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VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 FStrG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 28.11.1985 - II/2 E 1932/83
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 467/86
- BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88
Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur …
Die Beteiligungs- und Verbandsklage betreffen - soweit sie auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet sind - aber keine unterschiedlichen Verfahrensgegenstände; sie bezeichnen nur verschiedene rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstandes (vgl. BVerwG, B. v. 14. September 1987, 4 B 178.87 - insoweit nicht veröffentlicht -, und das dieser Entscheidung zugrundeliegende Senatsurteil vom 5. Mai 1987 - 2 UE 467/86 -).Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt U. v. 5. Mai 1987 - 2 UE 467/86 -) davon aus, daß der Begriff "vermeidbare Beeinträchtigung" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung der naturschutzrechtlichen Belange einerseits und der für das Planvorhaben streitenden Gemeinwohlinteressen andererseits bestimmt werden kann mit der Folge, daß § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG keinen gesetzlichen Planungsleitsatz im Sinne des Fachplanungsrechts, sondern eine Abwägungsdirektive enthält.