Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.04.2011 - 3 A 1126/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18397
VGH Hessen, 08.04.2011 - 3 A 1126/10 (https://dejure.org/2011,18397)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.2011 - 3 A 1126/10 (https://dejure.org/2011,18397)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 2011 - 3 A 1126/10 (https://dejure.org/2011,18397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benennung von die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts rechtfertigenden Planungsvorstellungen der Gemeinde im Vorentwurf eines Flächennutzungsplans; Ausdehnung des Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten ohne Erklärung des Vorkaufsverpflichteten auf von der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennung von die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts rechtfertigenden Planungsvorstellungen der Gemeinde im Vorentwurf eines Flächennutzungsplans; Ausdehnung des Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten ohne Erklärung des Vorkaufsverpflichteten auf von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2011 - 3 A 1126/10
    Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 - juris).
  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    Das gilt selbst dann, wenn die Beschränkung der Inanspruchnahme auf die Teilfläche zu einer Zerschneidung der auf dem Grundstück stehenden Gebäude führen würde oder der verbleibende Grundstücksteil nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich nutzbar wäre (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564 - juris Rn. 22; Hess. VGH, Beschl. v. 08.04.2011 - 3 A 1126/10 - juris Rn. 31; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2018, § 28 Rn. 92 f.).
  • VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 544/14

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; zuständiges kommunales Organ;

    Ob insoweit das gemeindliche Vorkaufsrecht schon deswegen nach § 24 Abs. 1 S.1 Nr. 5 BauGB nur hinsichtlich des westlichen Grundstücksteils, für den im Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung geplant ist, entstehen konnte und deswegen der Bescheid schon hinsichtlich des übrigen östlichen Grundstücksteils rechtswidrig ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2009 - 5 S 574/08 -, juris, Rn.23) oder dieser Mangel durch die nachträglich im Juli 2013 erteilte Zustimmung der Verkäufer zur Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Gesamtgrundstück geheilt wurde (Hess. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 3 A 1126/10 -, juris), obwohl es sich hierbei nicht um ein Erstreckungsverlangen der Verkäufer nach § 28 Abs. 2 S. 2 BauGB i.V.m. § 467 S. 2 BGB handelt, über das der Gemeinderat ermessensfehlerfrei zu entscheiden hätte, kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 141/15

    Grundstück; Kauf von Grundstücken; Negativattest; Verwaltungsgebühr;

    In der Rechtsprechung ist ferner anerkannt, dass ein Vorkaufsrecht sogar auch nur für Teile eines Grundstücks ausgeübt werden darf, wenn z. B. dieser Grundstücksteil allein von einem Bebauungsplan erfasst wird (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 08.04.2011 - 3 A 1126/10 -, juris Rn. 30 f; BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 - Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 18 u. § 28 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht