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   VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200   

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https://dejure.org/2018,28720
VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200 (https://dejure.org/2018,28720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200 (https://dejure.org/2018,28720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2018 - 9 ZB 18.32200 (https://dejure.org/2018,28720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 u. Abs. 4 S. 4
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Zulassung einer Berufung müsse die Voraussetzung dafür vorliegen.

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Uganda); HIV-Infektion; Darlegung von Zulassungsgründen; Berufungszulassungantrag; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung; asylrechtliche Streitigkeit

  • rechtsportal.de

    Für die Zulassung einer Berufung müsse die Voraussetzung dafür vorliegen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 5).

    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden besteht nicht (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 9 ZB 12.30404 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Soweit die Klägerin zu eine unzureichende Würdigung ihres Verfolgungsschicksals als HIV-Infizierte in Uganda geltend macht, wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht; damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 9 ZB 17.30403 - juris Rn. 9).

    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall unter Verweis auf "andere Urteile" kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.30433

    Glaubhafter Vortrag im Rahmen des Asylverfahrens - Darlegung posttraumatischer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969

    Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Soweit die Klägerinnen anführen, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG), bleibt ihr Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg, weil nicht dargelegt wird (vgl. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), welche konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, deren Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden besteht nicht (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 9 ZB 12.30404 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 9 ZB 17.30403

    Erfolgloser Antrag eines Staatsangehörigen aus Sierra-Leone auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 ZB 18.32200
    Soweit die Klägerin zu eine unzureichende Würdigung ihres Verfolgungsschicksals als HIV-Infizierte in Uganda geltend macht, wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht; damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 9 ZB 17.30403 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 6).

    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, besteht nicht (vgl. BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.32166

    Verfristeter Antrag auf Zulassung der Berufung und ungenügende Darlegung der

    Gleiches gilt für den Zulassungsgrund besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 9 ZB 16.30738

    Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Diese im Gewand einer Gehörsrüge vorgebrachte Kritik kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht begründen; damit wird kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 9 ZB 18.50047

    Keine Berufungszulassung in asylrechtlicher Streitigkeit wegen der Verletzung

    Soweit das Vorbringen des Klägers als im Gewand einer Gehörsrüge vorgebrachte Kritik an der Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht angesehen werden kann, wird damit kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 19.30287

    Erfolglose Grundsatzrüge im Asylstreitverfahren

    Der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist kein Grund, aus dem nach § 78 Abs. 3 AsylG die Berufung in asylrechtlichen Streitigkeiten zugelassen werden kann (BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 ZB 18.32200 - juris Rn. 3).
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