Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10012
VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04 (https://dejure.org/2006,10012)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 5 UE 3392/04 (https://dejure.org/2006,10012)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 5 UE 3392/04 (https://dejure.org/2006,10012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschließungsbeiträge der Grundstückseigentümer in einer neu hergestellten Straße; Bebaubarkeit als Voraussetzung für die Erschließung von Hinterliegergrundstücken; Eigentümeridentität von Anliegergrundstück und Hinterliegergrundstück; Hinterliegergrundstück im ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; EBS der Stadt Rotenburg/Fulda

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag - Alleineigentum, Anliegergrundstück, Eigentümeridentität, Erschließungsbeitrag, Erschlossen, Hinterliegergrundstück, Miteigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 569
  • DÖV 2006, 926 (Ls.)
  • BauR 2006, 1795 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157 = HSGZ 1993, 305 = NVwZ 1993, 1206) ist ein Hinterliegergrundstück jedoch bereits dann "bebaubar" im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB, wenn es allein in der Verfügungsmacht des Eigentümers oder der Eigentümer steht, die für eine "aktuelle" Bebaubarkeit aufgestellten bundes- und landesrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • VG Kassel, 19.05.2004 - 6 E 1099/04

    Erschließungsbeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19. Mai 2004 - 6 E 1099/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
    Erschlossen sind sie vielmehr nur dann durch eine Erschließungsanlage - bei Hinwegdenken eventueller weiterer Erschließungsanlagen -, wenn sie von der abzurechnenden Straße im Sinne der §§ 30 ff. BauGB und damit bebauungsrechtlich erschlossen werden, d. h. wenn für das Hinterliegergrundstück gerade im Hinblick auf die abzurechnende Straße eine Baugenehmigung erteilt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2002 - 9 C 5.01 -, NVwZ-RR 2002, 770; vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 17 Rdnr. 77 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 08.07.1993 - 5 UE 209/89

    Erschließungsbeitragspflicht für Hinterliegergrundstück - Erschlossensein bei

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der Senat bereits seit längerem angeschlossen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1993 - 5 UE 209/89 -, HSGZ 1993, 460 = ZMR 1994, 585).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht an seine Rechtsprechung angeschlossen, nach der das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB nicht davon abhängt, ob ein der erforderlichen regelmäßigen Erreichbarkeit entgegenstehendes (ausräumbares) Hindernis bereits beseitigt ist, wenn die Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des oder der Eigentümer liegt oder nur an seiner fehlenden Mitwirkung scheitert (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 P 97.89 [richtig: 8 C 67.89 - d. Red.] -, BVerwGE 88, 248, 252 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht