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   VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17.Z   

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https://dejure.org/2021,6441
VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17.Z (https://dejure.org/2021,6441)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.2021 - 3 A 1808/17.Z (https://dejure.org/2021,6441)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 3 A 1808/17.Z (https://dejure.org/2021,6441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 13
    Kennzeichen der Berufsausübung freiberuflich tätiger Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein (bau-)gewerblicher Architekt ist freiberuflich tätig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Definition der Freiberuflichkeit für Zwecke der BauNVO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugewerblicher Architekt = Freiberufler? (IBR 2021, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 561
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Arnsberg, 08.03.2017 - 1 K 151/16
    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2017 -1 K 151/16.GI - wird abgelehnt.

    Der am 11. August 2017 beim Verwaltungsgericht eingegangene Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Bevollmächtigten der Kläger am 21. Juli 2017 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2017 - 1 K 151/16.

  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15

    Bürohaus in Wohngebäude

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 3 A 1844/15.Z -, juris Rdnr. 4 ).

    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags genügt grundsätzlich nicht, ebenso wenig der pauschale Verweis auf den angefochtenen Bescheid ohne Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung (ständ. Rspr., vgl. u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 05.06.2018, a.a.O.; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 26. Auflage 2020, § 124a Rdnr. 49 ff, 52).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist die Berufsausübung freiberuflich Tätiger gekennzeichnet durch die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fertigkeiten beruhen und in der Regel, aber nicht zwingend in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Personenkreis angeboten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1984 - 4 C 56/80 -, juris Rdnr. 10; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 1422/87 -, juris Rdnr. 39 ; Stock in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Band 6, 2018, § 13 BauNVO Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 1422/87

    Nutzungsverbot für freiberufliche Büronutzung von vier Wohnungen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist die Berufsausübung freiberuflich Tätiger gekennzeichnet durch die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fertigkeiten beruhen und in der Regel, aber nicht zwingend in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Personenkreis angeboten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1984 - 4 C 56/80 -, juris Rdnr. 10; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 1422/87 -, juris Rdnr. 39 ; Stock in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Band 6, 2018, § 13 BauNVO Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Bei der Prüfung ernstlicher Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 TZ 822/01 -, juris Rdnr. 5 ; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a, Rdnr. 50).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17
    Dabei ist der Begriff des freien Berufs, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Februar 1960 (- 1 BvR 239/52 -, juris) ausgeführt hat, kein eindeutiger Rechtsbegriff.
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