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   VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88   

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https://dejure.org/1989,6124
VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88 (https://dejure.org/1989,6124)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.1989 - 10 TP 4115/88 (https://dejure.org/1989,6124)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 1989 - 10 TP 4115/88 (https://dejure.org/1989,6124)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88
    Der vom Verwaltungsgericht bezeichneten Belegstelle (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1959, NJW 1960 S. 98) ist eine derartige Ansicht nicht zu entnehmen.
  • VGH Hessen, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87

    PROZEßKOSTENHILFE; MAßGEBENDER ZEITPUNKT; BESCHWERDEVERFAHREN

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88
    Aufgrund der vorgenannten Entscheidungserheblichkeit der Echtheit der Urkunden ist ferner der Schluß zwingend, daß die Erfolgsaussichten des Verfahrens zu diesem Zeitpunkt als offen angesehen werden mußten und, da die Echtheit der Urkunden bis zur Entscheidung über die Vorlage der Beschwerde oder die Nichtabhilfe nicht feststand, diese Prognose auch dem Nichtabhilfebeschluß hätte zugrundegelegt worden müssen (Hess. VGH, Beschluß vom 1. Dezember 1987 - 12 TP 2840/87 - vgl. auch Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Auflage 1977, Rdnr. 2 zu § 571; Baumbach a.a.O., 45. Auflage 1987, Anm. 1 A zu § 571; Zöller/Schneider, 14. Auflage 1984, Rdnr. 3 zu § 571).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88
    Die vom Verwaltungsgericht eingeholte amtliche Auskunft ist ein selbständiges Beweismittel, weil sie die Zeugen- oder Sachverständigenvernehmung bei einer Behörde ersetzt (BVerwGE 73, 1; 31, 212; BVerwG DÖV 1983, 647).
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79

    Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88
    Die vom Verwaltungsgericht eingeholte amtliche Auskunft ist ein selbständiges Beweismittel, weil sie die Zeugen- oder Sachverständigenvernehmung bei einer Behörde ersetzt (BVerwGE 73, 1; 31, 212; BVerwG DÖV 1983, 647).
  • VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88
    Der Senat bleibt bei seiner Ansicht, wonach über einen Prozeßkostenhilfeantrag dann zu entscheiden ist, wenn der jeweilige Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§§ 166 VwGO, 117 Abs. 2 und 4 ZPO) eingereicht hat und der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört worden ist (Hess. VGH, Beschluß v. 3. September 1982 - X TE 11/82 -).
  • VGH Hessen, 04.04.1989 - 12 TP 756/89

    Zur vorweggenommenen Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und das Streitverhältnis dargestellt hat (§ 117 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 4 ZPO) und sobald der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gehört worden ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Hess. VGH, 14.06.1988 -- 12 TP 2278/88 --; Hess. VGH, 07.02.1989 -- 10 TP 4115/88 --).

    Eine Ausnahme von dem grundsätzlich auch für das Prozeßkostenhilfeverfahren geltenden Verbot der Beweisantizipation ist indes nur vertretbar, wenn mit einem formell korrekten und prozessual nicht übergehbaren Beweisantritt eine Beweisaufnahme erzwungen werden soll, deren Ergebnis unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten und einer eventuellen sonstigen Beweisaufnahme im vorhinein sicher beurteilt werden kann; sonst würde der Rechtsschutz zu Lasten des unbemittelten Beteiligten entgegen dem Sinn und Zweck des Prozeßkostenhilfeverfahrens unzulässig verkürzt (vgl. dazu auch: Hess.VGH, 07.02.1989 -- 10 TP 4115/88 --; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., 1984, Rdnr. 29 zu § 114; Zöller, ZPO, 15. Aufl., 1987, Rdnr. 35 zu § 114).

  • VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TP 1065/91

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei zwischenzeitlicher Erledigung

    Auszugehen ist zunächst davon, daß über einen Prozeßkostenhilfeantrag entschieden werden muß, sobald der Antragsteller die gemäß § 117 ZPO erforderlichen Erklärungen abgegeben und die dort genannten Unterlagen vorgelegt hat sowie der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört worden ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1989 -- 12 TP 53/88 --, 7. Februar 1989 -- 10 TP 4115/88 -- und vom 4. April 1989 -- 12 TP 756/89 --).
  • VGH Hessen, 25.09.1990 - 13 TP 1359/90

    Asylverfahren - Entscheidung über Prozeßkostenhilfeantrag bei widerstreitenden

    Auch bei einer sich aufdrängenden anderweitigen Beweiserhebung (z.B. der Einholung einer amtlichen Auskunft des Auswärtigen Amtes) muß die beabsichtigte Rechtsverfolgung grundsätzlich als hinreichend erfolgversprechend betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1959 - III ZR 111/58 -, NJW 1960, 98 ; Hess. VGH, Beschluß v. 7. Februar 1989 - 10 TP 4115/88 -).
  • VGH Hessen, 22.02.1990 - 12 TP 3419/89

    Erfolgsaussichtenprüfung einer Asylklage: Anhörung des Asylbewerbers

    Allerdings ist es verfassungsrechtlich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG nicht geboten, die Vorschriften über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe dahin auszulegen, daß Prozeßkostenhilfe gewährt werden muß, wenn das Gericht eine Beweiserhebung beschließt (BVerfG - Kammer, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, 786), und ausnahmsweise kann es auch zulässig sein, im Prozeßkostenhilfeverfahren den Ausgang einer Beweisaufnahme vorweg zu würdigen und eine hinreichende Erfolgsaussicht zu verneinen, wenn die beantragte Beweiserhebung von vornherein keinerlei Erfolg zugunsten des um Prozeßkostenhilfe nachsuchen den Verfahrensbeteiligten verspricht (vgl. dazu Hess. VGH, 07.02.1989 - 10 TP 4115/88 - Hess. VGH, 04.04.1989 - 12 TP 756/89 - a.a.O.).
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