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   VGH Hessen, 08.12.2008 - 3 D 2302/08   

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https://dejure.org/2008,10419
VGH Hessen, 08.12.2008 - 3 D 2302/08 (https://dejure.org/2008,10419)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 3 D 2302/08 (https://dejure.org/2008,10419)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 3 D 2302/08 (https://dejure.org/2008,10419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsrecht bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet; Systematische bzw. teleologische Auslegung des § 33 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Judicialis

    AufenthG § 33; ; AufenthG § 33 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 33; AufenthG § 33 Satz 1
    Aufenthaltsrecht bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet: Aufenthaltserlaubnis; Elternteil; Geburt im Bundesgebiet; Kind; maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1149
  • DÖV 2009, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Maßgeblich ist der Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Geburt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2014 - OVG 12 S 72.13, 12 M 43.13 - juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 O 161/11 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 8 PA 317/10 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 3 D 2302/08 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

    Auch diese Bestimmung setzt voraus, dass ein Elternteil einen der genannten Aufenthaltstitel bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008 - 3 D 2302/08 -, juris Rn. 5 ff.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 2.6.2008 - 3 Bf 35/05 -, juris Rn. 15; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 33 Rn. 16, 20 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, AufenthG, § 33 Rn. 3; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, AufenthG, § 33 Rn. 11; Huber, AufenthG, § 33 Rn. 4), woran es hier fehlt.

    Bereits bei der Vorgängervorschrift des § 33 Satz 1 AufenthG, dem § 21 Abs. 1 AuslG vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354), der seinem Wortlaut nach keine wesentlichen Unterschiede zu dem hier entscheidungserheblichen Inhalt des § 33 Satz 1 AufenthG enthielt, wurde davon ausgegangen, dass durch die Vorschrift die Privilegierung der im Inland geborenen Kinder bezweckt ist, deren Integration durch die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefördert werden soll und bei denen die Mutter die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 383; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008, a.a.O.; GK-AuslR, Stand: Dezember 1999, § 21 Rn. 28 m.w.N.).

    Eine solche Auslegung widerspricht der Systematik und auch dem vom Gesetzgeber verfolgten Sinn und Zweck der Norm (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1

    Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin setzt aber auch § 33 Satz 1 AufenthG voraus, dass ein Elternteil einen der genannten Aufenthaltstitel bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt (so auch NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011 - 8 PA 317/10 -, DVBl. 2011, 289; HessVGH, Beschl. v. 8.12.2008 - 3 D 2302/08 -, juris; Hamb OVG, Beschl. v. 2.6.2008 - 3 Bf 35/05 -, juris Rn.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 33 Rn. 16, 20 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, AufenthG, § 33 Rn. 3; ).

    Schon bei der Vorgängervorschrift des § 33 AufenthG, dem § 21 Abs. 1 AuslG vom 09.07.1990 (BGBl. I S. 1354), der seinem Wortlaut nach keine wesentlichen Unterschiede zu dem entscheidungserheblichen Inhalt des § 33 AufenthG enthält, wurde davon ausgegangen, dass durch die Vorschrift die Privilegierung der im Inland geborenen Kinder bezweckt ist, deren Integration durch die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefördert werden soll und bei denen die Mutter die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 383; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008, a.a.O.; GK-AuslR, Stand: Dezember 1999, § 21 Rn. 28 m.w.N.).

  • VG Berlin, 02.08.2013 - 11 K 403.12

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; Lage von Roma in Serbien; Privilegierung der

    Auch der Zweck der Norm, die Privilegierung der im Inland geborenen Kinder, deren Integration durch die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefördert werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 3 D 2302/08 - juris, Rdnr. 10), spricht dafür, aufenthaltsrechtlich keine zu strengen Maßstäbe für den Zeitpunkt des Entstehens der Vaterschaft anzulegen, wenn jedenfalls - wie hier - die Vaterschaftsanerkennung im Zeitpunkt der Geburt vorliegt, aber (noch) schwebend unwirksam ist und ihre Wirksamkeit in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang zur Geburt eintritt.
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