Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.02.2021 - 23 C 3194/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5379
VGH Hessen, 03.02.2021 - 23 C 3194/20 (https://dejure.org/2021,5379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.02.2021 - 23 C 3194/20 (https://dejure.org/2021,5379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 23 C 3194/20 (https://dejure.org/2021,5379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Satz 1 FlurbG, § 80 Abs 5 VwGO, § 88 Nr 3 FlurbG
    Vorläufige Anordnung bei der Unternehmensflurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 22.09.2020 - 23 C 2081/20
    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2021 - 23 C 3194/20
    Als "dringend" sind insbesondere solche Maßnahmen anzusehen, die der zukünftigen Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder der Verminderung der vom Durchgangsverkehr ausgehenden Immissionsbelastung dienen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2020 - 23 C 2081/20 -, juris Rdnr. 39 mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Bestimmung des richtigen Zeitpunkts für eine vorläufige Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde; es genügt, wenn die Durchführung der Baumaßnahme zeitnah bevorsteht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2020, a.a.O., Rdnr. 32).

    Von einem besonderen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer vorläufigen Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ist regelmäßig auszugehen, wenn der dem Unternehmen zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss entweder im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärt wurde, kraft Gesetzes sofort vollziehbar oder - wie hier - bereits bestandskräftig ist (Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2020, a.a.O., Rdnr. 53).

    Dabei unterliegt es keinen rechtlichen Bedenken, dass die Begründung für den Erlass der vorläufigen Anordnung und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen deckungsgleich sind (Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2020, a.a.O., Rdnr. 55; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rdnr. 11a).

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493

    Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2021 - 23 C 3194/20
    Liegt - wie hier - ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss für ein Straßenbauvorhaben vor, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die neue Straßentrasse dem Wohl der Allgemeinheit dient und ihre Verwirklichung im öffentlichen Interesse dringlich ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.03.2013 - 13 AS 13.493 -, juris Rdnr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2020 - 8 R 4/20

    Vorläufige Anordnung über die Besitzregelung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.2021 - 23 C 3194/20
    Zudem bedarf es einer unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Anordnung der Flurbereinigung und einer Dringlichkeit, der keine überwiegenden Interessen des Betroffenen entgegenstehen (vgl. Wingerter/Mayr, a.a.O., § 36 Rdnr. 2 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2020 - 8 R 4/20 -, juris Rdnr. 36).
  • VGH Hessen, 26.05.2021 - 23 C 2081/20
    Die zu treffende Ermessensentscheidung beschränkt sich danach für die Flurbereinigungsbehörde im Wesentlichen darauf, den richtigen Zeitpunkt für die vorläufige Anordnung zu bestimmen, insbesondere, diese nicht verfrüht zu erlassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 03.02.2021 - 23 C 3194/20 -, juris Rdnr. 36 ).
  • VGH Hessen, 12.05.2021 - 23 C 2081/20

    Vorläufige Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren, Anhörungsrüge

    Die zu treffende Ermessensentscheidung beschränkt sich danach für die Flurbereinigungsbehörde im Wesentlichen darauf, den richtigen Zeitpunkt für die vorläufige Anordnung zu bestimmen, insbesondere, diese nicht verfrüht zu erlassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 03.02.2021 - 23 C 3194/20 -, juris Rdnr. 36 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht