Rechtsprechung
VGH Hessen, 08.01.2007 - 9 UZ 1643/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 Abs 4 WaffG 2002
Anhäufung von Schusswaffen und kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb einer vollautomatischen Schusswaffe; Abwägung des öffentlichen Interesses und des Sammelinteresses; Kulturhistorisch bedeutsame Sammlung von Schusswaffen; Präzisierung eines nur unbestimmt oder zu weit formulierten Sammelziels; Berufungszulassung wegen ...
- Judicialis
WaffG § 40 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 24.04.2006 - 6 E 1371/05
- VGH Hessen, 08.01.2007 - 9 UZ 1643/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86
Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis
Auszug aus VGH Hessen, 08.01.2007 - 9 UZ 1643/06
Das Gericht hat insoweit, ohne eine Konkretisierung von Sammlungszweck und -ziel gleichsam von Amts wegen auch nur in Erwägung zu ziehen, darauf verwiesen, dass eine derart globale Umschreibung der Sammlerabsichten das mit dem Gesetz unvereinbare bloße Anhäufen von Munition nicht verhindern könnte und demgemäß nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge (Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 -, NVwZ-RR 89, 76).
- OVG Saarland, 27.12.2012 - 1 E 320/12
Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 8.1.2007 - 9 UZ 1643/06 -, juris), ihm nunmehr folgend das Verwaltungsgericht Darmstadt(VG Darmstadt, Urteil vom 1.10.2007 - 5 E 1211/06 -, juris; anders noch dessen ältere von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung) und das Verwaltungsgericht Berlin(VG Berlin, Urteil vom 16.9.2011 - 1 K 324/10 -, juris), gehen - ohne dies näher zu begründen - ebenfalls von der Maßgeblichkeit des Auffangwertes aus.