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   VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20.Z   

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VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20.Z (https://dejure.org/2022,43057)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.2022 - 5 A 1587/20.Z (https://dejure.org/2022,43057)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 2022 - 5 A 1587/20.Z (https://dejure.org/2022,43057)
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  • BVerwG, 05.04.1990 - 3 B 18.90

    Gebührenfindungsrecht - Verordnungsgeber - Erteilung von Wunschkennzeichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107/79 - Juris Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, Juris Rn. 4) liege eine "andere als die in diesem Abschnitt aufgeführte Maßnahme" und damit eine sonstige Maßnahme auf dem Gebiet des Straßenverkehrs im Sinne des Auffangtatbestandes der Gebühren-Nummer 399 GebTSt nur vor, wenn die Amtshandlung im Straßenverkehrsgesetz oder in den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt oder kraft Sinnzusammenhangs zwingend vorausgesetzt sei.

    Ein Gebührenfindungsrecht stehe der Verwaltung nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, a.a.O.).

    Aus dem verfassungskräftigen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes folgt, dass die Gebührenerhebung einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, NJW 1991, 2851 = Juris Rn. 3).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 107/79 - Juris Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 18/90 -, Juris Rn. 4) liege eine "andere als die in diesem Abschnitt aufgeführte Maßnahme" und damit eine sonstige Maßnahme auf dem Gebiet des Straßenverkehrs im Sinne des Auffangtatbestandes der Gebühren-Nummer 399 GebTSt nur vor, wenn die Amtshandlung im Straßenverkehrsgesetz oder in den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt oder kraft Sinnzusammenhangs zwingend vorausgesetzt sei.

    In diesem Zusammenhang führt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 1982 (- 7 C 107/79 -, NJW 1983, 1811-1812 = Juris Rn. 7 f.) zu Nr. 299 GebTSt (jetzt Gebühren-Nummer 399 GebTSt) Folgendes aus:.

  • VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19

    Verkehrsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI - wird abgelehnt.

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI - ist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - statthaft, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg.

  • VGH Hessen, 14.12.2021 - 5 A 649/18

    Rechtmäßigkeit einzelner Regelungen einer kommunalen Bürgerbeteiligungssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der vorgenannten verfahrensrechtlichen Bestimmung hat ein Verwaltungsstreitverfahren nur dann, wenn es eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 A 649/18.Z -, NVwZ 2022, 573 - 578 = Juris Rn. 23).
  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    "Der Senat hat im Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 66.72 - (VkBl. 1975, 192; ebenso der Bay. VGH vom 19. Juni 1978 in DÖV 1978, 852) ausgesprochen, daß auf den generalklauselartigen Auffangtatbestand der Nr. 299 (jetzt 399) GebTSt nicht zurückgegriffen werden dürfe, wenn der an sich einschlägige Tatbestand einer Tarifstelle des Gebührentarifs noch nicht erfüllt sei; er hat deshalb die Gebührenpflicht bei bloßer Androhung einer im Gebührentarif verzeichneten Maßnahme verneint.
  • VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20

    Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Zudem ist die dargestellte Problematik Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 A 2364/20, über das der Senat mit Beschluss vom 4. Oktober 2022 entschieden hat.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils in diesem Sinne bestehen, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243 - 1245 = Juris Rn. 16) und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 124 Rn. 7, 7a m.w.N.).
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