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   VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16   

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https://dejure.org/2017,5800
VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16 (https://dejure.org/2017,5800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.02.2017 - 8 B 1411/16 (https://dejure.org/2017,5800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 8 B 1411/16 (https://dejure.org/2017,5800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30 Abs 1 S 2 HSOG, § 30 Abs 3 Nr 2 HSOG, § 52 Abs 1 HSOG, § 170 Abs 2 StPO, § 81b Alt 2 StPO
    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und Zwangsmittelandrohung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und Zwangsmittelandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkennungsdienst; Resttatverdacht; Vorführung; Vorladung; Zwangsmittelandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Zwangsgeld führt vor diesem Hintergrund nur dann nicht rechtzeitig zum Ziel, wenn die Maßnahme - hier die ED-Behandlung -, die mit der Vorladung verfolgt wird, noch vor Ablauf der mit einer Zwangsgeldandrohung und -festsetzung üblicherweise verbundenen Zeitspanne erfolgen muss, die Maßnahme also in diesem Sinne unaufschiebbar ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Hierfür muss - wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 25. November 2015 (- 3 L 146/13 - juris Rn. 53) zu Recht ausgeführt hat - eine konkret auf den Einzelfall gegebene Begründung gegeben werden (ebenso Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Hierfür muss - wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 25. November 2015 (- 3 L 146/13 - juris Rn. 53) zu Recht ausgeführt hat - eine konkret auf den Einzelfall gegebene Begründung gegeben werden (ebenso Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Entsprechend hat das BVerfG in seinem stattgebenden Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris Rn. 12 entschieden, dass es im Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO einer eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens bedarf und sich eine schematische Betrachtungsweise verbietet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Denn aus der Regelung des § 30 Abs. 3 HSOG zur zwangsweisen Durchsetzung von Vorladungen ergibt sich, dass diese grundsätzlich auch dann noch gelten und durchgesetzt werden können, wenn der Vorgeladene zum bestimmten Termin nicht erschienen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
  • VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Zulässiges Zwangsmittel ist nicht nur der unmittelbare Zwang nach § 52 HSOG in Form der zwangsweisen Vorführung, sondern auch das Zwangsgeld nach § 50 HSOG (Hornmann, HSOG, 2. Aufl. 2008, § 30 Rn. 25; VG München, Urteil vom 20. April 2016 - M 7 K 15.4332 - juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Denn aus der Regelung des § 30 Abs. 3 HSOG zur zwangsweisen Durchsetzung von Vorladungen ergibt sich, dass diese grundsätzlich auch dann noch gelten und durchgesetzt werden können, wenn der Vorgeladene zum bestimmten Termin nicht erschienen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1981 - 4 B 1078/81
    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Welches Zwangsmittel zulässig ist, ist den Vorschriften über den Verwaltungszwang zu entnehmen (Hornmann, HSOG, 2. Aufl.2008, § 30 Rn. 23; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. November 1981 - 4 B 1078/81 - juris für den wortgleichen § 10 Abs. 2 Nr. 2 PolG NRW).
  • VG Düsseldorf, 02.07.2015 - 18 L 1865/15

    Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung im Hinblick auf eine noch anfechtbare

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16
    Ob dies auch dann gilt, wenn der Grundverwaltungsakt weder von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist noch die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat, kann hier dahinstehen (vgl. zu einem solchen Fall VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 18 L 1865/15 - juris Rn.1).
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 971/16

    Anwendbarkeit der StPO § 81 b Alt 2; Anordnung von erkennungsdienstlichen

    Anhaltspunkte für einen fortbestehenden Restverdacht können sich nur aufgrund einer eingehenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens ergeben (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 01. Februar 2017 - 8 B 1411/16 -, Rn. 27, juris).
  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
    Die Ermessensentscheidung über die Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen aufgrund des nicht unerheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Absatz 1 GG i. V. m. Art. 1 Absatz 1 GG) darf dabei nicht "reflexartig" an die Beschuldigteneigenschaft anknüpfen, wenn das Strafverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt worden ist oder der Beschuldigte freigesprochen wurde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 aaO.; so auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 B 1411/16 -, juris; OVG Greifswald, Urteil vom 25. November 2015 - aaO., Rn. 53, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 aaO., Rn. 9, juris, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2018 - 5 L 4457/18

    Reichweite der Mitwirkungspflichten nach bestandskräftigem Abschluss des

    Das Gericht weist dabei darauf hin, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs grundsätzlich ultima ratio ist, sodass eine Vorführung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und der Einsatz unmittelbaren Zwangs zur Durchführung dieser Maßnahmen erst dann zulässig sind, wenn Zwangsgeld nicht oder nicht rechtzeitig zum Ziel führt oder untunlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 B 1411/16 -, juris Rn. 37 ff. m.w.N., zu der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 Strafprozessordnung).
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