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   VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10   

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https://dejure.org/2010,11592
VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10 (https://dejure.org/2010,11592)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2010 - 7 B 1704/10 (https://dejure.org/2010,11592)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2010 - 7 B 1704/10 (https://dejure.org/2010,11592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 9 Abs 1 Nr 4 WHG, § 10 Abs 1 WHG
    Eilrechtsschutz gegen eine durch bestandskräftige Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme, Widerruf, anderweitige Aufhebung durch Zeitablauf oder sonstige Erledigung einer Erlaubnis zu einer bestimmten Gewässerbenutzung als Voraussetzung der Untersagung einer Benutzung auf der Grundlage der wasseraufsichtsrechtlichen Generalklausel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme, Widerruf, anderweitige Aufhebung durch Zeitablauf oder sonstige Erledigung einer Erlaubnis zu einer bestimmten Gewässerbenutzung als Voraussetzung der Untersagung einer Benutzung auf der Grundlage der wasseraufsichtsrechtlichen Generalklausel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    K + S darf anfallende Salzabwässer vorläufig weiter versenken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Düngemittelhersteller darf weiter Salzabwässer im Boden versenken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Kassel, 22.07.2010 - 7 L 367/10

    Eilantrag gegen die Versenkung von Salzlauge abgelehnt

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 22. Juli 2010 - 7 L 367/10.KS - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Anträge der Antragstellerin mit Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 L 367/10.KS - abgelehnt.

    den Antragsgegner unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 22. Juli 2010 - 7 L 367/10.KS - im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Einstellung der Versenkung von Salzabwässern im Versenkgebiet E./B. des Werkes W. gegenüber der Beigeladenen mit sofortiger Vollziehung anzuordnen, hilfsweise, analog §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 22. Juli 2010 - 7 L 367/10.KS - die Aussetzung der Vollziehung der der Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis vom 20. November 2006 für die Versenkung von Salzabwasser anzuordnen, soweit die Erlaubnis das Versenkgebiet E./B. des Werkes W. umfasst, hilfsweise, unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 22. Juli 2010 - 7 L 367/10.KS - den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, unter Beachtung der Rechtsansicht des Gerichts erneut über den Antrag der Antragstellerin auf Einstellung der Versenkung von Salzabwasser im Versenkgebiet E./B. des Werkes W. gegenüber der Beigeladenen zu entscheiden.

  • VGH Hessen, 26.10.2009 - 7 B 2707/09

    Einstweilige Anordnung: Voraussetzungen für die Vorwegnahme oder gar

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10
    Nach einer dritten Auffassung wird eine in einer Verpflichtungsklage zulässige Verfolgung sowohl eines Anspruchs auf Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes als auch eines Anspruchs, der von der behördlichen Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes abhängig ist, in analoger Anwendung des § 113 Abs. 4 VwGO befürwortet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2009 - 7 B 2707/09 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 2. November 1999 - 7 L 3645/97 - juris [Rdnr. 175 ff.]; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 113 Rdnr. 177).

    Die eine Verfolgung beider Begehren in einer Verpflichtungsklage zulassenden Auffassungen tragen dabei dem Umstand, dass es sich bei dem zweiten Anspruch um einen künftigen handelt, dadurch Rechnung, dass der ihn betreffende gerichtliche Verpflichtungsausspruch unter der Bedingung der behördlichen Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes ergeht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2009, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97

    Erstattung von Förderabgabe;; Abgabebescheid, vorläufiger; Bergrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10
    Nach einer dritten Auffassung wird eine in einer Verpflichtungsklage zulässige Verfolgung sowohl eines Anspruchs auf Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes als auch eines Anspruchs, der von der behördlichen Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes abhängig ist, in analoger Anwendung des § 113 Abs. 4 VwGO befürwortet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2009 - 7 B 2707/09 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 2. November 1999 - 7 L 3645/97 - juris [Rdnr. 175 ff.]; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 113 Rdnr. 177).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10
    Infolge des durch die wasserrechtliche Erlaubnis zugelassenen Verhaltens des Erlaubnisinhabers fehlt es zumindest an dessen Verantwortlichkeit, die nach § 53 Abs. 4 HWG i. V. m. § 6 HSOG für eine Inanspruchnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist (vgl. zu Vorstehendem: BGH, Urteil vom 3. Februar 2000 - III ZR 296/98 - BGHZ 143, 362; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl. 2008, § 4 Rdnr. 14 bis 16; Hornmann, HSOG, 2. Aufl. 2008, § 6 Rdnr. 30).
  • VGH Hessen, 25.02.1981 - I OE 53/80
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10
    Nach einer Auffassung ist der zweite Verpflichtungsantrag von vornherein unzulässig, da die Verwaltungsgerichtsordnung die Verfolgung eines in einem Stufenverhältnis stehenden künftigen Anspruchs nur im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage in § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO vorsehe und diese Regelungen auf die Verpflichtungsklage nicht analog anwendbar seien (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1981 - I OE 53/80 - DVBl. 1981, 1069; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 113 Rdnr. 392).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LC 402/18

    Annexantrag; Erstattungsanspruch; Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Hintergrund der Kontroverse ist, dass der mit dem Annexantrag verfolgte Anspruch ein künftiger Anspruch ist, da er erst entsteht, wenn die Behörde in Erfüllung der gerichtlichen Entscheidung über das Verpflichtungsbegehren den bestandskräftigen Verwaltungsakt zumindest teilweise aufgehoben hat (Hessischer VGH, Urteil vom 3.11.2010 - 7 B 1704/10 -, jurisRn. 22).

    Das sei rechtsdogmatisch nicht begründbar, gerate in Konflikt mit dem Erfordernis eines vorherigen Verwaltungsaktes und widerspreche dem Regelungszweck des § 167 Abs. 2 VwGO (gegen eine Analogie: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.3.2016 - OVG 6 B 61.15 -, juris Rn. 94 ff.; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 113, Rn. 392; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 113 Rn. 191; offen gelassen: Hessischer VGH Beschluss vom 3.11.2010 - 7 B 1704/10 -, juris Rn. 22 f., und Beschluss vom 26.10.2009 - 7 B 2707/09 -, juris Rn. 11, gegen eine Analogie noch: Hessischer VGH, Urteil vom 25.2.1981 - I OE 53/18 -, juris).

    43 Eine Verjährung des Anspruchs scheidet schon deshalb aus, weil der Erstattungsanspruch erst mit der teilweisen Rücknahme der bestandskräftigen Kostenbeitragsbescheide durch den Beklagten entsteht (Hessischer VGH, Urteil vom 3.11.2010 - 7 B 1704/10 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 185; Ossenbühl, Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991, 513, 518; a.A. indes im Hinblick auf den Beginn der spezialgesetzlich geregelten Verjährungsfrist des § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, der hier nicht einschlägig ist (s.o.): BSG, Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R -, juris Rn. 16 ff., und vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R -, juris Rn. 14 ff.).

  • VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12

    Versenkung von Salzabwässern

    Anderes ergibt sich nicht aus der von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. November 2010 - 7 B 1704/10 -, die der Antragstellerbevollmächtigte offensichtlich mit seinem Hinweis auf die Entscheidung vom 03.11."2011" in Bezug nehmen will.
  • VG München, 13.07.2020 - M 1 E 19.5556

    Grundstücksvergabe im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Daran ändert selbst eine mögliche Rechtswidrigkeit des den Anspruch begründenden Verwaltungsakts nichts (vgl. VGH Hessen, U.v. 3.11.2010 - 7 B 1704/10 - juris Ls. und Rn. 21; Stelkens in Stelkens/Bonks/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, Rn. 33, 42 und 219 f.).
  • VG Berlin, 02.10.2013 - 19 L 237.13

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Befristungsentscheidung

    Denn Voraussetzung für den Erlass einer entsprechenden, durch Art. 19 Abs. 4 GG gerechtfertigten einstweiligen Anordnung wäre jedenfalls, dass der von dem Antragsteller geltend gemachte Anspruch entgegen der Annahme des Antragsgegners in der bestandskräftigen Entscheidung vom 6. August 2013 "mit höchster Wahrscheinlichkeit" besteht (vgl. für diesen Maßstab in anderem Zusammenhang Hessischer VGH, Urteil vom 3. November 2011 - 7 B 1704/10 -, Juris Rdn. 24).
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