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   VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21.Z   

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https://dejure.org/2023,2938
VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21.Z (https://dejure.org/2023,2938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2023 - 4 A 1790/21.Z (https://dejure.org/2023,2938)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 4 A 1790/21.Z (https://dejure.org/2023,2938)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
    Gerichte und Behörden dürfen nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung - wie hier - im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 19 CS 05.2394 -, juris Rdnr. 7).

    Nur in Sonderfällen dürfen sie die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris Rdnr. 9; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6).

  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 19 CS 05.2394
    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
    Gerichte und Behörden dürfen nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung - wie hier - im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 19 CS 05.2394 -, juris Rdnr. 7).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
    Gerichte und Behörden dürfen nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung - wie hier - im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 19 CS 05.2394 -, juris Rdnr. 7).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
    Nur in Sonderfällen dürfen sie die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris Rdnr. 9; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6).
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