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   VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18   

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https://dejure.org/2021,50704
VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18 (https://dejure.org/2021,50704)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.10.2021 - 9 A 1440/18 (https://dejure.org/2021,50704)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 (https://dejure.org/2021,50704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 Nr 1 VwGO vom keine Angaben verfügbar, § ... 113 Abs 1 S 4 VwGO vom keine Angaben verfügbar, § 125 Abs 2 S 1 VwGO vom keine Angaben verfügbar, § 20 Abs 1 BImSchG vom keine Angaben verfügbar, § 60 Abs 1 Nr 5 GmbHG vom keine Angaben verfügbar
    Zur Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de

    Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH im Verwaltungsprozess i.R.e. Untersagung des Betriebs der Abfallentsorgungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Die Gesellschaft ist materiell-rechtlich nicht mehr existent (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 -, zit. nach juris Rn. 22 m. w. N.).

    Vor dem Hintergrund, dass es für die Annahme der Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH einer substantiierten Behauptung bedarf, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010, a. a. O.), reicht der theoretische Verweis auf einen im Falle eines Obsiegens gegebenen Prozesskostenerstattungsanspruch gegen den Beklagten jedenfalls nicht aus, um der gelöschten Gesellschaft weiterhin die Beteiligtenfähigkeit zuzusprechen.

  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2018 - 9 A 1885/16.Z - ausgeführt, dass die Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch Sachurteil im Fall einer von Beginn an anwaltlich vertretenen GmbH gerade deshalb nicht an dem zwischenzeitlich eingetretenen Mangel der Prozessfähigkeit der GmbH scheitert, weil diese gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. den §§ 241, 246, 86 ZPO als Partei im laufenden Verfahren auch bei mangelnder Prozessfähigkeit durch den Prozessbevollmächtigten hinreichend vertreten wird (vgl. insoweit auch BFH, Urteil vom 27. April 2000 - I R 65/98 -, BFHE 191, 494, zit. nach juris Rn. 12 ff.).

    Die Klägerin kann sich vorliegend auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine gelöschte GmbH steuerrechtlich als fortbestehend angesehen wird, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide oder Haftungsbescheide angreift, sodass ihre Beteiligungsfähigkeit durch die Löschung insoweit nicht berührt wird (vgl. BFH, Urteil vom 27. April 2000 - I R 65/98 -, BFHE 191, 494, zit. nach juris Rn. 10 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1981 - 4 B 1643/80
    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Die Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Betriebsuntersagungsverfügung durch eine gelöschte GmbH stellt keine hiermit vergleichbare Rechtsverfolgung im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Abwicklungsverhältnisses dar (vgl. für die Anfechtung einer Gewerbeuntersagung OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 1981 - 4 B 1643/80 -, NJW 1981, 2373; für den Widerruf einer Maklererlaubnis im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 1990 - 14 S 2650/88 -, zit. nach juris Rn. 13).

    Danach sind demjenigen (gesetzlichen) Vertreter, der ein Rechtsmittel für ein nicht beteiligtenfähiges Rechtssubjekt erhoben hat, ebenso wie einem vollmachtlosen Vertreter die Kosten des von ihm veranlassten Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 1981, a. a. O.).

  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Ist die GmbH in der Rolle der Beklagten, soll sich ein Vermögensanspruch der Gesellschaft allein aus dem Umstand ergeben, dass diese im Falle der Klageabweisung mit dem entsprechenden Urteil einen Kostentitel erlangen würde, der es ihr erlaubte, die in dem betreffenden Rechtsstreit von ihr bislang aufgewandten Kosten von den Klägern ersetzt zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85 -, zit. nach juris Rn. 8, ablehnend Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2010 - 3 Sa 716/08 -, zit. nach juris Rn. 68).

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob sich die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1985, a. a. O.) überhaupt auf eine GmbH in Nachtragsliquidation in der Rolle einer Klägerin übertragen lässt.

  • BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10

    Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 und § 173 Satz 1 VwGO in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB (zur Anwendbarkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 8 C 10/10 -, BVerwGE 140, 142, zit. nach juris Rn. 30).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Dies ist nicht geschehen, sodass mit Blick auf das für eine zulässige Fortsetzungsfeststellungsklage notwendige besondere Feststellungsinteresse nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Schadenersatzklage vor dem Landgericht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten und nicht offenbar aussichtslos ist (vgl. dazu Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 27. Aufl. 2021, § 113 Rn. 136 m. w. N., vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4/97 -, zit. nach juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Für die Frage den Rechtsfolgen eines Wegfalls der Beteiligtenfähigkeit der Klägerin durch Löschung von Amts wegen während eines laufenden Prozesses ist die trotz Mandatsniederlegung gemäß § 173 Satz 1 i. V. m. § 87 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO fortbestehende Prozessvollmacht ihrer Bevollmächtigten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2/12 -, zit. nach juris Rn. 9) jedoch ohne Entscheidungsrelevanz.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1990 - 14 S 2650/88

    Auferlegung von Verfahrenskosten auf einen nicht förmlich am Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Die Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Betriebsuntersagungsverfügung durch eine gelöschte GmbH stellt keine hiermit vergleichbare Rechtsverfolgung im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Abwicklungsverhältnisses dar (vgl. für die Anfechtung einer Gewerbeuntersagung OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 1981 - 4 B 1643/80 -, NJW 1981, 2373; für den Widerruf einer Maklererlaubnis im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 1990 - 14 S 2650/88 -, zit. nach juris Rn. 13).
  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Der letzte Geschäftsführer der Klägerin, Herr X. Y., hat als deren Organwalter für die Einlegung des Rechtsmittels aufgrund des von einem seiner Vorgänger in der Geschäftsführung erteilten Mandats an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Wege der Zurechnung typischerweise aktenmäßig festgehaltenen Wissens der Gesellschaft einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - VIII ZR 70/94 -, zit. nach juris Rn. 15; Altmeppen in: Altmeppen, Kommentar zum GmbHG, 10. Auflage 2021, § 35 Rn. 114 ff. m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 716/08

    Eingruppierung einer Altenpflegerin nach dem MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2021 - 9 A 1440/18
    Ist die GmbH in der Rolle der Beklagten, soll sich ein Vermögensanspruch der Gesellschaft allein aus dem Umstand ergeben, dass diese im Falle der Klageabweisung mit dem entsprechenden Urteil einen Kostentitel erlangen würde, der es ihr erlaubte, die in dem betreffenden Rechtsstreit von ihr bislang aufgewandten Kosten von den Klägern ersetzt zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85 -, zit. nach juris Rn. 8, ablehnend Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2010 - 3 Sa 716/08 -, zit. nach juris Rn. 68).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 13 A 107/13

    Qualifizierung des Inspektionsberichts über eine zulassungsbezogene Inspektion

  • VG Gießen, 23.01.2013 - 1 L 3310/12

    Eilantrag von wool.rec gegen vorläufige Betriebsuntersagung erfolgreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21

    Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit;

    Die Klägerin ist als juristische Person des Privatrechts seit ihrer Löschung aus dem Handelsregister von Amts wegen durch das Registergericht am 5. April 2023 gemäß § 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 22, m. w. N., nicht mehr beteiligtenfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 Alt. 2 VwGO.

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 14. März 2023 - 8 BV 21.1145 -, juris Rn. 19; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 6 B 22/22 -, juris Rn. 37; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 24; OVG M.-V., Beschluss vom 14. Juni 2012 - 1 L 91/11 -, juris Rn. 9; zu § 2 LöschungsG: OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1981 - 4 B 1643/80 -, NJW 1981, 2373; zur Rechts- und Parteifähigkeit im Zivilprozess vgl. nur: BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 -, juris Rn. 19, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung.

    vgl. hierzu auch Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 26.

    Denn dann wäre bei jedweder Klageerhebung einer später gelöschten Gesellschaft von einem verwertbaren Vermögen auszugehen und diese damit entgegen dem eingangs dargestellten Grundsatz immer und nicht nur ausnahmsweise, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 23, weiter als beteiligtenfähig anzusehen.

    Dabei kann hier offen bleiben, ob hierzu aufgrund ihres Vorbringens im gerichtlichen Verfahren lediglich möglich sein, so: Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 27, m. w. N., oder sogar feststehen muss, so: BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 -, juris Rn. 19, dass ihrer Klage - die Beteiligtenfähigkeit der gelöschten Gesellschaft zu ihren Gunsten unterstellt - Erfolg beschieden sein wird.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 27.

    vgl. für den Fall der Klageerhebung und Handeln als vollmachtloser Vertreter im weiteren gerichtlichen Verfahren: BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 8 C 10.10 -, juris Rn. 30; vgl. auch: Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 29; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 154 Rn. 29, m. w. N.

  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145

    Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer liquidierten UG (haftungsbeschränkt),

    Die Löschung einer vermögenslosen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat zwar grundsätzlich zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 61 Nr. 1 Alt. 2 VwGO auch ihre Fähigkeit, Beteiligte eines Rechtsstreits im Verwaltungsprozess zu sein (vgl. Hess VGH, B.v. 6.10.2021 - 9 A 1440/18 - NVwZ-RR 2022, 198 = juris Rn. 24; OVG MV, B.v. 14.6.2012 - 1 L 91/11 - NJW-RR 2013, 46 = juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 03.02.2023 - 6 B 22/22

    GmbH & Co. KG i. L.; Beteiligtenfähigkeit; GA-Fördermittel;

    Darunter fallen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und von Oberverwaltungsgerichten jedoch auch Gerichtsverfahren, die der Durchsetzung von in Anspruch genommenen Vermögensrechten oder dazu dienen, Ansprüche abzuwehren, die nach Ansicht ihrer Vertreter nicht entstanden sind (BGH, Urt. v. 5. März 2020 - I ZR 32/19 -, juris Rn. 14; v. 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 -, juris Rn. 22; VGH BW, Urt. v. 7. November 2014 - 2 S 1529/11 -, juris Rn. 25; HessVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 9 A 1440/18 -, juris Rn. 24 ff.).
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