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   VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N   

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https://dejure.org/2018,14322
VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N (https://dejure.org/2018,14322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N (https://dejure.org/2018,14322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 4 C 1041/16.N (https://dejure.org/2018,14322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 VwGO, § ... 1 Abs 7 BauGB, § 10 Abs 1 BauGB, § 2 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB, § 1a Abs 3 S 3 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB, § 214 Abs 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, 16. BImSchV § 1 Abs 2 Nr. 2, § 44 Abs 1 BNatSchG, § 41 BImSchG
    Baurechts - Bebauungsplan "Oberhalb Freiäcker"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechts - Bebauungsplan "Oberhalb Freiäcker"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VERKEHRSAUFKOMMEN; VERKEHRSBELASTUNG; VERKEHRSZÄHLUNG; BERECHNUNG; BEBAUUNGSPLAN; LEISTUNGSFÄHIGKEIT; AUFHEBUNG; ÜBERPLANUNG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überplanung eines Bebauungsplan: Aufhebung des "alten" Bereichs erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Überplanung eines Bebauungsplanes: Förmliche Aufhebung des "alten" Bereichs nicht erforderlich!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine förmliche Aufhebung des überplanten Geltungsbereichs bei teilweiser Überplanung eines Bebauungsplans

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 797
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 4 C 2760/16

    Baurecht - Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 84/3 - "Wohngebiet Steinkaute, An

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 17. August 2017 - 4 C 2760/16.N - , juris Rdnr. 24 m. w. N.) für die Ermittlung des planbedingten Mehrverkehrs verwendeten Berechnungsmethode gelangt man bei 50 Wohneinheiten sogar noch zu einem geringerem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 288 Kfz-Fahrten pro Normalwerktag.

    Der erkennende Senat (Urteil vom 17. August 2017 a.a.O.) addiert dazu einen motorisierten Besucher- und Güterverkehr von 2 Fahrten pro WE/Tag (50 x 1, 5 x 2, 5 +50 x 2 =287,5).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Ebenso ist die Abwägung fehlerhaft, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314f. m. w. N.).

    Das Abwägungsgebot ist nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde - wie hier - in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 325f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 D 87/14

    Bestimmtheitsgebot des Bebauungsplans hinsichtlich der städtebaulichen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Selbst wenn die Bauarbeiten, wovon sich der Senat anhand der vorgelegten Bilder in der mündlichen Verhandlung überzeugen konnte, im Plangebiet weit vorangeschritten sind, so ist doch bei einem erfolgreichen Normenkontrollantrag und einer anschließenden Neuplanung durchaus eine anderslautende Festsetzung zur Erschließung in Betracht zu ziehen, die sich durch einen geringeren Anteil des planbedingten Mehrverkehrs in der Dresdener Straße für die Grundstücke der Antragsteller günstig auswirken könnte (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 D 87/14.NE -, juris Rdnr. 30).

    Sachverständigengutachten, die sich auf Prognosen beziehen, sind vom Gericht nur darauf zu überprüfen, ob die Prognose mit dem im maßgebenden Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnismitteln unter Beachtung der für sie erheblichen Umstände sachgerecht erarbeitet worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 D 87/14.NE -, juris Rdnr. 61).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, kommt dem Kriterium der städtebaulichen Erforderlichkeit die Funktion zu, die Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Blick auf die damit verbundenen Rechtswirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137 m.w.N.).

    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 4 C 2399/15.N -, juris Rdnr. 71 ).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Die Erforderlichkeit kann sich insbesondere durch vorausgehende planerische Entscheidungen der Gemeinde über die örtlich anzustrebenden städtebaulichen Ziele ergeben (BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, juris Rdnr. 17).

    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinde, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Für die Anlage privater und straßenbegleitender Mulden zur Regenversickerung hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dies eine Maßnahme zum Schutz von Boden und Natur i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sein kann (Urteil vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Das Recht auf Anliegergebrauch gemäß Art. 14 Abs. 1 GG gewährt dem Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 -, juris Rdnr.12, 14).
  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Dass die Antragsteller eine andere Erschließung für zweckmäßiger halten, stellt noch keinen Abwägungsfehler dar, solange das geplante System eine ordnungsgemäße Erschließung gewährleistet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, juris Rdnr.119 ).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Die rechtlich nicht verbindlichen Richtlinien können als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 15 CS 17.2523 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2018 - 4 C 1041/16
    Ferner ist § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzt, wenn ein Bebauungsplan aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt und deshalb die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Die Verkehrserzeugungsabschätzung nach Bosserhoff stellt ein grundsätzlich anerkanntes Berechnungsmodell dar (vgl. BayVGH, Urt. v. 09.03.2020 - 15 N 19.210, juris Rn. 25; und Beschl. v. 31.08.2018 - 9 NE 18.6, juris Rn. 40; HessVGH, Urt. v. 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N, juris Rn. 76; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.03.2015 - 5 S 1591/13, juris Rn. 52).
  • VGH Hessen, 09.04.2019 - 3 C 1453/16

    Überplanung einer Gemengelage und Lärmschutz

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 4 CN 5.08 -, juris Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N -, juris Rdnr. 45 ).
  • VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

    Im Übrigen ist bei einer teilweisen Überplanung eines bestehenden Bebauungsplans auch keine förmliche Aufhebung des überplanten Geltungsbereichs erforderlich (vgl. Urteil des Senats vom 8. Mai 2018 - 4 C 1041/16.N -, juris Rdnr. 41 ).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

    Insoweit beruhen die Annahmen der Verkehrsuntersuchung auf den anerkannten Werken von Bosserhoff und sind im Ergebnis, auch wenn bestimmte Annahmen oder Rechenwege hier geringfügiger Korrekturen bedürfen sollten, wohl nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH, U.v. 17.8.2017 - 4 C 2760/16.N - juris Rn. 29 sowie U.v. 8.5.2018 - 4 C 1041/16 - juris Rn. 73 ff.; VGH BW, U.v. 3.3.2015 - 5 S 1591/13 - BauR 2015, 1273 = juris Rn. 52 ff. zu verkehrlichen Auswirkungen von Einzelhandelsbetrieben; BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 80; BayVGH, U.v. 27.4.2016 - 9 N 13.1408 - juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2022 - 8 S 2529/21

    Erfolgreiche Normenkontrollklage gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit

    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urt. v. 17.08.2017 - 4 C 2760/16.N -, BauR 2018, 84; Urt. v. 08.05.2018 - 4 C 1041/16.N -, BRS 86 Nr. 8 (2018)), der eine durch die Ausweisung weiterer Wohneinheiten bedingte Verkehrszunahme von bis zu 200 Fahrzeugen/Tag regelmäßig für geringfügig und daher nicht mehr abwägungsrelevant hält, geht schon deshalb fehl, weil hier kein nur durch wenige weitere Wohneinheiten hervorgerufener zusätzlicher Erschließungsverkehr in Rede steht.
  • VGH Hessen, 03.07.2018 - 4 C 531/17

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 7 "Winterstrauch" im Ortsteil Burgwald-Bottendorf

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Annahme einer nur geringfügigen Beeinträchtigung durch die Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs, insbesondere im Hinblick auf Verkehrslärmimmissionen, bei etwa bis zu 200 Fahrzeugbewegungen pro Tag in Betracht (Hessischer VGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - 4 C 1041/16.N - , juris Rdnr. 32 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

    Diese Anzahl erscheint zwar im Verhältnis zu den dort bereits vorhandenen 12.000 Kfz/14h relativ gering, übersteigt jedoch die Bagatellgrenze, die nach der Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei etwa 200 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag angesetzt wird, bei weitem (Beschluss vom 17. August 2017 - 4 C 2760/16.N -, juris Rdnr. 22 ; Urteil vom 8. Mai 2018 - 4 C 1041/16.N -, juris Rdnr. 32 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 3 B 701/22

    Normenkontrolle Bebauungplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu

    Die nach der Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei etwa 200 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag angesetzte Bagatellgrenze (Beschluss vom 17. August 2017 - 4 C 2760/16.N -, juris Rdnr. 22; Urteil vom 8. Mai 2018 - 4 C 1041/16.N -, juris Rdnr. 32, jeweils m.w.N.) wird somit bei weitem überschritten.
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