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   VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09   

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VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09 (https://dejure.org/2011,980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.2011 - 8 A 2423/09 (https://dejure.org/2011,980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 2011 - 8 A 2423/09 (https://dejure.org/2011,980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung von Lotterien in Hessen ungeachtet bestehender Bedenken gegen das staatliche Glücksspielmonopol; Erlaubnisfähigkeit einer Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen am Beispiel von Lotto per SMS unter Beachtung ...

  • kanzlei.biz

    Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung von Lotterien in Hessen ungeachtet bestehender Bedenken gegen das staatliche Glücksspielmonopol; Erlaubnisfähigkeit einer Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen am Beispiel von Lotto per SMS unter Beachtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lotto per SMS

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lotto per SMS

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lotto mittels SMS nicht erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erlaubnis für Glücksspielvermittlung "Lotto per SMS"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 533
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Im Übrigen sei auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - zu verweisen, wonach die Nutzung von Mobiltelefonen für den Zugang zu Wettangeboten die Möglichkeit eröffne, jederzeit bequem und von jedem Ort aus zu spielen, was mit dem Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft nur schwerlich zu vereinbaren sei.

    In diesem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276 = juris Rdnr. 139) heißt es dazu unmissverständlich:.

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08

    Rechtsschutz gegen Verweigerung der Bestätigung einer Anzeige der Vermittlung von

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Die Klägerin behauptet unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem durch Klageabweisung rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 7 K 139/08.

    Dem Senat liegen die den Erlaubnisantrag der Klägerin betreffenden Behördenakten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (ein Hefter, Bl. 1 bis 95) sowie die Gerichtsakten 7 K 139/08.F (V) des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vor.

    Wenn die Klägerin demgegenüber geltend gemacht hat, sie sei damals nicht als Spielvermittlerin tätig gewesen, sondern sei im Auftrag einer anderen Firma "für die Distribution von Karten (Lotto per SMS) tätig" gewesen, ist dies reine Wortklauberei und widerspricht im Übrigen ihrem eigenen Vorbringen im rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren gleichen Rubrums (7 K 139/08.F des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main) und im vorprozessualen Schriftverkehr (vgl. Schreiben der damaligen Bevollmächtigten der Klägerin an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vom 21. April 2008, Bl. 48 f. BA).

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 1307/09

    Unzulässigkeit der Lottoteilnahme durch SMS

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.F (V) - wird zurückgewiesen.

    Die mit Schriftsatz der Bevollmächtigten der Klägerin vom 23. Juli 2008 am folgenden Tag bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nach Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit mit Urteil vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.F (V) -, das den damaligen Bevollmächtigten der Klägerin am 13. Juli 2009 zugestellt worden, abgewiesen.

    hilfsweise, das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 7 K 1307/09.

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Auch die nach den im Tatbestand zitierten EuGH-Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2010 - ZR 156/07 - (juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 (- 8 C 13.09, 8 C 14.09 und 8 C 15.09 -, juris) geben für die von der Klägerin unterstellte Gesamtnichtigkeit des Glücksspielstaatsvertrags und der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen nichts her, weil in beiden Entscheidungen die grundsätzliche Geltung des Glücksspielstaatsvertrags und der jeweiligen Ausführungsgesetze nicht in Frage gestellt worden ist.

    Auf die Bedeutung des Vertriebsverbots für Sportwetten mittels SMS hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - (juris Rdnr. 41), - 8 C 14.09 - (juris Rdnr. 37), - 8 C 15.09 - (juris Rdnr. 37) ausdrücklich hingewiesen und dabei zugleich zum Ausdruck gebracht, dass der Glücksspielstaatsvertrag und die überprüften landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen jedenfalls in dem hier bedeutsamen Umfang rechtlich nicht zu beanstanden sind:.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat In seinem Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - (NVwZ 2008, 1338 = juris Rdnrn. 21 ff.) den Glücksspielstaatsvertrag und die dem Hessischen Glücksspielgesetz weitgehend inhaltsgleichen Ausführungsbestimmungen der Länder Berlin und Niedersachsen als verfassungskonform, insbesondere als mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar angesehen.

    In seiner Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - (NVwZ 2008, 1338 = juris Rdnrn. 40, 48) hat das Bundesverfassungsgericht diesen Gedanken der Bedenklichkeit technikgestützter Vermittlung von Glücksspielen aufgegriffen und folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Zu den Auswirkungen dieser EuGH-Rechtsprechung für die Wirksamkeit des Glückspielstaatsvertrags und der landesrechtlichen Ausführungsvorschriften hat sich bislang - soweit ersichtlich - dezidiert nur das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 - (ZfWG 2010, 430 = juris) geäußert und dazu Folgendes ausgeführt (juris Rdnrn. 24 f.):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht").
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht").
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Nach Bekanntwerden der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 in der Rs. C-46/08 - Carmen Media (NVwZ 2010, 1422) sowie den verbundenen Rs. C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 - Markus Stoß u.a. (NVwZ 2010, 1409) hält die Klägerin den Glücksspielstaatsvertrag insgesamt für nicht mehr anwendbar, weil das darin u.a. für Lotterien normierte staatliche Monopol gegen Unionsrecht verstoße und damit eine wirksame Rechtsgrundlage für die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Vermittlung solcher Glücksspiele fehle.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09
    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht").
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 42.08

    Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums des Normgebers bei der

  • VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10

    Aussetzung des Verbots einer terrestrischen Sportwettenvermittlung

    In diesen immer zahlreicher werdenden Einrichtungen lassen sich die vom Suchtpotential her als besonders gefährlich geltenden Automatenspiele problemlos und jederzeit verfügbar in nahezu völliger Anonymität durchführen, was dieses Angebot dem nach § 4 Abs. 4 GlüStV zu Recht verbotenen Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele per Internet sehr ähnlich macht (vgl. zum Suchtpotential von Glücksspielen per Internet und per SMS Hess. VGH, Urteil vom 3. März 2011 - 8 A 2423/09 - (ZfWG 2011, 187).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 10 CS 10.2180 und 10 CS 10.589 -, Juris (Rn. 22 ff.); OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2011 - 13 B 1290/10 - und vom 23. November 2010 - 13 B 1016/10 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. März 2011 - 11 MC 13/11 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 3. März 2011 - 8 A 2423/09 -, Juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 3 B 507/09 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Januar 2011 - OVG 1 S 221.10 - und vom 26. Oktober 2010 - OVG 1 S 154.10 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 19. November 2010 - 6 U 38/10 -, Juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2010 - 12 O 232/09 -, Juris.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 11 MC 13/11

    Genehmigungsfähigkeit eines Angebots eines privaten Veranstalters von

    Zusätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich die Vereinbarkeit des Ausschlusses des Internet- und SMS-Vertriebs in § 4 Abs. 4, § 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV und des damit verbundenen Verweises auf die herkömmlichen Vertriebswege mit Verfassungsrecht bejaht (Rn. 41); auch insoweit ist nicht ersic htlich, dass für die Vereinbarkeit mit Unionsrecht etwas anderes gilt (vgl. ergänzend OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 19.1.2011 - 13 B 1290/101 - juris, m. w. N., sowie Hess. VGH, Urt. v. 3.3.2011 - 8 A 2423/09 -, zit. nach der gerichtlichen Pressemitteilung Nr. 6/2011 v. 3.3.2011).
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