Rechtsprechung
VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 24.04.2014 - 1 K 1472/13
- VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14.Z
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 829/06
Rundfunkgebührenpflichtigkeit von Computern
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts ist offensichtlich zutreffend und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 30. Januar 2008 (- 1 BvR 829/06 -, Juris-Ausdruck). - VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 6516/13
Beschäftigte; Betriebsstätte; Rundfunkbeitrag; Widerspruch
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Die dortigen Ausführungen stehen im Einklang mit einer Vielzahl anderer Entscheidungen von Verwaltungsgerichten der ersten und zweiten Instanz, die der Beklagte in seiner Antragserwiderung vom 7. Juli 2014 aufgelistet hat und zu der seither weitere Entscheidungen hinzugekommen sind (vgl. etwa VG Hannover, Urteil vom 24. Oktober 2014 - 7 A 6516/13 -, Juris-Ausdruck), sowie zweier Landesverfassungsgerichte. - VGH Bayern, 16.03.2011 - 14 ZB 10.1432
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Beweiswürdigung durch das …
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Ernstliche Zweifel im Sinne der genannten Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Argumenten infrage gestellt wird und sich die dargelegten Richtigkeitszweifel zugleich auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken können, also zumindest die Möglichkeit eröffnen, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 10 A 1037/13.Z-, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 14 ZB 10.1432 -, Juris-Ausdruck).
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Dabei hat jedoch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, zu deren Finanzierung Zwecksteuern dienen, nicht den Charakter einer Gegenleistung des Abgabenberechtigten zu Gunsten des Abgabepflichtigen, weshalb bei den Zwecksteuern der Kreis der Abgabepflichtigen auch nicht auf solche Personen begrenzt ist, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem öffentlichen Vorhaben ziehen (so BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1978-2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343, Juris-Ausdruck Rn. 44). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG "normiert" ist, wie der Kläger vorträgt, sondern vom Bundesverfassungsgericht aus diesen Grundrechtsbestimmungen abgeleitet worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1983-1 BvR 209/83 u.a. -, BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ). - VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2015 - 10 A 900/14
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt er insofern Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Urteil, auch wenn diese im Wesentlichen in der Zitierung der Ausführungen in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 20. Dezember 2013 - 2 K 605/13 - bestehen, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat.