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   VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12   

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https://dejure.org/2013,21376
VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12 (https://dejure.org/2013,21376)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.2013 - 10 A 1988/12 (https://dejure.org/2013,21376)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 2013 - 10 A 1988/12 (https://dejure.org/2013,21376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 KFürsV
    Zuständigkeit Kriegsopferfürsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung über den gewöhnlichen Aufenthalt des kriegsopferfürsorgerechtlich Leistungsberechtigten in den Fällen der (eigenen) Aufnahme in eine stationäre Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung über den gewöhnlichen Aufenthalt des kriegsopferfürsorgerechtlich Leistungsberechtigten in den Fällen der (eigenen) Aufnahme in eine stationäre Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12
    Ebensowenig war zur Rechtswahrung erforderlich, das Bestehen einer vorrangigen Leistungspflicht des Beklagten, an die der geltend gemachte Erstattungsanspruch anknüpft, nach Grund und Höhe in allen Einzelheiten darzulegen oder nachzuwiesen oder den Erstattungsanspruch zu beziffern (vgl. BVerwG, Urteil vom 10 April 2003 - 5 C 18.02 - FEVS 54, 495).
  • OVG Hamburg, 21.07.1989 - Bf IV 48/89

    Örtliche Zuständigkeit des Kriegsopferfürsorgeträgers - gewöhnlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12
    Normativ wird dies dadurch bewirkt, dass die Regelung in § 53 Abs. 1 Satz 2 KFürsV den in der dargelegten Weise durch die Heimaufnahme am Anstaltsort begründeten gewöhnlichen Aufenthalt für rechtlich unbeachtlich erklärt und statt dessen für die örtliche Zuständigkeit für Hilfeleistungen fiktiv auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abstellt, den der Hilfeempfänger vor seiner Ankunft am Anstaltsort zuletzt hatte, soweit ein solcher innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten vor der Heimaufnahme bestanden hat (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. Juli 1989 - Bf IV 48/89 - FEVS 39, 276).
  • OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03

    Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12
    Nach § 111 Satz 1 SGB X - der auch auf den Erstattungsanspruch nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X Anwendung findet (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237; OVG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2005 - 6 B 21.03 - FEVS 57, 537) - ist der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spätestens zwölf Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 12 A 11136/00

    Sozialhilferecht: Ausschlussfrist bei Kostenerstattung zwischen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12
    Nach § 111 Satz 1 SGB X - der auch auf den Erstattungsanspruch nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X Anwendung findet (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237; OVG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2005 - 6 B 21.03 - FEVS 57, 537) - ist der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spätestens zwölf Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht.
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