Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.06.1987 - 6 TG 805/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3274
VGH Hessen, 03.06.1987 - 6 TG 805/87 (https://dejure.org/1987,3274)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.06.1987 - 6 TG 805/87 (https://dejure.org/1987,3274)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 6 TG 805/87 (https://dejure.org/1987,3274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 2 Nr 2b HRG, § 33 Abs 4 S 4 HRG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Einstweilige Anordnung: nochmalige Teilnahme an einem medizinischen Auswahlgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 120 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 13.08.1987 - 6 TG 1700/87

    Zulassung zu erneutem Auswahlgespräch

    Zuständig dafür ist die ZVS, denn nur sie ist befugt, den Kreis der Teilnehmer am Auswahlgespräch eines Bewerbungssemesters festzulegen (Beschluß des Senats vom 3. Juni 1987 - 6 TG 805/87 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. Juni 1987 - 9 S 786/87 - <NVwZ 87, 711> und vom 21. Juli 1987 - 9 S 1073/87 - OVG Berlin, Beschluß vom 31. Juli 1987 - OVG 7 S 250.87 -).

    Insoweit gilt etwas anderes als in einem Verfahren auf erneute Zulassung zum Auswahlgespräch in einem späteren Semester, das nur gegen die ZVS geführt werden kann und in dem die Rechtswidrigkeit des ersten Auswahlgesprächs eine inzident zu prüfende Vorfrage ist (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Juni 1987 - 6 TG 805/87 -), deren Klärung allerdings - falls nötig - in einem Prozeß zwischen Studienbewerber und Hochschule erfolgen muß.

  • OVG Bremen, 03.02.2004 - 1 B 4/04

    Studiengang Freizeitwissenschaft an der Hochschule Bremen; Zulassung zum

    Bei Rechtsfehlern im Auswahlgespräch kann etwa ein Anspruch auf nochmalige Teilnahme an solch einem Gespräch bestehen (vgl. VGH Kassel, B. vom 03.06.1987 - 6 TG 805/87 - NVwZ 1988 S. 956; OVG Münster, B. v. 31.08.1987 - 11 B 2134/87 - DVBl. 1987 S. 1227).
  • VG Mainz, 03.05.2005 - 7 L 115/05

    Studienplatzvergabe - Universität Mainz muss Auswahlgespräch wiederholen

    Die Kammer folgt insoweit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. August 1987 - 13 B 598/87 - (NVwZ 1988, 957, 958), wonach in den Fällen eines fehlerhaft durchgeführten Auswahlverfahrens eine analoge Anwendung von § 19 Abs. 3 VergabeVO ZVS geboten ist, so dass die ZVS die Antragstellerin vorab als Teilnehmerin des nächsten Auswahlgesprächs zu bestimmen hat (vgl. so schon Beschluss der Kammer vom 11. November 1987 - 7 L 50/87 - Hessischer VGH, Beschluss vom 03. Juni 1987 - 6 TG 805/87 -, NVwZ 1988, 956, 957).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht