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   VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17   

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https://dejure.org/2017,16083
VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17 (https://dejure.org/2017,16083)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.04.2017 - 1 E 229/17 (https://dejure.org/2017,16083)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. April 2017 - 1 E 229/17 (https://dejure.org/2017,16083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 VwGO, § 306 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98; ZPO § 306
    ABLEHNUNGSGRÜNDE; BEFANGENHEIT; BEFANGENHEITSANTRAG; BESCHWERDEVERFAHREN; GLAUBHAFTMACHUNG; SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN; SACHVERSTÄNDIGER; UNVERZÜGLICH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 B 07.30511

    Ablehnung eines gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Zwar greift hier nicht die Frist des § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO, denn der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch auf Umstände, die erst im weiteren Verlauf des Verfahrens aufgetreten sind und dementsprechend zum Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über die Ernennung des Sachverständigen noch nicht bekannt waren (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, juris, Rdnr. 9).

    Die Ablehnungsgründe müssen dann vielmehr entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis hiervon vorgetragen werden, wobei den Beteiligten eine angemessene Frist für die Prüfung und Überlegung der entsprechenden Ablehnungsgründe zuzubilligen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. September 1998 - 9 UZ 2747/97.Z -, juris, Rdnr. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, juris, Rdnr. 9).

    Die Frage, ob für die Bestimmung der zeitlichen Beschränkung der Möglichkeit zur Geltendmachung des Ablehnungsgesuchs die Zwei-Wochen-Frist des § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechend heranzuziehen oder jeweils einzelfallbezogen zu prüfen ist, welche Frist erforderlich ist, um den Ablehnungsgrund zu erkennen und um ihn unverzüglich geltend zu machen (siehe dazu Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, juris, Rdnr. 9 m. w. N.), kann dabei offen bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00

    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Anderenfalls würde der Zweck der zeitlichen Beschränkung der Geltendmachung von Ablehnungsgründen, einen möglichst ungestörten Verfahrensverlauf zu gewährleisten und den Beteiligten daher eine Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, unterlaufen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

    Dies enthob den Kläger indes nicht insgesamt seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 21 C 16.481

    Befangenheitsgesuch - Bestellung eines für die beklagte Behörde tätigen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (Bay. VGH, Beschluss vom 14. September 2016 - 21 C 16.481 -, juris, Rdnr. 11).
  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - unverzügliche Stellung des

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Die Ablehnungsgründe müssen dann vielmehr entsprechend § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis hiervon vorgetragen werden, wobei den Beteiligten eine angemessene Frist für die Prüfung und Überlegung der entsprechenden Ablehnungsgründe zuzubilligen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. September 1998 - 9 UZ 2747/97.Z -, juris, Rdnr. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 -, juris, Rdnr. 9).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Die §§ 411, 412 ZPO geben dem Gericht und den Beteiligten ausreichend Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Entscheidungsgrundlage geeignet ist (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, juris, Rdnr. 14).
  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17
    Das ist dann der Fall, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen erstatten (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 3 B 35/98 -, juris, Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 OB 50/18

    Anforderungen an die Begründung der Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Die §§ 411, 412 ZPO geben dem Gericht und den Beteiligten ausreichend Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Entscheidungsgrundlage geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 E 802/17 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 E 229/17 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 803/17

    Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen vom Amtsärztlichen Dienst des

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998- 6 B 53.98 -, juris, Rn. 3, und Hess. VGH, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 802/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit;

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998- 6 B 53.98 -, juris, Rn. 3, und Hess. VGH, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris, Rn. 9.
  • LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil eine längere Verfahrensdauer grundsätzlich alle Parteien gleichermaßen belastet und aus ihr regelmäßig nicht gefolgert werden kann, der Sachverständige stehe der Sache gerade einer bestimmten Partei nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 30.09.2020, Az. 51 OH 3148/14; im Langtext zit. nach beck-online; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2017, Az. 1 E 229/17; ESVGH 67, 252; im Langtext zit. nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2018 - 2 O 6/18

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen

    Vielmehr gibt das Prozessrecht mit den §§ 98 VwGO, 411 und 412 ZPO dem Gericht und den Beteiligten ausreichende Mittel an die Hand, ggf. Mängel eines Gutachtens zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, juris Rn. 14; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 7 OB 50/18 -, juris Rn 6; OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 1 E 802/17 -, juris Rn. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris Rn. 9).
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