Rechtsprechung
VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 3 VwVfG
Unterzeichnung eines schriftlichen Bescheids - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der gedruckten Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person auf einer Zuweisungsverfügung; Erkennbarkeit der persönlichen Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form in einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 37 Abs. 3
Zulässigkeit der gedruckten Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person auf einer Zuweisungsverfügung; Erkennbarkeit der persönlichen Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form in einer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 9 L 1919/11
- VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1243
- DÖV 2012, 368
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer …
Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11
Hierfür reicht es aus, wenn diese persönliche Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form - insbesondere durch eine Paraphe - unzweifelhaft erkennbar ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/83 - BGHZ 90, 328, 330 f.).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; ebenso BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/81 - BGHZ 90, 328, 330 f.) der der Senat folgt, ist geklärt, dass es mit § 37 Abs. 3 VwVfG im Einklang steht, wenn etwa eine Zuweisungsverfügung nicht die eigenhändige Unterschrift, sondern nur die gedruckte Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person aufweist, dass aber zusätzlich dokumentiert werden muss, wer behördenintern für den Inhalt und die Bekanntgabe des Bescheides verantwortlich ist.
- BGH, 16.03.1984 - RiZ(R) 6/83
Wirksamkeit der Unterzeichnung mit einer Paraphe
Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11
Hierfür reicht es aus, wenn diese persönliche Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form - insbesondere durch eine Paraphe - unzweifelhaft erkennbar ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/83 - BGHZ 90, 328, 330 f.).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; ebenso BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/81 - BGHZ 90, 328, 330 f.) der der Senat folgt, ist geklärt, dass es mit § 37 Abs. 3 VwVfG im Einklang steht, wenn etwa eine Zuweisungsverfügung nicht die eigenhändige Unterschrift, sondern nur die gedruckte Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person aufweist, dass aber zusätzlich dokumentiert werden muss, wer behördenintern für den Inhalt und die Bekanntgabe des Bescheides verantwortlich ist.
- BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81
Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter
Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; ebenso BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/81 - BGHZ 90, 328, 330 f.) der der Senat folgt, ist geklärt, dass es mit § 37 Abs. 3 VwVfG im Einklang steht, wenn etwa eine Zuweisungsverfügung nicht die eigenhändige Unterschrift, sondern nur die gedruckte Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person aufweist, dass aber zusätzlich dokumentiert werden muss, wer behördenintern für den Inhalt und die Bekanntgabe des Bescheides verantwortlich ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12
Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines …
Der Senat folgt dieser Rechtsprechung uneingeschränkt (ebenso vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. März 2011 - 6 CS November 234 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 30. Mai 2011 - 13 E 499/11 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2011 - 1 B 2172/11 -, juris). - VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21
Rücknahme eines Bauvorbescheides
Liegt daher ein wirksam unterschriebener Widerspruchsbescheid vor, braucht die Kammer nicht näher darauf einzugehen, ob im Falle der Annahme einer Paraphe statt einer "Unterschrift" eine gültige "Namenswiedergabe" im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG vorliegen würde (näher dazu s. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19/00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 B 2172/11 -, juris). - VG Frankfurt/Main, 06.10.2014 - 9 K 450/12
Voraussetzungen für die Zurruhesetzung eines erkrankten Beamten
Daraus hat der HessVGH auf die Rechtswidrigkeit eines entsprechenden Bescheids geschlossen (HessVGH B. v. 8.12.2011 - 1 B 2172/11 - NJW 2012, 1243, 1244).