs. 1, Abs. 4, § 124a Abs. 4 S. 4; RVG § 30 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens einer Divergenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Person, die sich exilpolitisch betätigt, aber den Status eines "Mitläufers" nicht überschreitet, kann abgeschoben werden.

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens einer Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Person, die sich exilpolitisch betätigt, aber den Status eines "Mitläufers" nicht überschreitet, kann abgeschoben werden.

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchende aus Äthiopien; Divergenz (verneint); Widerspruch von Tatsachensätzen (verneint); zeitliche Überholung einer Tatsachenfrage aufgrund wesentlicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Umdeutung Divergenzin; Grundsatzrüge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363

    Äthiopien; Nachfluchtgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Der Senat hat sie im Verfahren eines Klägers, der ebenfalls der Volksgruppe der Oromos angehörte, mit Urteil vom 25. Februar 2008 (21 B 07.30363) beantwortet, soweit das über den Einzelfall hinausgreifend möglich ist.

    Dafür spricht nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der in dieser Entscheidung in Bezug genommene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Februar 2008 (Az. 21 B 07.30363 - juris) selbst nur Personen in den Blick nimmt ("jedenfalls"), die sich in der Bundesrepublik Deutschland exponiert politisch betätigt haben.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juli 2015 (21 B 15.30119 - juris) seine bisherige Rechtsprechung (vgl. U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris) fortgeführt und bezüglich eines Mitglieds der UOSG (TBOJ) auf folgende engere tatsächliche Voraussetzungen für eine Rückkehrgefährdung bei exilpolitischer Betätigung äthiopischer Staatsangehöriger verwiesen: Bei einer Rückkehr nach Äthiopien müssen solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen.".

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Tatsachen- oder Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtlich Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Eine Divergenzzulassung kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn sich die der früheren obergerichtlichen Grundsatzentscheidung zugrunde liegenden Verhältnisse nicht nur unwesentlich verändert haben und das Verwaltungsgericht seine abweichende Bewertung der Verfolgungslage unter Bezeichnung neu herangezogener Erkenntnismittel auf diese Veränderungen stützt (vgl. HessVGH, B.v. 21.3.2000 - 12 UZ 4014/99.A - NVwZ 2000, 1433 = juris Rn. 9 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 13.1.2009 - 11 LA 471/08 - juris Rn. 2; OVG SA, B.v. 4.4.2017 - 3 L 69/17 - juris Rn. 8 ff.; Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 167 und 171 m.w.N.).

    und ob infolgedessen der geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz in einen solchen der grundsätzlichen Bedeutung "umgedeutet" werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 13.1.2009 - 11 LA 471/08 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines Obergerichts genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 16).

    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Tatsachen- oder Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtlich Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 21 ZB 15.30119

    Asylrecht (Äthiopien); Zulassungsantrag; Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe kommt nach Auffassung des Senats eine Zulassung der Berufung wegen einer Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs weder im Hinblick auf den von der Beklagten angeführten Beschluss vom 14. Juli 2015 - 21 ZB 15.30119 - juris (vgl. dazu unten 1.) noch im Hinblick auf den Beschluss vom 8. November 2002 - 9 B 00.31236 - juris in Betracht (vgl. dazu unten 2.).

    Eine Zulassung der Berufung wegen einer Abweichung von der Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 21 ZB 15.30119 - juris scheidet aus.

  • VGH Hessen, 15.06.1999 - 10 UZ 1052/99

    Asylverfahren: Zulassung der Beschwerde wegen Abweichung von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Das ist bei rechtsmittelzulassenden Entscheidungen nicht der Fall, weil die Zulassung eines Rechtsmittels zur Klärung einer bestimmten Rechts- oder Tatsachenfrage noch keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 2 B 70.98 - NVwZ 1999, 406 = juris Rn. 4; HessVGH, 15.6.1999 - 10 UZ 1052/99.A = juris Rn. 9 m.w.N.; Berlit in GK-AsylVfG § 78 Rn. 162).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98

    Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Das ist bei rechtsmittelzulassenden Entscheidungen nicht der Fall, weil die Zulassung eines Rechtsmittels zur Klärung einer bestimmten Rechts- oder Tatsachenfrage noch keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 2 B 70.98 - NVwZ 1999, 406 = juris Rn. 4; HessVGH, 15.6.1999 - 10 UZ 1052/99.A = juris Rn. 9 m.w.N.; Berlit in GK-AsylVfG § 78 Rn. 162).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 05.31082

    Äthiopien; Nachfluchtgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juli 2015 (21 B 15.30119 - juris) seine bisherige Rechtsprechung (vgl. U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris) fortgeführt und bezüglich eines Mitglieds der UOSG (TBOJ) auf folgende engere tatsächliche Voraussetzungen für eine Rückkehrgefährdung bei exilpolitischer Betätigung äthiopischer Staatsangehöriger verwiesen: Bei einer Rückkehr nach Äthiopien müssen solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen.".
  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Es kommt insofern nämlich nicht nur darauf an, ob sich im angestrebten Berufungsverfahren eine bestimmte Frage entscheidungserheblich stellen würde, sondern auch darauf, ob sie für die Vorinstanz entscheidungserheblich gewesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 25.4.2014 - 8 B 87/13 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 9.3.2017 - 20 ZB 17.30213 - juris Rn. 4; B.v. 19.2.2018 - 20 ZB 18.30003 - juris Rn. 4; Seibert in Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 152).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 20 ZB 17.30213

    Zum Klärungsbedürfnis für die Annahme einer inländischen Fluchtalternative

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 20 ZB 18.30003

    Asylrecht - Berufungszulassungsantrag

  • VGH Bayern, 13.08.2018 - 8 ZB 18.30133

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • BVerwG, 11.08.1998 - 2 B 74.98

    Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts.

  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 UZ 4014/99

    Asylrechtsstreit: Darlegung einer Abweichung - Beruhen der Entscheidung auf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

  • VGH Bayern, 08.11.2002 - 9 B 00.31263
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 4 A 361/15

    Berücksichtigung der Flucht eines Asylbewerbers bei der Beurteilung der

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17

    Verfolgung in Syrien

  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 68.17

    Klärungsbedürftigkeit der Verfolgung einer aus Syrien flüchtigen Person im

  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 30.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen unentschuldigten

  • VGH Bayern, 14.11.2017 - 21 ZB 17.31340

    Verfolgung in Äthiopien wegen Aktivität in einer Exilorgansiation

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei

  • OVG Hamburg, 18.12.2018 - 1 Bf 145/17

    Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensfehler; Erkenntnismittel;

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechts- oder Tatsachenfrage kann nur dann zu einer Zulassung der Berufung führen, wenn die gestellte Frage nach Maßgabe der nicht mit beachtlichen Zulassungsgründen angegriffenen Rechtsansicht und tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich wäre (vgl. VGH München, Beschl. v. 31.8.2018, 8 ZB 17.31813, juris Rn. 28; Beschl. v. 9.3.2017, 20 ZB 17.30213, juris Rn. 4; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 78 AsylG Rn. 16; Berlit, in: GK-AsylG, Loseblatt, Stand: September 2018, § 78 Rn. 153 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2020 - 10 LA 3/20

    Keine Divergenzzulassung hinsichtlich Tatsachenfragen bei wesentlicher

    Bei Tatsachenfragen kommt eine Divergenzzulassung ferner dann nicht (mehr) in Betracht, wenn sich seit der angeführten obergerichtlichen Grundsatzentscheidung, die einen bestimmten Tatsachensatz aufgestellt hat, dessen Verbindlichkeit aber immer unter dem Vorbehalt einer Änderung der Sachlage steht, die tatsächlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich verändert haben (ständige Rechtsprechung des Senats: Senatsbeschlüsse vom 09.02.2018 - 10 LA 70/18 - und vom 13.12.2017 - 10 LA 150/17 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2018 - 4 LA 41/18 -, juris Rn. 7, 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2017 - 3 L 69/17 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Leitsatz und Rn. 2; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 29.11.1988 - 12 TE 3420/88 -, juris 1. Leitsatz und Rn. 6, vom 15.01.1990 - 12 TE 3516/88 - juris 3. Leitsatz, und vom 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris Leitsatz und Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1999 - 14 A 2788/94.A -, juris 1. Leitsatz und Rn. 5 ff.; GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 171; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 78 Rn. 81; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2.09 -, Rn. 9 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bei einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtslage).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.3.2016, 5 BN 1.15, juris Rn. 2; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2018, 4 Bf 276/17.AZ, n.v.; Beschl. v. 17.4.2013, 4 Bf 11/13.AZ, n.v.; VGH München, Beschl. v. 31.8.2018, 8 ZB 17.31813, juris Rn. 28; Beschl. v. 26.2.2018, 20 ZB 17.30824, juris Rn. 4; Happ, in Eyermann, VwGO, Kommentar, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Auf die ausführliche Begründung hierzu in den Beschlüssen des Senats vom 31. August 2018 - 8 ZB 17.31854 und 8 ZB 17.31813 - juris und vom 24. September 2018 - 8 ZB 18.32331 - juris wird Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Auf die ausführliche Begründung hierzu in den Beschlüssen des Senats vom 31. August 2018 - 8 ZB 17.31854 und 8 ZB 17.31813 - juris und vom 24. September 2018 - 8 ZB 18.32331 - juris wird Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 05.11.2018 - 8 ZB 18.32768

    Keine klärungsbedürftigen Fragen bei einer Rückkehr nach Äthiopien

    Sie ist einer generellen, allgemeingültigen Klärung nicht zugänglich, weil sie von einer Vielzahl individueller Umstände abhängt, etwa davon, auf welche Art sich Betroffene (exil-)politisch betätigt haben (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 8 ZB 17.31813 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 8 ZB 18.32331

    Fehlende Darlegung einer Divergenz hinsichtlich der Rückkehrgefährdung nach

    Vielmehr nimmt der Beschluss vom 25. Februar 2008 (Az. 21 B 07.30363 - juris) nur Personen in den Blick ("jedenfalls"), die sich in Deutschland exponiert politisch betätigt haben (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 8 ZB 17.31813 - Rn. 12, nicht veröffentlicht).
  • OVG Hamburg, 18.07.2022 - 5 Bf 85/22

    Zur Berücksichtigung von Unterstützungshandlungen auf der Kommunikationsplattform

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.3.2016, 5 BN 1.15, juris Rn. 2; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2022, 4 Bf 331/21.Z, n.v.; VGH München, Beschl. v. 31.8.2018, 8 ZB 17.31813, juris Rn. 28; Beschl. v. 26.2.2018, 20 ZB 17.30824, juris Rn. 4; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
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