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VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 469/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 28.09.1998 - 10 E 780/95
FACHPLANUNGSRECHT; PLANERISCHE GESTALTUNGSFREIHEIT; PLANUNGSBEFUGNIS; …
Erforderlich in diesem Sinne ist ein Planvorhaben nicht erst, wenn es unausweislich, sondern wenn es "vernünftigerweise" geboten ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 05.05.1987, 2 UE 469/86, S. 22 des amtl. Umdrucks m.w.N.).Demzufolge kann sich das Bedürfnis für eine Verkehrseinrichtung entweder aus der aktuellen Verkehrssituation oder aus einer Vorausschau auf künftige Entwicklungen ergeben, so daß insoweit unterschiedliche Anforderungen an die Planrechtfertigung zu stellen sind (vgl. HessVGH, Urteil vom 05.05.1987, 2 UE 469/86).
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des HessVGH (Urteil vom 05.05.1987, 2 UE 469/86, S. 26 f. des amtl. Umdrucks), daß diese Vorschriften der Planfeststellungsbehörde keine planerischen Gebote oder Verbote auferlegen, sondern die Abwägungserheblichkeit und das Gewicht naturschutzrechtlicher Belange hervorheben wollen.