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   VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13   

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VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13 (https://dejure.org/2014,38691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.10.2014 - 6 A 2206/13 (https://dejure.org/2014,38691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 6 A 2206/13 (https://dejure.org/2014,38691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG, § 60 Abs 7 AufenthG
    Sperrwirkung des Asylverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gesetzlichen Anspruchs in § 10 Abs. 1 AufenthG bzgl. Umfassens der "Soll-Vorschriften"; Verpflichtung zur rückwirkenden Ausstellung einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis auf den Tag der Antragstellung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 10 Abs. 1
    Asylverfahren, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, gesetzlicher Anspruch, Sollvorschrift, Sperrwirkung, rückwirkende Erteilung, Bestandskraft, Rechtskraft, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Rechtsschutzinteresse, Abschluss des Asylverfahrens, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASYLVERFAHREN; AUFENTHALTSERLAUBNIS; GESETZLICHER ANSPRUCH; SOLL-VORSCHRIFT; SPERRWIRKUNG

  • rechtsportal.de

    Begriff des gesetzlichen Anspruchs in § 10 Abs. 1 AufenthG bzgl. Umfassens der "Soll-Vorschriften"; Verpflichtung zur rückwirkenden Ausstellung einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis auf den Tag der Antragstellung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Von der Sperrwirkung nach § 10 Abs. 1 AufenthG nicht betroffen wird demnach ein gesetzlicher Anspruch, d.h. nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein "strikter Rechtsanspruch" auf Erteilung eines Titels, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, BVerwGE 134, 382).

    Ob die Sperrwirkung auch dann keine Anwendung finden soll, wenn es sich um eine Norm mit Ermessensregelung handelt, jedoch ein Fall der sogenannten Ermessensreduzierung auf Null gegeben ist (zum Diskussionsstand vgl. Discher, in: GK-AufenthG, Stand Juli 2014, § 10 Rdnr. 60.3 ff.), ist zweifelhaft (dagegen: BVerwG, Urteil vom 16.12.2008, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 1.97 -, BVerwGE 105, 28, zu § 9 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; und Urteil vom 16.12.2008, a.a.O.).

    "Auf die vom Berufungsgericht für grundsätzlich bedeutsam gehaltene, vom Senat bisher noch nicht entschiedene Frage, ob auch eine Soll-Vorschrift einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG begründen kann, der die Anwendung der Sperrwirkung des Satzes 2 der Vorschrift ausschließt (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 C 37.07 - Rn. 24 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen = Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 2), kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht an.".

    "In diesem Zusammenhang verkennt die Beschwerde, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Die Entscheidung des Hess. VGH vom 27. Mai 2008 wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. August 2009 aufgehoben (Az. 1 C 20.08, NVwZ-RR 2010, 286; vgl. auch die Parallelentscheidung vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 -, BVerwGE 134, 335), indes aus anderen Gründen.
  • VGH Hessen, 27.05.2008 - 7 B 823/08

    Schulrecht: Untersagung der Fortführung einer Ergänzungsschule

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Jedoch hat der 9. Senat des Hess. VGH mit Beschluss vom 27. Mai 2008 - 9 A 452/08 - (ESVGH 59, 64 = AUAS 2008, 268) zur Frage der Abgrenzung bei § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG im Fall der ebenfalls als Soll-Vorschrift gestalteten Übergangsvorschrift nach § 104a AufenthG entsprechend unter Heranziehung der Gesetzeshistorie zur Anwendung des § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeführt:.
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 9. Februar 1994 entschieden, dass eine nach Ablauf des Leistungszeitraums rückwirkend erteilte Aufenthaltsbefugnis den Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG nicht gerecht werde und es sei zweifelhaft, ob die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis oder -erlaubnis überhaupt zulässig sei (Az. 14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 1.97 -, BVerwGE 105, 28, zu § 9 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; und Urteil vom 16.12.2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn es für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (Beschluss vom 02.09.2010 - 1 B 18.10 -, AUAS 2010, 254; Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 7.08 -, NVwZ 2009, 1431, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn es für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (Beschluss vom 02.09.2010 - 1 B 18.10 -, AUAS 2010, 254; Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 7.08 -, NVwZ 2009, 1431, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Seiner Linie bleibt das Bundesverwaltungsgericht auch in dem Beschluss vom 16. Februar 2012 (Az. 1 B 22.11, juris) treu, wenn es ausführt:.
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung ist der der Beratung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 8.11 -, BVerwGE 143, 138).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Auszug aus VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
    Eine solche Schlussfolgerung würde dem Gesetz in seiner heutigen Fassung eindeutig zuwiderlaufen (im Ergebnis ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. September 2007 - 2 L 173/06 -, juris).".
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 10 CE 05.2067
  • VGH Bayern, 18.11.2010 - 19 ZB 08.3154

    Ausschluss wegen Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen zur Beseitigung eines

  • VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, subsidiärer Schutz,

  • VGH Hessen, 01.09.2006 - 9 UE 1650/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Anspruch, abgelehnte

  • VGH Hessen, 27.05.2008 - 9 A 452/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei vorheriger Ablehnung eines Asylantrages

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

  • OVG Hamburg, 20.03.2015 - 1 Bf 231/13

    Anspruch i.S.v. AufenthG 2004 § 10 Abs 3 S 3; nachhaltige Sicherung des

    Es kann daher offen bleiben, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG vorliegen - insbesondere ein Abschiebungshindernis besteht - und ob ein "Soll"-Anspruch nach § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG einen strikten Rechtsanspruch i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG darstellt (vgl. insoweit zum Streitstand: VGH Kassel, Urt. v. 1.10.2014, 6 A 2206/13, Asylmagazin 2015, 41, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Hannover, 05.08.2019 - 12 A 1251/17

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Rechtsschutzinteresse; rückwirkende

    Ob ein Asylverfahren seinen bestandskräftigen Abschluss im Sinne der Vorschrift bereits bei Rechtskraft des die Bundesrepublik Deutschland verpflichtenden Urteils (so Nds. OVG, Beschluss vom 24.04.2019 - 8 PA 12/19 - in dem zugehörigen Prozesskostenhilfeverfahren) oder erst bei Erlass des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, mit dem das Urteil umgesetzt wird (so Hess. VGH, Urteil vom 01.10.2014 - 6 A 2206/13 -, juris Rn. 34), findet, ist nicht zu entscheiden, weil die Klägerin zu 1) ausweislich ihres in der mündlichen Verhandlung gestellten Klageantrages eine rückwirkende Erteilung ihres Aufenthaltstitels erst ab dem - späteren - Zeitpunkt des Erlasses des Bundesamtsbescheides begehrt.
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