Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19090
VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88 (https://dejure.org/1993,19090)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.05.1993 - 1 UE 4017/88 (https://dejure.org/1993,19090)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 1 UE 4017/88 (https://dejure.org/1993,19090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 BBesG, § 5 Abs 3 BeamtVG, § 5 Abs 4 BeamtVG
    Beamtenversorgung: ruhegehaltsfähige Dienstbezüge - Stellenhebung - Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88
    Daneben sei auch an das laufbahnrechtliche Verbot der Altersbeförderungen zu denken, ein Gesichtspunkt, der auch in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7.7.1982 (DÖD 1983, 12) eine Rolle gespielt habe.

    Dem Verwaltungsgericht ist zwar zuzugeben, daß es nach dem von ihm dargelegten Gesetzeszweck - der allerdings nicht der einzige ist, sondern auch darin besteht, sog. Altersbeförderungen zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7.7.1982, BVerfGE 61, 43) - nicht gerechtfertigt ist, die Sperrfrist des § 5 Abs. 3 S. 1 BeamtVG bei Stellenhebungen anzuwenden (vgl. Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Stand: November 1992, § 5 Rdnr. 14), doch handelt es sich bei der Gewährung der Zulage nach Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe R 2 BBesO an den Ehemann der Klägerin nicht um eine Stellenhebung.

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88
    Eine derartige Maßnahme war im Ruhestand des Ehemannes der Klägerin nicht mehr möglich; versorgungsrechtlich ist daher das Grundgehalt des letzten Amtes (Besoldung aus der Besoldungsgruppe R 2) zugrundezulegen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 19.75 -, ZBR 1979, 335).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1993 - 1 UE 4017/88
    Deshalb hat sich für derartige Maßnahmen wie die Gewährung einer Amtszulage ohne Änderung der Amtsbezeichnung der Begriff des "ernennungsähnlichen" Verwaltungsakts eingebürgert (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.2.1989, BVerwGE 81, 282, 286).
  • VG Gießen, 22.04.2010 - 5 K 1082/09

    Klage des ehemaligen Stadtkämmerers der Stadt Gießen abgewiesen

    So handelt es sich bei dem Amt des Direktors eines Amtsgerichtes nach Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage nach Zuweisung einer elften Richterplanstelle um ein anderes Amt als das des Direktors eines Amtsgerichts nach Besoldungsgruppe R 2 (Hess.VGH, Urteil vom 05.05.1993 - 1 UE 4017/88 -, [...]).

    Sinn und Zweck der Wartefristregelung des § 5 Abs. 3 BeamtVG und der Folgeregelungen - hier § 1 des Hessischen Gesetzes zur Ersetzung der Fristen nach § 5 Abs. 3 BeamtVG - ist es nicht allein, so genannte Alters- bzw. Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Zurruhesetzung zu vermeiden (Hess. VGH, Urteil vom 05.05.1993, a.a.O.).

    Es kann auch offen bleiben, ob die zweijährige Wartefrist auch für die Übertragung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt in Folge einer Stellenhebung durch den Besoldungsgesetzgeber gilt, mit dem dieser die Ämter aufgrund einer neuen funktionsbezogenen Bewertung in eine höhere Besoldungsgruppe einstuft oder mit einer Amtszulage versieht (diese Frage verneinend Hess.VGH, Urteil vom 05.05.1993 - 1 UE 4017/88 -, [...]; vgl. Plog/Wiedow, § 5 BeamtVG, Rn. 23b).

  • VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10

    Beamtenrecht: Anspruch auf Festsetzung höherer Versorgungsbezüge bei gleich

    Dieser Vorgang steht einer Beförderung gleich (§§ 1 Abs. 3 Satz 2 HLVO, ebenso § 12 Abs. 1 Satz 2 BLV; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - 1 UE 4017/88 - ZBR 1994, 29).

    Hingegen handelt es sich nicht um die Übertragung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt auf Grund einer Stellenhebung des Besoldungsgesetzgebers, durch die ein Amt auf Grund einer anderen, funktionsbezogenen Bewertung in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft oder mit einer Amtszulage versehen wird, wie das Verwaltungsgericht zu Recht entschieden hat (vgl. zu einem solchen Fall Hess. VGH, Urteil vom 5. Mai 1993 a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 4 B 39.14

    Versorgung für einen kommunalen Wahlbeamten: Erfüllung der Mindestverweildauer

    Allerdings wird in der älteren Rechtsprechung und dem folgend in der Literatur die Auffassung vertreten, in Fällen einer strukturellen Überleitung in ein Amt der höheren Besoldungsgruppe unmittelbar aufgrund Gesetzes sei § 5 Abs. 3 BeamtVG (hier: § 2 Abs. 3 Beamtenversorgungsergänzungsgesetz) nicht anwendbar (so BGH, Urteil vom 29. September 1955 - III ZR 129/54 -, BGHZ 18, 220, 222; VGH Kassel, Urteil vom 5. Mai 1993 - 1 UE 4017/88 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Urteil vom 19. September 1997 - 3 L 214/95 -, juris Rn. 21; Bauer, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, § 5 Erl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht