Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4069
VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04 (https://dejure.org/2005,4069)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.03.2005 - 11 UE 166/04 (https://dejure.org/2005,4069)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. März 2005 - 11 UE 166/04 (https://dejure.org/2005,4069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 20 Abs 2 BImSchG, § 25 Abs 2 BImSchG, § 42 VwGO
    Truppenübungsplatz; Nutzungseinstellung; Verpflichtungsklage; Planungshoheit; mittelbare Anhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme des Truppenübungsplatzes Wildflecken durch die Bundeswehr; Zulässige Klageart bei einem Begehren auf Einstellung der Nutzung eines ohne die erforderliche Genehmigung betriebenen Truppenübungsplatzes; Zuständige Stelle für die Anordnung der Untersagung einer der ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; ; LBG § 1 Abs. 2; ; VwGO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landbeschaffung; Nutzung eines Truppenübungsplatzes - Anhörung, Gemeinde, Gemeindliche Belange, Nutzung, Planungsentscheidung, Stilllegung, Truppenübungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 252 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 315
  • DVBl 2005, 1395 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04
    Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2000 (- 4 C 13.99 -) zum Truppenübungsplatz Wittstock nicht daraus, dass die Beklagte vor der Entscheidung der Übernahme des Truppenübungsplatzes Wildflecken von den US-Streitkräften eine Anhörung der Klägerin zu 1. unterlassen habe.

    Zudem handele es sich bei der Entscheidung, die erst nach dem genannten Schreiben vom 17. Januar 1994 getroffen worden sein müsse, um eine Entscheidung mit "planerischen Elementen" im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13.99 -).

    Auch den von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, BVerwGE 112, 274) entwickelten Rechtsgrundsätzen ist nicht zu entnehmen, dass private Nachbarn eines Truppenübungsplatzes wie eine Gemeinde wegen der Beeinträchtigung ihres Rechts auf Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG einen Anspruch auf Anhörung vor einer Entscheidung der Beklagten über die Übernahme und Weiternutzung eines Truppenübungsplatzes hätten.

    Nach der von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem oben genannten Urteil vom 14. Dezember 2000 (- 4 C 13/99 -, a. a. O.) entwickelten Rechtsgrundlage hat eine durch die Nutzung eines Truppenübungsplatzes seitens der Beklagten in ihrer Planungshoheit betroffene Gemeinde einen Anspruch darauf, dass die Beklagte eine Nutzung des Truppenübungsplatzes unterlässt, wenn sie die Gemeinde vor der Entscheidung über die Übernahme und Weiterführung des Truppenübungsplatzes nicht in angemessener Weise angehört hat, soweit die Entscheidung der Beklagten "planerische Elemente" einschließt.

    Solange diesen Anforderungen nicht genügt werde, könne die Gemeinde die Beschränkung ihrer Planungshoheit durch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch abwehren (BVerwG, U. v. 14.12.2000 - 4 C 13/99 -, a.a.O., S. 285 ff.).

    Der Gemeinde müsse aber ein zeitlicher Rahmen zugebilligt werden, der es ihr ermögliche, sich zu den aus ihrer Sicht maßgeblichen Punkten sachgemäß zu äußern (BVerwG, U. v. 14.12.2000 - 4 C 13/99 -, a.a.O., S. 289 f.) .

    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliege, desto eher seien ihr an dieses Merkmal anknüpfende Eingriffe zumutbar (BVerwG, U. v. 14.12.2000 - 4 C 13/99 -, a.a.O., S. 291).

    Diese Gesichtspunkte verliehen den von der Beklagten wahrgenommenen Verteidigungsbelangen erhebliches Gewicht (BVerwG, U. v. 14.12.2000 - 4 C 13/99 -, a.a.O., S. 292).

  • VG Kassel, 28.02.2002 - 7 E 5173/94
    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 28. Februar 2002 - 7 E 5173/94 - wird insoweit für wirkungslos erklärt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 28. Februar 2002 - 7 E 5173/94 - aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, jegliche Nutzung des Truppenübungsplatzes Wildflecken einzustellen,.

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04
    Diese ergebe sich entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Begründung der Klagebefugnis für Grundstückseigentümer, die durch die Festlegung von Abflugstrecken betroffen würden (U. v. 28.06.2000 - 11 C 13.99 u. a. -) daraus, dass dem Abwägungsgebot, das aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung folge, drittschützender Charakter hinsichtlich aller abwägungserheblichen privaten Belange zukomme, ohne dass diese selbst rechtlich geschützt sein müssten.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus VGH Hessen, 08.03.2005 - 11 UE 166/04
    Eine Untersagung nach § 67 Abs. 2 BImSchG anzeigepflichtiger Vorhaben ist insoweit grundsätzlich nur nach § 25 Abs. 2 BImSchG zulässig (BVerwG, U. v. 09.12.1983 - 7 C 68/82 -, Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 6; Landmann/Rohmer, a. a. O., § 67 BImSchG Rdnr. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

    Soweit sie sich für ihre Auffassung auch auf ein Urteil des VGH Kassel vom 8. März 2005 (- 11 UE 166/04 -, NVwZ-RR 2006, 315, 316) stützt, dem zufolge den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht zu entnehmen sei, dass private Nachbarn eines Truppenübungsplatzes wie eine Gemeinde wegen der Beeinträchtigung ihres Rechts auf Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG einen Anspruch auf Anhörung vor einer Entscheidung der Beklagten über die Übernahme und Weiternutzung eines Truppenübungsplatz hätten, vermag der Senat dieser engen Auslegung nicht zu folgen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 10.08

    Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

    Soweit sie sich für ihre Auffassung auch auf ein Urteil des VGH Kassel vom 8. März 2005 (- 11 UE 166/04 -, NVwZ-RR 2006, 315, 316) stützt, dem zufolge den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht zu entnehmen sei, dass private Nachbarn eines Truppenübungsplatzes wie eine Gemeinde wegen der Beeinträchtigung ihres Rechts auf Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG einen Anspruch auf Anhörung vor einer Entscheidung der Beklagten über die Übernahme und Weiternutzung eines Truppenübungsplatz hätten, vermag der Senat dieser engen Auslegung nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht