Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27138
VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09.Z (https://dejure.org/2009,27138)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 A 1443/09.Z (https://dejure.org/2009,27138)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 A 1443/09.Z (https://dejure.org/2009,27138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 BeamtStG
    Keine Versorgungsansprüche als "faktischer" Beamter wegen Tätigkeit als Lehrer an einer kirchlichen Privatschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung der Rechtsfigur des "faktischen Beamtenverhältnisses"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Voraussetzungen für die Anwendung der Rechtsfigur des "faktischen Beamtenverhältnisses"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 L 156/96
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass es in Anlehnung an die arbeitsrechtlichen Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis auch im Beamtenrecht ein Bedürfnis für das Institut des "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für gewährte Leistungen geben kann (vgl. zum Meinungsstand nur: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz - alt -, Rdnr. 12 zu § 14 BBG und Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Teil 2 a, Rdnr. 10 ff. zu § 14 BBG sowie aus der Rechtsprechung OVG Magdeburg, Beschluss vom 18.12.1996 - 3 L 156/96 - juris, Rdnr. 76 ff.), so setzt eine derartige Rechtsfigur jedenfalls voraus, dass der Wille aller Beteiligten dahin ging, ein Beamtenverhältnis zu begründen.
  • VGH Bayern, 15.11.2007 - 3 ZB 06.2448
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09
    Im Übrigen trifft es in der Sache zu, dass das Rechtsinstitut des faktischen Beamtenverhältnisses - so es überhaupt zur Begründung von beamtenrechtlichen Ansprüchen eine Rolle spielt - allenfalls als Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen von Besoldungsbezügen herangezogen worden ist, die ansonsten mangels wirksamer Ernennung von den betroffenen Beschäftigten hätten zurückgefordert werden müssen (vgl. nur Bay. VGH, Beschluss vom 15.11.2007 - 3 ZB 06.2448 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2000 - 2 L 243/99

    Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche eines "faktischen" Beamten; Ernennung zum

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09
    Darüber hinausgehende Versorgungsansprüche für die Zukunft hat die Rechtsprechung dagegen ausdrücklich verneint (vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2000 - 2 L 243/99 - juris = NVwZ-RR 2001, 523 f.).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Der Senat kann insoweit ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht offen lassen, ob und inwieweit ein "faktisches Beamtenverhältnis" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen im Recht des öffentlichen Dienstes anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, a. a. O., Rn 15 m. w. N.; Urteil vom 13.6.1985 - BVerwG 2 C 56.82 -, juris Rn 23; vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 3.11.2009 - 1 A 1443/09.Z -, juris Rn 2; für das Wehrdienstverhältnis bejahend Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 9. Aufl. 2013, § 1 Rn 29).

    Denn die Bejahung des Bestehens eines "faktischen Beamtenverhältnisses" würde jedenfalls voraussetzen, dass der Wille aller Beteiligten dahin ging, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, a. a. O., Rn 15; Hess. VGH, Beschluss vom 3.11.2009, a. a. O., Rn 2).

  • VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18

    Überzahlung von Anwärterbezügen bei Entlassung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

    Insoweit käme allenfalls das Rechtsinstitut eines sog "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen in Betracht, das jedoch in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 A 1443/09.Z - ablehnend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 648/06 - alle zit. nach juris).

    Ob ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt möglich ist, kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn ein solches käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsgegner überhaupt den Willen gehabt hätte, für den fraglichen Zeitraum das Beamtenverhältnis des Antragstellers auch fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009, a.a.O.), denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt denkbar.

  • VG Aachen, 10.03.2016 - 1 K 2403/14

    Altersgrenze; Beamte; Dienst; Feststellung; Ruhestand; Schicht; Wechsel; Zulage

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12/94 -, BVerwGE 100, 280; juris Rn. 21; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 3 L 156/96 -, ZBR 2010, 197; juris Rn. 76.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht