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   VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21.N   

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VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21.N (https://dejure.org/2022,15)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2022 - 8 B 2448/21.N (https://dejure.org/2022,15)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 8 B 2448/21.N (https://dejure.org/2022,15)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    HE § 18 Abs 1 Nr 1 CoSchuV, HE § 20 S 2 CoSchuV, HE § 22 Abs 1 Nr 2 a CoSchuV
    2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und Innengastronomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2G-Regelung in Schwimmbädern; Sportstätten und Innengastronomie

  • rechtsportal.de

    Coronabedingte Beschränkung des Zugangs zu Innenbereichen von Schwimmbädern

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen 2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und in der Innengastronomie erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    2G für Sport und Gastronomie angemessen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen 2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und in der Innengastronomie ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen 2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und in der Innengastronomie erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung steht dem Normgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (vgl. in Bezug auf den Gesetzgeber BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 185).

    Die Beschränkung zwischenmenschlicher Kontakte stellt ein wirkungsvolles Mittel zur Reduzierung des Infektionsgeschehens dar, weil das Virus zur Verbreitung neue Wirte benötigt und diese nur bei direktem oder indirektem Kontakt zwischen Menschen findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 195).

    Dem Verordnungsgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. im Hinblick auf den Gesetzgeber BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 203 f. m. w. N.).

    Hinzu tritt das Risiko bewusst oder unbewusst fehlerhafter Anwendung der Regeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 190).

    Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Normgebers (vgl. in diesem Sinne zur Angemessenheit bei Gesetzen: BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 216 f.).

    Dabei sind auch die in der Verordnung selbst angelegten Vorkehrungen zur Begrenzung grundrechtlich bedeutsamer Belastungen zu berücksichtigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 233).

  • VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 520/21

    Distanzunterricht als Minus gegenüber der Schulschließung als notwendige Maßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Denn ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO kann auch vor Stellung des Normenkontrollantrages angebracht werden, solange - wie vorliegend - der Antrag in der Hauptsache in zulässiger Weise noch gestellt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 8 B 520/21.N - juris Rn. 15 ).

    aa) Es bestehen keine offensichtlich durchgreifenden Bedenken daran, dass die Vorschriften in §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1, 28a Abs. 7 IfSG eine hinreichende, dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Parlamentsvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage für die Zugangsverbote für Innenbereiche von Schwimmbädern, gedeckte Sportstätten und Innengastronomie darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 8 B 520/21.N - juris Rn. 19 ff.).

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 8 B 520/21.N - juris Rn. 55 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 13 B 1928/21

    Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs zu Ladengeschäften und Märkten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Sie werden damit auch bei einer zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante zu einer Schonung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten beitragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 13 B 1928/21.NE - juris Rn. 48 ff. m. w. N.).

    Zum anderen sind nicht immunisierte Personen, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizieren, deutlich gefährdeter, so schwer zu erkranken, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen und tragen somit in weitgehenderem Maße dazu bei, dass dort eine Überlastungssituation droht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 - juris Rn. 68 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 2 B 278/21 - juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 13 B 1928/21.NE - juris Rn. 123 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2021 - 13 MN 478/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die coronabedingte Weihnachts- und Neujahrsuhe im

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Im Übrigen ist etwa in Gastronomiebetrieben eine durchgehende Maskenpflicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 13 MN 478/21 - juris Rn. 54).
  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21

    Corona; 2G; Gaststätte

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Dies erlangt vor dem Hintergrund, dass ein Testergebnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (i. V. m. § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) und Nr. 4 CoSchuV bis zu 24 Stunden bzw. bei einem PCR-Test bis zu 48 Stunden Gültigkeit hat, besondere Bedeutung, denn insoweit besteht keine völlig zu vernachlässigende Gefahr eines Infektionsausbruchs nach Durchführung des Tests (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 B 435/21 - juris Rn. 96).
  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21

    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Zum anderen sind nicht immunisierte Personen, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizieren, deutlich gefährdeter, so schwer zu erkranken, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen und tragen somit in weitgehenderem Maße dazu bei, dass dort eine Überlastungssituation droht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 - juris Rn. 68 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 2 B 278/21 - juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 13 B 1928/21.NE - juris Rn. 123 ff.).
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Zum anderen sind nicht immunisierte Personen, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizieren, deutlich gefährdeter, so schwer zu erkranken, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen und tragen somit in weitgehenderem Maße dazu bei, dass dort eine Überlastungssituation droht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 - juris Rn. 68 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 2 B 278/21 - juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 13 B 1928/21.NE - juris Rn. 123 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch sachliche Gründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18 - juris Rn. 94).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts, dem nach dem in den einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 96), schließt zum einen ein negatives Ergebnis weder eines Antigentests noch eines PCR-Tests eine Infektion mit SARS-CoV-2 sicher aus (vgl. Robert Koch-Institut [RKI]: Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, Stand: 9. Dezember 2021, veröffentlicht unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=B3330475FED28A5EF8CEC206B37D5E7F.internet101?nn=13490888).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21
    Schließlich können (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressat von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris m. w. N.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21

    SARS-Cov-2-Pandemie; Hotelbetrieb; verbundenes Unternehmen; Untersagungs- und

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