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   VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87   

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https://dejure.org/1990,5229
VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87 (https://dejure.org/1990,5229)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.12.1990 - 5 UE 3061/87 (https://dejure.org/1990,5229)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 5 UE 3061/87 (https://dejure.org/1990,5229)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.09.1987 - II R 42/84

    Bekanntgabe eines für Schenkungsteuerschulden des Erblassers erlassenen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
    Soweit es nach § 2213 BGB iVm § 45 Abs. 2 AO 1977 möglich ist, Steuerschulden, die an einen Nachlaßgegenstand anknüpfen durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend zu machen (so BFH, Urteil vom 30.09.1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl II 1988, 120 und Urteil vom 08.06.1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl II 1988, 946) kann diese Regelung bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen keine entsprechende Anwendung finden, denn die mit dem Zugang des Erschließungsbeitragsbescheides verbundene materiell-rechtliche Wirkung gemäß § 134 Abs. 1 S 1 BBauG/BauGB - Entstehung der persönlichen Beitragspflicht in der Person des Grundstückseigentümers im Zeitpunkt des Zugangs - erfordert es, den Beitragsbescheid an den Grundstückseigentümer selbst zu richten.

    Steuerschulden, die in der Person des Erblassers entstanden und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergegangen sind, können zwar nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gem. § 2213 BGB in Verbindung mit § 45 Abs. 2 AO 1977 auch durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend gemacht werden (so BFH, Urteil vom 30. September 1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl. II 1988, 120 und Urteil vom B. Juni 1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl. II 1988, 946; anders früher, vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 - III R 35/77 - NJW 1978, 1456; vgl. dazu auch Tipke-Kruse, a.a.O., § 45 Tz 9, sowie Klein-Orlopp, Kommentar zur Abgabenordnung, § 45 Anm. 3 b).

  • BFH, 08.06.1988 - II R 14/85

    Testamentsvollstreckung - Steuerbescheid an Erben - Anfechtung durch Erben -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
    Soweit es nach § 2213 BGB iVm § 45 Abs. 2 AO 1977 möglich ist, Steuerschulden, die an einen Nachlaßgegenstand anknüpfen durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend zu machen (so BFH, Urteil vom 30.09.1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl II 1988, 120 und Urteil vom 08.06.1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl II 1988, 946) kann diese Regelung bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen keine entsprechende Anwendung finden, denn die mit dem Zugang des Erschließungsbeitragsbescheides verbundene materiell-rechtliche Wirkung gemäß § 134 Abs. 1 S 1 BBauG/BauGB - Entstehung der persönlichen Beitragspflicht in der Person des Grundstückseigentümers im Zeitpunkt des Zugangs - erfordert es, den Beitragsbescheid an den Grundstückseigentümer selbst zu richten.

    Steuerschulden, die in der Person des Erblassers entstanden und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergegangen sind, können zwar nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gem. § 2213 BGB in Verbindung mit § 45 Abs. 2 AO 1977 auch durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend gemacht werden (so BFH, Urteil vom 30. September 1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl. II 1988, 120 und Urteil vom B. Juni 1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl. II 1988, 946; anders früher, vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 - III R 35/77 - NJW 1978, 1456; vgl. dazu auch Tipke-Kruse, a.a.O., § 45 Tz 9, sowie Klein-Orlopp, Kommentar zur Abgabenordnung, § 45 Anm. 3 b).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83) begründeten auch die an einen Nichteigentümer gerichteten Erschließungsbeitragsbescheide dessen persönliche Beitragsschuld, sofern sie bestandskräftig würden.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur persönlichen Beitragsschuld eines auf Zahlung eines Erschließungsbeitrags in Anspruch genommenen Nichteigentümers, auf die der Kläger in diesem Zusammenhang verweist (Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658 = DVBl. 1985, 624), ist hier nicht einschlägig.

  • BFH, 16.12.1977 - III R 35/77

    Testamentsvollstrecker - Befugnis - Feststellungsbescheid - Einheitswert des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
    Steuerschulden, die in der Person des Erblassers entstanden und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergegangen sind, können zwar nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gem. § 2213 BGB in Verbindung mit § 45 Abs. 2 AO 1977 auch durch einen an den Testamentsvollstrecker gerichteten Steuerbescheid geltend gemacht werden (so BFH, Urteil vom 30. September 1987 - II R 42/84 - BFHE 151, 460 = BStBl. II 1988, 120 und Urteil vom B. Juni 1988 - II R 14/85 - BFHE 153, 504 = BStBl. II 1988, 946; anders früher, vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 - III R 35/77 - NJW 1978, 1456; vgl. dazu auch Tipke-Kruse, a.a.O., § 45 Tz 9, sowie Klein-Orlopp, Kommentar zur Abgabenordnung, § 45 Anm. 3 b).
  • BFH, 04.11.1981 - II R 144/78

    Testamentsvollstrecker - Erbschaftsteuerbescheid

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 3061/87
    Die Bekanntgabe als solche verschafft auch einem Testamentsvollstrecker keine Klagebefugnis, wie der Bundesfinanzhof für den Fall des nach § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 5 des Erbschaftssteuergesetzes 1974 dem Testamentsvollstrecker bekanntzugebenden Erbschaftssteuerbescheides entschieden hat (Urteil vom 4. November 1981 - II R 144/78 - BB 1982, 602).
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