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   VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09   

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VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09 (https://dejure.org/2010,4900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.2010 - 11 A 2758/09 (https://dejure.org/2010,4900)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 11 A 2758/09 (https://dejure.org/2010,4900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 4 Abs 3 Nr 1 GVFG
    Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen eines Förderverfahrens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Verwaltungspraxis einer Behörde hinsichtlich der Kostenverteilung bei gemeinsam mit der Kommune durchgeführten Straßenbauarbeiten; Auswirkungen einer Änderung der Verwaltungspraxis durch eine Behörde auf das schutzwürdige Vertrauen einer auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 685; BGB § 812
    Änderung der Verwaltungspraxis einer Behörde hinsichtlich der Kostenverteilung bei gemeinsam mit der Kommune durchgeführten Straßenbauarbeiten; Auswirkungen einer Änderung der Verwaltungspraxis durch eine Behörde auf das schutzwürdige Vertrauen einer auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Stadt Marburg erhält weitere Zuwendung vom Land Hessen in Höhe von 24.580 EUR für Straßenbaumaßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 416
  • DÖV 2011, 532
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Zwar kann ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm aus willkürfreien, d. h. sachlichen Gründen geändert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O.).

    Diese Bindungen bestehen auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O., und Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 B 33.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1980 - X 2123/78 -, juris).

    An einer solchen Schutzwürdigkeit fehlt es dann, wenn dem Betroffenen Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren, die eine Änderung der Förderpraxis rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1980 - X 2123/78
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tragung der Kosten nach dem Gesetz oder nach allgemeinen Grundsätzen aufgrund der gegebenen Sach- und Interessenlage an sich den Stadtwerken oblegen hätte (so dass die Kosten insoweit nicht zuwendungsfähig gewesen wären) und die Klägerin auf eine Kostenbeteiligung nur deshalb verzichtet hätte, um die Zuwendungsfähigkeit dieser Kosten zu bewahren und demzufolge höhere Zuwendungen zu erhalten und dadurch den Stadtwerken und sich selbst insgesamt einen den Zielen des GVFG widersprechenden finanziellen Vorteil zu verschaffen, ohne dass sonstige sachliche Gründe für dieses Vorgehen gegeben wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1980 - X 2123/78 -, juris).

    Diese Bindungen bestehen auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O., und Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 B 33.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1980 - X 2123/78 -, juris).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Da sich diese Änderung damit auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte bezieht, handelt es sich insoweit nicht um einen Fall der "echten" Rückwirkung, die nur dann gegeben ist, wenn nachträglich in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird, sondern um eine "unechte" Rückwirkung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. -, juris).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig; soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03. u.a., a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 33.09

    Freiwilliges Ausscheiden aus einem Soldatenverhältnis auf Zeit; Leistungsbescheid

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Diese Bindungen bestehen auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O., und Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 B 33.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1980 - X 2123/78 -, juris).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Demzufolge kann die Behörde die vorläufige Regelung im Ausgangsbescheid durch die endgültige Regelung im Schlussbescheid ersetzen, ohne insoweit an die Einschränkungen der §§ 48, 49 HVwVfG gebunden zu sein (so BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, NVwZ 2010, 643 unter Hinweis auf die Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 -, BVerwGE 67, 99).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Demzufolge kann die Behörde die vorläufige Regelung im Ausgangsbescheid durch die endgültige Regelung im Schlussbescheid ersetzen, ohne insoweit an die Einschränkungen der §§ 48, 49 HVwVfG gebunden zu sein (so BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 -, NVwZ 2010, 643 unter Hinweis auf die Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 -, BVerwGE 67, 99).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766; Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47; Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45; Hess. VGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 8 UE 1773/94 -, juris und Beschluss vom 17. November 2009 - 10 A 1699/08.Z -).
  • VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98

    Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Soweit der Beklagte darauf hinweist, dass nach der abgabenrechtlichen Rechtsprechung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 1986 - 2 A 963/84 -, juris) dann, wenn Baumaßnahmen von Kostenträgern aus verschiedenen Aufgabenbereichen derart miteinander verbunden werden, dass dadurch Kosten eingespart werden, diese Ersparnis nicht nur bei einer Baumaßnahme berücksichtigt werden darf, sondern sie vielmehr auf alle Baumaßnahmen verteilt werden muss, führt dies zu keiner anderen rechtlichen Wertung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1986 - 2 A 963/84
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Soweit der Beklagte darauf hinweist, dass nach der abgabenrechtlichen Rechtsprechung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 1986 - 2 A 963/84 -, juris) dann, wenn Baumaßnahmen von Kostenträgern aus verschiedenen Aufgabenbereichen derart miteinander verbunden werden, dass dadurch Kosten eingespart werden, diese Ersparnis nicht nur bei einer Baumaßnahme berücksichtigt werden darf, sondern sie vielmehr auf alle Baumaßnahmen verteilt werden muss, führt dies zu keiner anderen rechtlichen Wertung.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766; Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47; Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45; Hess. VGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 8 UE 1773/94 -, juris und Beschluss vom 17. November 2009 - 10 A 1699/08.Z -).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • VGH Hessen, 15.12.1995 - 8 UE 1773/94

    Zur Zuschußfähigkeit von Unternehmensberatungen im Agrarbereich

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 23.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruch- nahme von Personal

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Entscheidend ist, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, vom 02.02.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, und vom 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45; Beschluss vom 11.11.2008 - 7 B 38.08 -, juris; HessVGH, Urteile vom 28.06.2012, a.a.O., und vom 07.12.2010 - 11 A 2758/09 -, juris; Beschluss vom 01.11.2010 - 11 A 686/10 -, NVwZ-RR 2011, 442, 443 m.w.N.).

    Ein Verteilungsermessen muss daher mit Blick auf die jeweiligen Maßgaben der konkreten gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt werden (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - 5 S 348/13 -, NVwZ-RR 2014, 539 für das straßenrechtliche Verteilungsermessen im Zusammenhang mit Sondernutzungserlaubnissen; HessVGH, Urteil vom 07.12.2010, a.a.O., zu einem Fördermittelvergabeverfahren nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.01.2002 - 15 A 2052/99 -, ZKF 2002, 206, zu einer Zuwendung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz; Thür.

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Nicht vorgetragen ist insbesondere durch den Beklagten, dass die nunmehr angestellte fiktive Trennungsbetrachtung Ausfluss einer geänderten Verwaltungspraxis sei (vgl. zu Möglichkeit und Anforderungen an eine Änderung der Zuwendungspraxis etwa BVerwG, U.v. 11.5.2006 - 5 C 10/05 - juris Rn. 71 ff.; U.v. 8.4.1997 - 3 C 6/95 - juris Rn. 20 ff.; HessVGH, U.v. 7.12.2010 - 11 A 2758/09 - juris Rn. 54 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Gleichwohl ist die Behörde gemäß Art. 20 Abs. 3 GG bei der Änderung ihrer Ermessenspraxis an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. VGH Urteil vom 07.12.2010, 11 A 2758/09, Rn. 52 ff., juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 3 Kart 730/19
    Die Bundesnetzagentur ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG bei der Änderung ihrer Ermessenspraxis an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. Hess.VGH, Urteil v. 07.12.2010, 11 A 2758/09, Rn. 52 ff. m.w.N. (juris)).
  • OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13

    Zum Begriff des Dienstwagens eines Abgeordneten nach dem saarländischen

    Die Verwaltung ist bei der Änderung einer Verwaltungspraxis gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder an die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gebunden.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 7.12.2010 - 11 A 2758/09 - (juris)) Dies gilt auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2009 - 2 B 33/09 - (juris)) Ausgehend davon war es dem Beklagten nicht verwehrt, von seiner ursprünglichen, nunmehr von ihm als falsch erkannten Rechtsansicht abzurücken.
  • LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17

    Anerkennung von Praxisbesonderheiten

    Der Verwaltung ist bei der Änderung einer Ermessenspraxis zwar regelmäßig ein weiter Spielraum zuzugestehen, sie ist bei Änderungen jedoch nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - und Beschl. v. 08.06.2009 - 2 B 33.09; VGH Hessen, Urt. v. 07.12.2010 - 11 A 2758/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1980 - X 2123/78).
  • VG München, 14.04.2011 - M 15 K 10.886

    Zuwendungen nach dem BayGVFG; Ausbau einer Gemeindeverbindungsstraße; Kreuzung

    Auch nach dem GVFG sollte nicht etwa ein Anspruch dahin gehend begründet werden, dass für jedes Vorhaben, das die Fördervoraussetzungen erfüllt, Zuwendungen zu gewähren sind (BT-Drs. VI/1117 S. 8), eine Förderung wird vielmehr in das Ermessen des Landes gestellt (HessVGH v. 7.12.2010 Az. 11 A 2758/09; OVG Sachsen-Anhalt v. 18.5.2000 Az. A 1 S 167/99).
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