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   VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12   

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VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12 (https://dejure.org/2012,40148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2012 - 6 B 1267/12 (https://dejure.org/2012,40148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2012 - 6 B 1267/12 (https://dejure.org/2012,40148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 KWG, § 19 Abs 2 KWG, § 44 Abs 1 KWG, § 49 KWG, § 80 Abs 7 VwGO
    Heilung eines Anhörungsfehlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit der Verletzung der Anhörungspflicht gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; Verpflichtung der Behörde zur Gestattung der Akteneinsicht bei geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 29 Abs. 2; KWG § 44 Abs. 1 S. 1
    Beachtlichkeit der Verletzung der Anhörungspflicht gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; Verpflichtung der Behörde zur Gestattung der Akteneinsicht bei geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen

  • rechtsportal.de

    ABÄNDERUNGSANTRAG; AKTENEINSICHT; ANHÖRUNG; AUSKUNFTSVERLANGEN; BANK; GEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGKEIT; GESCHÄFTSLEITER; HEILUNG; KREDITNEHMEREINHEIT; NACHHOLUNG; ORGANKREDIT; SOFORTVOLLZUG; SPERRERKLÄRUNG; TREUHANDVERTRAG; VERFAHRENSFEHLER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 244
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12
    Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte der Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts ab und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. August 2011 wegen Verletzung der Anhörungspflicht nach § 28 Abs. 1 VwVfG an (Beschluss des Senats vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163).

    Am 3. Februar 2012 stellte die Antragsgegnerin bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Antrag gem. § 80 Abs. 7 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 23. September 2011 (6 B 1701/11) und Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berufung darauf, dass die formelle Rechtswidrigkeit des Bescheids vom 9. August 2011 zwischenzeitlich gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt sei.

    Mit Beschluss vom 14. Mai 2012 änderte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (9 L 439/12.F) den Beschluss des Senats vom 23. September 2011 (6 B 1701/11) und lehnte den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 9. August 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 9. Januar 2012 ab.

    In der Sache hat das Verwaltungsgericht die Frage verneint, indem es den Beschluss des Senats vom 23. September 2011 (6 B 1701/11) abgeändert und den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 16. August 2011 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 9. August 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 9. Januar 2012 abgelehnt hat.

    21 Der Senat hat bereits im Beschluss vom 23. September 2011 (6 B 1701/11) darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Anhörungspflicht dann gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG unbeachtlich ist, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 26. April 2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12
    21 Der Senat hat bereits im Beschluss vom 23. September 2011 (6 B 1701/11) darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Anhörungspflicht dann gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG unbeachtlich ist, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12
    23 Für den Fall, dass sich die Behörde auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit oder Vertraulichkeit von Akten oder Aktenbestandteilen beruft, ist nur dann die Vorlage einer Sperrerklärung erforderlich und ein Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO zulässig, wenn das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen - grundsätzlich in Form eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren Äußerung - festgestellt hat (vgl. beispielsweise: BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40 [42]).
  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12
    Dass es zu einem zwischengeschalteten Verfahren auf Einsichtnahme in die gesperrten Unterlagen gem. § 99 Abs. 2 VwGO nur kommen kann, wenn die zurückgehaltenen Aktenbestandteile in einem gerichtlichen Verfahren entscheidungserheblich sind (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 -, NVwZ 2010, 1112), hat auch der zuständige Fachsenat mit Beschluss vom 28. August 2012 (Hess. VGH - 27 F 1538/12 -) bestätigt.
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Eine Heilung in diesem Sinne tritt allerdings nur dann ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, BVerwGE 137, 199.211 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -).
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Eine Heilung in diesem Sinne tritt allerdings nur dann ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, BVerwGE 137, 199.211 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    Auch mag die Heilung nicht die Wiederholung des gesamten Verfahrens ab dem fehlerhaften Verfahrensschritt erfordern; Heilungsvoraussetzung ist aber jedenfalls, dass die nachgeholten Verfahrensschritte - hier die nachträgliche Akteneinsicht und die anschließende problembezogene Erörterung - ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreichen können (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 = juris Rn. 37 m.w.N.; B.v. 18.4.2017 - 9 B 54.16 - juris Rn. 4; HessVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 B 1267/12 - juris LS 1 und Rn. 21; Emmenegger in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 45 Rn. 107 f.; Hufen, JuS 1999, 313/317 f.; Reus, MDR 1992, 735; s. zur Funktion des Anhörungsverfahrens beim Normerlass auch BVerfG, B.v. 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293/321 = juris Rn. 105), was hier nicht der Fall wäre.
  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 493/14

    Prüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 KWG

    Eine Heilung in diesem Sinne tritt allerdings nur dann ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127, und Urteil vom 27. Februar 2013 - 6 C 825/11.T -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2180/13

    Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds

    Das setzt voraus, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163, und vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 15. Aufl., 2014, § 45 Rdnr. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, Handkommentar, 3. Aufl., 2013, § 45 VwVfG, Rdnr. 29 f.).
  • VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13

    Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X... AG gegen

    Das setzt voraus, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163, und vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 15. Aufl., 2014, § 45 Rdnr. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, Handkommentar, 3. Aufl., 2013, § 45 VwVfG, Rdnr. 29 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 13.06.2016 - 7 L 1268/16

    § 1 Abs 2 Nr 7 VermAnlG, § 6 VermAnlG, § 18 Abs 1 VermAnlG, § 26a VermAnlG, § 26b

    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 23. November 2015, 7 L 4648/15.F sowie Hess. VGH, Beschluss vom 06. November 2012 - 6 B 1267/12 -, [...], sowie vom 26. April 2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der

    Die Nachholung verlangt, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (HessVGH, Beschl. v. 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, juris Rn. 21ff. mwN).
  • VGH Hessen, 01.11.2013 - 6 B 1876/13

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127).
  • VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Allerdings sind die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 6 TG 3495/03 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127).
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2016 - 7 L 1967/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Sonderprüfung bei laufenden staatsanwaltlichen

  • VG Frankfurt/Main, 20.01.2015 - 7 L 4566/14
  • VG München, 31.10.2014 - M 22 S 14.3541

    Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Monate alten Rottweiler nach Ausstellung eines

  • VG Berlin, 16.10.2014 - 1 L 31.14

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufskiosk

  • VG Bremen, 31.05.2022 - 7 K 2920/20

    Reduzierung der Versorgungsbezüge, Urteil vom 31.05.2022 - Anrechnung;

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