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   VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07   

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VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 (https://dejure.org/2008,3688)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 (https://dejure.org/2008,3688)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 (https://dejure.org/2008,3688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher Anfechtungsgründe - parteiergreifende Meinungsäußerungen kommunaler Wahlbeamter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit eines Bürgermeisters bezüglich den der amtlichen Tätigkeit hinausgehenden Pflichten; Nachschieben von Wahlanfechtungsgründen im gerichtlichen Verfahren; Überprüfung einer Bürgermeisterwahl wegen Verletzung seiner ...

  • Judicialis

    HV Art. 9; ; HV Art. 78 Abs. 2; ; HBG § 97 Abs. 2 S. 1; ; HBG § 211 Abs. 1; ; HGO § 45 Abs. 1; ; KWG § 6a Abs. 2; ; KWG § 25; ; KWG § 26 Abs. 1 Nr. 2; ; KWG § 50 Nr. 2; ; KWO § 73 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlanfechtung - Überprüfung einer Bürgermeisterwahl (neue Wahlfehlerdefinition): Anfechtungsprinzip; Bürgermeister; Bürgermeisterwahl; Einspruch; Neutralitätspflicht; Prteinahme; Präklusion; Wahlbekanntmachung; Wahlfehlerdefinition; Wahlkampf; Wahlleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Schotten für gültig erklärt - Erste Entscheidung zum neuen Wahlfehlerbegriff im Kommunalwahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 255
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Gießen, 23.03.2007 - 8 E 4139/05

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - substantiierte Darlegung von Wahlfehlern

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 23. März 2007 - 8 E 4139/05 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Urteil vom 23. März 2007 - 8 E 4139/05 - die Klage abgewiesen und zur Begründung Folgendes ausgeführt: Die Klage sei unbegründet, da die Beklagte den Einspruch des Klägers habe zurückweisen und die Wahl gemäß § 50 Nr. 4 KWG für gültig habe erklären dürfen.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323 ff. = juris).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Mit diesem Problem hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13 = HSGZ 2003, 345) befasst und Folgendes ausgeführt: .
  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 8 UE 2250/02

    Briefwahl - Wahlschein - Ausfüllen des Kästchens "Versicherung an Eides statt"

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 12. Juni 2003 - 8 UE 2250/02 - (ESVGH 53, 226 = HGZ 2003, 435 = juris Rdnr. 40) folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Dieser Rechtsgedanke liegt den wahlprüfungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde (BVerfGE 89, 243 [253]) und ist in der wahlprüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder allgemein anerkannt (...).
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Schon unter der Geltung des strengeren Wahlfehlerbegriffs in § 50 Nr. 2 KWG a.F. hat der Senat das Recht kommunaler Wahlbeamter betont, auch im Wahlkampf ihre Meinung frei und parteiergreifend zu äußern und dabei ihre Amtsbezeichnung zu verwenden, soweit dies nicht in amtlicher Eigenschaft geschieht (Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, ESVGH 56, 79 = NVwZ 2006, 610 = juris Rdnrn. 39 ff.):.
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Vor dem Hintergrund dieser Entstehungsgeschichte der hier anzuwendenden Vorschriften ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 78 Abs. 2 HV zu berücksichtigen, in der parteiergreifende, die Wahl beeinflussende Verhaltensweisen nicht den "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren", sondern den "gegen die guten Sitten verstoßenden Handlungen", die die Wahl beeinflussen, zugeordnet worden sind (BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 = juris Rdnr. 83 ff.):.
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07
    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - Seite 18 des amtlichen Umdrucks m.w.N.).".
  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 8 A 1330/08

    Wahlanfechtung - Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zur

    Bei der Prüfung ist ein anderer Wahlfehlerbegriff als in früheren Wahlprüfungsverfahren anzuwenden (vgl. dazu schon Hess. VGH, Urteil vom 08. Mai 2008, - 8 UE 1851/07 -).

    Der Senat geht aufgrund der Entstehungsgeschichte des jetzigen § 26 KWG nach wie vor davon aus, dass nunmehr im Kommunalwahlrecht die materiellen Wahlprüfungsgründe des für Landtagswahlen geltenden Art. 78 Abs. 2 HV anzuwenden sind (vgl. dazu schon Hess. VGH, Urteil vom 08. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -).

    Denn diese Neutralitätspflicht beschränkt sich auf die unmittelbare Tätigkeit als Wahlorgan, die hier offensichtlich nicht tangiert war (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008, a.a.O, juris Rdnr. 65).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass ein Amtsträger sich als Kandidat an der Wahl in gleichem Umfang mit gleichen Mitteln beteiligen darf wie andere Bewerber, die diese amtliche Eigenschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris; Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]).
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    So wird etwa nach Auffassung des HessVGH ein Bürgermeister schon dann nicht in amtlicher Eigenschaft tätig, wenn er erkennbar an einer Wahlkampfveranstaltung teilnimmt ( - deren Charakter sich während der Veranstaltung auch nicht ändert, etwa dadurch, dass der Bürgermeister beispielsweise während der Veranstaltung Verwaltungsakte unterzeichnete oder etwa, ebenfalls an Ort und Stelle, im Zusammenwirken mit weiteren städtischen Bediensteten sonstige amtliche Tätigkeiten entfaltet - Urteil vom 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 - Juris Rdnr. 93; vgl. auch Urteil vom 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 - Juris Rdnr. 58) oder wenn er seine Meinungsäußerung mit einem Hinweis auf eine mögliche spätere Wahlanfechtung deutlich als Wahlkampfbeitrag kennzeichnet (Urteil vom 22.09.2005 - 8 UE 609/05 - Juris Rdnr. 51).

    erscheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. aber dazu etwa HessVGH, Urteil vom 08.05.2008, a.a.O. Rdnr. 56), dass es ihnen als Bürgermeistern nicht verwehrt sein kann, sich gegen Angriffe zu wehren, die ihnen gegenüber erhoben werden - dies steht hier jedoch nicht zur Entscheidung an.

  • VGH Hessen, 04.04.2011 - 8 D 967/10

    Verlangen einer überhöhten Kaution für eine öffentliche Einrichtung ist kein zur

    Deshalb ist nach diesem eindeutigen, in der Vorschrift auch hinreichend zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen, an den die Rechtsprechung gebunden ist, im Kommunalwahlrecht ohne weitere Differenzierung ein neuer, der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) entsprechender Wahlfehlerbegriff zugrunde zu legen (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 - LKRZ 2008 S. 375 ff. = NVwZ-RR 2009 S. 255 ff. = juris Rdnrn. 42 ff. und Urteil vom 18. Dezember 2008 - 8 A 1330/08 - LKRZ 2009 S. 176 ff. = NVwZ-RR 2009 S. 572 ff. = juris Rdnrn. 41 ff.).

    An diese potentielle Kausalität sind nach dem neuen Wahlfehlerbegriff erhöhte Anforderungen zu stellen, wonach mit hoher Wahrscheinlichkeit das Wahlergebnis entscheidend beeinflusst worden sein muss (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18

    Sozialversicherung

    Zwar gilt bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, dass Rügen, die erstmals im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren vorgebracht werden, unzulässig und präkludiert sind (siehe z. B. BVerfGE 79, 50; Hessischer StGH, Urteil vom 11. Januar 2021, P.St. 2733, 2738, juris, Rn. 122 f.; VGH Kassel, Urteil vom 8. Mai 2008, 8 UE 1851/07 , juris, Rn. 37 -39; Glauben , NVwZ 2017, 1419, 1419; Brocker , in BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, Art. 41 Rn. 23, Stand: 15.08.2021).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Die Abwahl des Klägers als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt M. ist nicht aus den von ihm innerhalb der (Ausschluss-)Frist des § 55 Abs. 2 S. 1 BbgKWahlG dargelegten Gründen - welche die Grenzen der Wahlprüfung auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestimmen (zum Brandenburgischen Landesrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2015 - OVG 12 N 18.14 -, juris Rn. 3 und Rn. 9/10 unter Verweis auf die Rechtsprechung des früheren OVG f. d. Ld. Brandenburg, Urt. v. 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 42 ff. und Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 45; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 16. Januar 2014 - VG 4 K 1202/11 -, UA S. 14; im Übrigen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Urt. v. 08. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 39) - in unzulässiger Weise beeinflusst worden.
  • VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06

    Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den

    In seinem Urteil vom 08.05.2008, Az: 8 UE 1851/07, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass sich durch die Neufassung des § 50 KWG nichts Wesentliches geändert hat.
  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 11.03.2022 - KVVG I 17/21
    Da die Klageart für die Wahlprüfungsklage kirchengesetzlich nicht besonders geregelt ist, entspricht es nach Auffassung des Gerichts dem besonderen Gegenstand des Verfahrens, nämlich dem Wahlakt als solchem, der keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. VGH der EKU, U. v. 19.11.1984 - VGH 56/84 -, RsprB ABl. EKD 1985, 3), nicht die Regeln über Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen anzuwenden, sondern eine zulässige Gestaltungsklage eigener Art anzunehmen (vgl. für den Bereich des Kommunalrechts OVG Thüringen, B. v. 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 14.11.2019 - OVG 12 B 39.18 - juris Rn. 20; Hess. VGH, U. v. 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 08.03.1995 - 7 B 10556/95 -, juris Rn. 21; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 17.10.2017 - 4 L 84/16 -, juris Rn. 29 kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21.06.2016 - 15 A 816/15 -, juris Rn. 30 Verpflichtungsklage).
  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 11.03.2022 - KVVG I 17/21
    Da die Klageart für die Wahlprüfungsklage kirchengesetzlich nicht besonders geregelt ist, entspricht es nach Auffassung des Gerichts dem besonderen Gegenstand des Verfahrens, nämlich dem Wahlakt als solchem, der keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. VGH der EKU, U. v. 19.11.1984 - VGH 56/84 -, RsprB ABl. EKD 1985, 3), nicht die Regeln über Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen anzuwenden, sondern eine zulässige Gestaltungsklage eigener Art anzunehmen (vgl. für den Bereich des Kommunalrechts OVG Thüringen, B. v. 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 14.11.2019 - OVG 12 B 39.18 - juris Rn. 20; Hess. VGH, U. v. 08.05.2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 08.03.1995 - 7 B 10556/95 -, juris Rn. 21; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 17.10.2017 - 4 L 84/16 -, juris Rn. 29 kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21.06.2016 - 15 A 816/15 -, juris Rn. 30 Verpflichtungsklage).
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