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VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
- JurPC
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen im Rahmen der DSGVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 25.10.2022 - 6 K 1188/22
- VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00
Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG ist zwar grundsätzlich nur die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung über den Rechtsweg (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, Rn. 6; jeweils juris).Etwas anderes gilt aber dann, wenn das erstinstanzliche Gericht Rechte eines Beteiligten verletzt hat, die ihm in § 17a GVG eingeräumt worden sind, und diese Rechtsverletzung später nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, juris, Rn. 6).
- VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449
Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG ist zwar grundsätzlich nur die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung über den Rechtsweg (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17; OVG Hamburg…, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, Rn. 6; jeweils juris).In diesem Fall könnte nämlich das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, mangels Unzuständigkeit (§ 281 Abs. 1 ZPO) den Rechtsstreit nicht mehr innerhalb seines Rechtswegs weiter verweisen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17;… OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 6; jeweils juris).
- VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Auch das nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG angerufene Beschwerdegericht wäre vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, mit verbindlicher Wirkung das zuständige Gericht innerhalb des anderen Rechtswegs zu klären (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 22 C 17.375 -, juris, Rn. 10), so dass sich der Kläger im Regelfall mit der Beschwerde nicht darauf berufen kann, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen. - VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06
Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von …
Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Dieses Gericht ist deshalb nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter zu verweisen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 18. Mai 2006 - 12 S 664/06 -, juris, Rn. 3).