Rechtsprechung
VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 44c Abs 1 S 1 KWG, § 6 Abs 1 VwVG, § 9 Abs 1 VwVG, § 17 FinDAG
Auskunftsanspruch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber dem Betroffenen bei niedrigschwelligen Erkenntnissen; Aufklärung des Sachverhaltes und der näheren Umstände durch Auskunftsverlangen; Verhinderung von unerlaubte Bankgeschäften oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber dem Betroffenen bei niedrigschwelligen Erkenntnissen; Aufklärung des Sachverhaltes und der näheren Umstände durch Auskunftsverlangen; Verhinderung von unerlaubte Bankgeschäften oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Unternehmen nach dem KWG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Unternehmen nach dem KWG
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 7 K 1339/13
- VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
- BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
Papierfundstellen
- WM 2015, 1900
- DÖV 2015, 756
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im …
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
In der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2012 - 6 B 1557/12 -, GewArch 2013, 39; vgl. auch Beschluss vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112). - VGH Hessen, 28.01.2014 - 6 A 1875/13
Überschreitung der Höchstgrenze bei Zwangsgeldfestsetzung
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
Bei beharrlichen Verstößen bzw. Uneinsichtigkeit des Pflichtigen können wiederholte Zwangsgelder bis zur Höchstgrenze erhöht werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 6 A 1875/13.Z -, NVwZ-RR 2014, 505). - VGH Hessen, 04.09.2012 - 6 B 1557/12
Unzuverlässigkeit eines Gastgewerbetreibenden
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
In der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2012 - 6 B 1557/12 -, GewArch 2013, 39; vgl. auch Beschluss vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112).
- VGH Hessen, 23.08.2012 - 6 B 1374/12
Auskunftsverweigerung bei Möglichkeit der Selbstbelastung
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
Weder das Grundrecht auf freie Berufsbetätigung noch das allgemeine Recht auf Handlungsfreiheit ist wesentlich beeinträchtigt (ausführlich: Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2012 - 6 B 1374/12 -, DVBl 2012, 1445). - VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Börsen-EDV
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
Hiervon kann abweichend ein anderer Zeitpunkt entscheidend sein, wenn das jeweils anzuwendende materielle Gesetz den Zeitpunkt ausdrücklich vorgibt, Besonderheiten dies rechtfertigen, etwa im Bereich der Sanktionierung eines Fehlverhaltens (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856), oder eine Auslegung der einschlägigen Normen die Anwendung des abweichenden Zeitpunkts als sachgerecht erkennbar werden lässt. - VG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 7 K 1339/13
Auskunfts und Vorlegungsersuchen
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 2014 - 7 K 1339/13.F - wird zurückgewiesen. - VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06
Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Auszug aus VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15
In der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2012 - 6 B 1557/12 -, GewArch 2013, 39; vgl. auch Beschluss vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 2007, 112).