Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55708
VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21 (https://dejure.org/2021,55708)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2021 - 3 B 777/21 (https://dejure.org/2021,55708)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - 3 B 777/21 (https://dejure.org/2021,55708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, Art 8 MRK, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 60 a Abs 2 AufenthG, § 60 b Abs 1 AufenthG
    Rechtliches Abschiebungshindernis wegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK und Identitätstäuschung, Duldung light

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Abschiebungshindernis wegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK und Identitätstäuschung, Duldung light

  • rechtsportal.de

    Rechtliches Abschiebungshindernis wegen einer Identitätstäuschung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20

    Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 - 3 B 1049/20 -, juris ausgeführt:.

    Führt eine behördlich verfügte Aufenthaltsbeendigung eines Antragstellers dazu, dass entweder das deutsche Kind die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der gesamten Familiengemeinschaft verlassen muss oder dass verfassungsrechtlich geschützte familiäre Bindungen zwischen den Mitgliedern der "Patchwork-Familie" beeinträchtigt oder zerstört würden, ist dies im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK besonders zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O., Rdnr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 3 B 1049/20 -, juris Rdnr. 39 ).".

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Auch die außerhalb der "Patchwork-Familie" stehenden leiblichen Elternteile der minderjährigen Familienangehörigen sind in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, juris Rdnr. 15).

    Führt eine behördlich verfügte Aufenthaltsbeendigung eines Antragstellers dazu, dass entweder das deutsche Kind die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der gesamten Familiengemeinschaft verlassen muss oder dass verfassungsrechtlich geschützte familiäre Bindungen zwischen den Mitgliedern der "Patchwork-Familie" beeinträchtigt oder zerstört würden, ist dies im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK besonders zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013, a.a.O., Rdnr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 3 B 1049/20 -, juris Rdnr. 39 ).".

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2021 - 13 PA 96/21

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Aufenthaltsbeendigung; aufschiebende Wirkung,

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Es fehlt an der in beiden Alternativen des § 60b Abs. 1 AufenthG notwendigen Kausalität eines positiven Tuns oder Unterlassens des Ausländers für das Abschiebungshindernis , wenn neben dem inlandsbezogenen Vollstreckungshindernis Passlosigkeit noch selbständige andere Duldungsgründe eingreifen, auf deren Bestehen ein in § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG genanntes Verhalten oder Unterlassen nicht von Einfluss ist; in derartigen Fällen besteht kein Raum für den Zusatz nach § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (wie Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.06.2021 - 13 PA 96/21 -, juris).

    Wie das Niedersächsische OVG in dem von dem Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Beschluss vom 23.06.2021 (13 PA 96/21, juris) zutreffend ausgeführt hat, fehlt es an der in beiden Alternativen des § 60b Abs. 1 AufenthG notwendigen Kausalität eines positiven Tuns oder Unterlassens des Ausländers "für das Abschiebungshindernis", wenn neben dem inlandsbezogenen Vollstreckungshindernis "Passlosigkeit" noch selbständige andere Duldungsgründe eingreifen, auf deren Bestehen ein in § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG genanntes Verhalten oder Unterlassen nicht von Einfluss ist; in derartigen Fällen besteht kein Raum für den Zusatz nach § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Dabei ist es Aufgabe des Tatsachengerichts, eine Vorstellung davon zu entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet und welcher Trennungszeitraum realistisch zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rdnr. 33; vgl. Funke-Kaiser, a.a.O., § 5 Rdnr. 140 ff.).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 ; vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, AuAS 2013, 160; vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Da § 5 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG besondere Umstände des Einzelfalls voraussetzt, in deren Folge die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar ist, macht die Vorschrift einerseits das erhebliche öffentliche Interesse an der Einhaltung des Verfahrens deutlich, andererseits aber auch, dass die Einhaltung des Visumverfahrens kein Selbstzweck ist (vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum AufenthG - GK-AufenthG -, 2015, § 5 Rdnr. 134 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2006 - 18 B 1767/06 -, juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 ; vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, AuAS 2013, 160; vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 ; vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, AuAS 2013, 160; vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Die Fachgerichte dürfen sich dem Bedürfnis nach wirksamem Rechtsschutz nicht dadurch entziehen, dass sie überspannte Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, juris Rdnr. 28; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rdnr. 17).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2021 - 3 B 777/21
    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 ; vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, AuAS 2013, 160; vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, 347 und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 10 K 2137/20
    Zugleich sind auch hierbei die Anforderungen von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu berücksichtigen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 3 B 777/21 -, juris Rn. 22f.).

    Dabei ist es Aufgabe des Tatsachengerichts, eine Vorstellung davon zu entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet und welcher Trennungszeitraum realistisch zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 33; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 24).

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

    Der Zeitraum bis zur Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung würde sich damit nach der gegenwärtigen Prognose voraussichtlich nicht als lediglich vorübergehend darstellen und dürfte sich - unter Einbeziehung der Dauer eines ggf. mehrere Instanzen umfassenden gerichtlichen Hauptsacheverfahrens - auf einen Zeitraum von mehreren Jahren belaufen, so im Ergebnis wohl auch HessVGH, Beschluss vom 06. Dezember 2021 - 3 B 777/21 -, juris, unter Hinweis auf "eine sich mehrere Monate oder Jahre hinziehende Abwesenheit" im Falle der Nachholung eines Visumverfahrens, gerichtet auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36 Abs. 2 AufenthG.
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2023 - 11 L 568/23

    Bindungswirkung rechtskräftiger Beschlüsse; Anordnungsgrund nach Ablauf der in

    Der Zeitraum bis zum Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung würde sich damit nach der gegenwärtigen Prognose voraussichtlich nicht als lediglich vorübergehend darstellen und dürfte sich - unter Einbeziehung der Dauer eines ggf. mehrere Instanzen umfassenden gerichtlichen Hauptsacheverfahrens - auf einen Zeitraum von mehreren Jahren belaufen, so im Ergebnis wohl auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 3 B 777/21 -, juris, unter Hinweis auf "eine sich mehrere Monate oder Jahre hinziehende Abwesenheit" im Falle der Nachholung eines Visumverfahrens, gerichtet auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36 Abs. 2 AufenthG.
  • OVG Bremen, 13.06.2023 - 2 LA 8/23

    Duldungserteilung mit der Nebenbestimmung "für Personen mit ungeklärter

    Diesen überzeugenden Ausführungen schließt sich der Senat an (wie hier Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2021 - 13 ME 587/20, juris Rn. 49; Beschl. v. 23.06.2021 - 13 PA 96/21, juris Rn. 6; Hess. VGH , Beschl. v. 06.12.2021 - 3 B 777/21, juris Rn. 20; VG Cottbus, Beschl. v. 28.05.2020 - 9 L 134/20, juris Rn. 9; VG Dresden, Beschl. v. 26.05.2021 - 3 L 339/21, juris Rn. 27 ff.; VG Aachen, Beschl. v. 29.09.2021 - 8 L 305/21, juris Rn. 46; Wittmann/Röder, ZAR 2019, 362 , (363 f); Dollinger, ZRP 2019, 130 , (131); Kluth, in: BeckOK AuslR, 37.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.01.2023 - 3 L 293/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Zusatz "für Personen mit ungeklärter

    Mit Blick auf die erklärte Zielrichtung des § 60b AufenthG fehlt es an der Kausalität des Verhaltens eines Ausländers für das Abschiebungshindernis schon dann, wenn neben dem inlandsbezogenen Vollstreckungshindernis (z.B. Passlosigkeit) noch selbstständige andere Duldungsgründe eingreifen, auf deren Bestehen ein in § 60bAufenthG genanntes Verhalten oder Unterlassen nicht von Einfluss ist und aufgrund derer ohnehin eine Duldung nach § 60aAbs. 2 S. 1 AufenthG zu erteilen ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 49 und Beschluss vom 23. Juni 2021 -13 PA 96/21 -, juris Rn. 6 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 3 B 777/21 -, juris Rn. 20; außerdem: VG Aachen, Beschluss vom 29. September 2021 - 8 L 305/21 -, juris Rn. 46 sowie VG München, Beschluss vom 14. Januar 2021 - M 10 K 20.5456-, juris Rn. 49 und VG Bremen, Urteil vom 18. November 2022 - 4 K 1257/21 -, juris Rn. 30; offengelassen von OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 3 B 181/21 -, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht