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   VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13   

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VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13 (https://dejure.org/2015,8884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.02.2015 - 1 A 2172/13 (https://dejure.org/2015,8884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 1 A 2172/13 (https://dejure.org/2015,8884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 26. November 2010 erstellten und ihr am 6. Januar 2011 bekannt gegebenen Regelbeurteilung. Wesentlicher Gegenstand des Rechtstreits ist die Frage, welche Anforderungen an eine nachvollziehbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Auch habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2011 (- 2 C 19.10 -, juris) die Dienstpostenbündelung nicht für grundsätzlich rechtswidrig erachtet, sondern lediglich eine sachliche Rechtfertigung dieses Vorgehens gefordert.

    Die Gesetzesbegründung nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 (- 2 C 19/10 -, juris) in Bezug und berücksichtige sowohl den Leistungs- wie auch den Alimentationsgrundsatz sowie den Grundsatz des Rechts auf amtsangemessene Verwendung.

    Im Übrigen habe das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 30. Juni 2011 (- 2 C 19.10 -, juris) im Hinblick auf ein Verfahren der Bundeszollverwaltung entschieden, dass ein Beförderungsranglistensystem § 18 BBesG a. F. verletze, wenn es auf sog. gebündelten Dienstposten beruhe, ohne dass eine Ämterbewertung stattgefunden habe.

    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang rügt, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn es fordere, dass der Beurteilung darüber hinaus ein Dienstposten zugrunde liegen müsse, der nach seiner Wertigkeit nur einer Besoldungsgruppe zugeordnet sei, verkennt sie, dass nach der Rechtsprechung des Senats zu § 18 BBesG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung (vgl. insbesondere Urteil vom 28. August 2013, - 1 A 1274/12 -, juris), der auch das Verwaltungsgericht mit seinen Ausführungen Rechnung trägt, in erster Linie in einer Beurteilung die konkrete Aufgabenerfüllung des Beamten auf seinem Dienstposten zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes in Beziehung gesetzt und damit in eine Relation zu allen Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe gebracht werden muss und dies voraussetzt, dass der innegehabte Dienstposten des Beurteilten gemäß § 18 BBesG bewertet wurde (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, - 2 C 19/10 -, juris).

    Es ist dabei das (typische) Aufgabenprofil der Ämter im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) zu ermitteln und es sind die Funktionen nach ihrer Wertigkeit Ämtern, d.h. Ämtern im statusrechtlichen Sinne (Satz 1) und damit Besoldungsgruppen (Satz 2) zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O.).

    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Anforderungen, die sich aus dem Aufgabenprofil einer Funktion ergeben, mit den Anforderungen anderer Funktionen zu vergleichen sind und höhere Anforderungen mit einer höheren Besoldungsgruppe korrespondieren müssen, um den in § 18 BBesG zum Ausdruck kommenden hergebrachten Grundsätzen des Leistungsprinzips, des Alimentationsprinzips und dem hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O.).

    Darauf, ob die Dienstpostenbündelung gemessen an den Anforderungen des § 18 BBesG (alter und neuer Fassung) zulässigerweise erfolgt ist und insbesondere dafür ein - bisher nicht dargelegter - sachlicher Grund (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O., Rn. 29) besteht bzw. ob es eines solchen nach der Änderung des § 18 BBesG noch bedarf, kommt es vorliegend demgegenüber nicht mehr entscheidungserheblich an.

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Jede Leistungsbeurteilung muss nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. August 2013 - 1 A 1274/12 -, juris) darauf aufbauen, welche Aufgaben mit welchem Schwierigkeitsgrad der Beamte bzw. der Beamtin auf dem konkreten Dienstposten wahrzunehmen hatte.

    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang rügt, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn es fordere, dass der Beurteilung darüber hinaus ein Dienstposten zugrunde liegen müsse, der nach seiner Wertigkeit nur einer Besoldungsgruppe zugeordnet sei, verkennt sie, dass nach der Rechtsprechung des Senats zu § 18 BBesG in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung (vgl. insbesondere Urteil vom 28. August 2013, - 1 A 1274/12 -, juris), der auch das Verwaltungsgericht mit seinen Ausführungen Rechnung trägt, in erster Linie in einer Beurteilung die konkrete Aufgabenerfüllung des Beamten auf seinem Dienstposten zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes in Beziehung gesetzt und damit in eine Relation zu allen Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe gebracht werden muss und dies voraussetzt, dass der innegehabte Dienstposten des Beurteilten gemäß § 18 BBesG bewertet wurde (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, - 2 C 19/10 -, juris).

    Fehlt aber eine nachvollziehbare Dienstpostenbewertung in Form von allgemeinen Vorschriften, muss in der Beurteilung selbst eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgabengebiete erfolgen (siehe dazu Urteil des Senats vom 28. August 2013, a.a.O.), woran es hier mangelt.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Die inhaltlichen Anforderungen an die Begründung von Beurteilungen seien in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1980 (- 2 C 8/78 -, juris) dergestalt herausgearbeitet worden, dass Werturteile in dienstlichen Beurteilungen nicht erforderten, dass hierzu historische Einzelvorgänge dargelegt und bewiesen werden müssten.

    Insbesondere sind allgemeine und pauschal formulierte Werturteile durch eine nähere schriftliche Darlegung zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rn. 25 sowie Beschluss vom 17. März 1993 - 2 B 25/93 -, juris-Rn. 4.).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rdnr. 24 f.) hätte es der Beklagten oblegen, auch ungeachtet der Frage, ob § 49 BLV neue, über den Regelungsgehalt von § 41 BLV a.F. hinausgehende Maßgaben und Begründungsanforderungen enthält, jedenfalls spätestens im Rahmen des Gerichtsverfahrens die Einzelbewertungen, die in der dienstlichen Beurteilung der Klägerin enthalten sind, durch entsprechenden Vortrag nachvollziehbar zu begründen.

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Dies stehe auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3/11 -, juris).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Zwar ist grundsätzlich eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale nicht zulässig, sondern es bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris-Rn. 14).
  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Dienstliche Beurteilung bei Bundesbeamten, Erfordernis der nachvollziehbaren

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Zudem hat der Senat vor dem Hintergrund der ihm vorliegenden weiteren Verfahren, die dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der Beurteilungsrichtlinien vom 23. Juni 2010 betreffen, den Eindruck gewonnen (vgl. 1 A 2178/13 sowie 1 A 1033/14), dass jedenfalls ein überwiegender Teil der dienstlichen Beurteilungen sich durch diese Form der Vergabe völlig einheitlicher Einzelbewertungen auszeichnet.
  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Die diesbezüglich in § 49 Abs. 1 und 2 BLV geregelten inhaltlichen Anforderungen der dienstlichen Beurteilung unterscheiden sich insoweit deutlich von § 41 BLV a. F. (vgl. Urteile des Senats vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 - sowie vom 18. November 2014 - 1 A 1071/12 -, jeweils veröffentlich in juris).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Zwar ist grundsätzlich eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale nicht zulässig, sondern es bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris-Rn. 14).
  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1071/12

    Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Die diesbezüglich in § 49 Abs. 1 und 2 BLV geregelten inhaltlichen Anforderungen der dienstlichen Beurteilung unterscheiden sich insoweit deutlich von § 41 BLV a. F. (vgl. Urteile des Senats vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 - sowie vom 18. November 2014 - 1 A 1071/12 -, jeweils veröffentlich in juris).
  • VG Frankfurt/Main, 06.03.2012 - 9 K 3815/11

    Nachvollziehbarkeit der Darstellung dienstlicher Leistungen; Beschränkung der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13
    Wie das Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 6. März 2012 (- 9 K 3815/11.F -, juris) ausgeführt habe, seien gemäß § 49 Abs. 1 BLV in der Fassung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) in einer dienstlichen Beurteilung die fachliche Leistung nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10

    Änderung des Gesamturteils durch Überprüfungsbehörde auf der Grundlage

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 3 B 04.3385

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Zudem hat der Senat vor dem Hintergrund der ihm vorliegenden weiteren Verfahren, die dienstliche Beurteilungen auf der Grundlage der Beurteilungsrichtlinien vom 23. Juni 2010 betreffen, den Eindruck gewonnen (vgl. 1 A 2178/13 sowie 1 A 2172/13), dass jedenfalls ein überwiegender Teil der dienstlichen Beurteilungen sich durch diese Form der Vergabe völlig einheitlicher Einzelbewertungen auszeichnet.
  • VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21

    Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe

    Im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung wird sich der Antragsgegner mit der Frage der Dienstpostenbündelung und der Dienstpostenbewertung im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (s. nur Urt. v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, juris) und des HessVGH (Urt. v. 04.02.2015 - 1 A 2172/13 -, juris) auseinanderzusetzen haben.
  • VG Kassel, 16.11.2017 - 1 L 2797/17

    § 40 HLV

    Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Begründung und Plausibilisierung von Werturteilen im Rahmen von dienstlichen Bewertungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.06.1980,2 C 8/78, BVerwGE 60, 245; Hess. VGH, Urteil vom 04.02.2015, 1 A 2172/13, juris) muss auch die Bildung des Gesamturteils auf der Grundlage der Einzelbewertungen nachvollziehbar begründet werden.
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