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   VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12.Z   

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https://dejure.org/2013,629
VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12.Z (https://dejure.org/2013,629)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.01.2013 - 5 A 265/12.Z (https://dejure.org/2013,629)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 5 A 265/12.Z (https://dejure.org/2013,629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    1965 idF 06.01.1987 § 18 Abs 5 AuslG, 1965 idF 06.01.1987 § 20 Abs 5 AuslG, § 1 Nr 3b BGSG, § 2 Nr 2 BGSG, § 46 BGSG
    Ausländerrechtlicher Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 18 Abs. 5 AuslG 1965 i.d.F.v. 06.01.1987 als ein durch einen Verstoß gegen ein Beförderungsverbot nach § 18 Abs. 4 AuslG 1965 ausgelöster pauschalierter Aufwendungsersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 18 Abs. 5 AuslG 1965 i.d.F.v. 06.01.1987 als ein durch einen Verstoß gegen ein Beförderungsverbot nach § 18 Abs. 4 AuslG 1965 ausgelöster pauschalierter Aufwendungsersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Damit hat der Anspruch auf pauschalierten Aufwendungsersatz nach § 18 Abs. 5 Satz 3 AuslG 1965 auch nicht - wie das nach der Folgevorschrift ausdrücklich vorgesehene Zwangsgeld - allein präventiven Charakter, um für die Zukunft Verstöße gegen das Beförderungsverbot zu verhindern (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 -, BVerwGE 117, 332 = NVwZ 2003, 1271).

    Soweit die Bevollmächtigte der Klägerin zusätzlich Abweichungen des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2003 (- 1 C 5.02 -) und vom 16. Dezember 2004 (- 1 C 30.03 -) rügt, scheitert eine Divergenz bereits daran, dass die benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den nicht inhaltsgleichen Nachfolgevorschriften des § 18 Abs. 5 S. 3 AuslG 1965 ergangen sind, so dass die Aussagen schon deshalb nicht auf die vom Verwaltungsgericht zu beurteilende Rechtslage anwendbar sind.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Soweit die Bevollmächtigte der Klägerin zusätzlich Abweichungen des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2003 (- 1 C 5.02 -) und vom 16. Dezember 2004 (- 1 C 30.03 -) rügt, scheitert eine Divergenz bereits daran, dass die benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den nicht inhaltsgleichen Nachfolgevorschriften des § 18 Abs. 5 S. 3 AuslG 1965 ergangen sind, so dass die Aussagen schon deshalb nicht auf die vom Verwaltungsgericht zu beurteilende Rechtslage anwendbar sind.
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2006 (- 1 C 11.05 -, BVerwGE 125, 110 [Parallelentscheidung vom selben Tag: - 1 C 12.05 -]; - 1 C 3.05 -, Buchholz 402.242 § 63 AufenthG Nr. 1 = InfAuslR 2006, 382), auf die sich die Bevollmächtigte der Klägerin beruft.
  • VGH Hessen, 03.12.2001 - 12 UE 1889/01

    Luftfahrtunternehmen; Verstoß gegen Beförderungsverbot; Zwangsgeldfestsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Bei der Festsetzung des Aufwendungsersatzes nach einem festgestellten Verstoß gegen das Beförderungsverbot können das Maß des Verschuldens und der Grad der Erkennbarkeit des Verstoßes dagegen nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. Hess VGH, Urteil vom 3. Dezember 2001 - 12 UE 1889/01 -, ESVGH 52, 180 = EZAR 605 Nr. 2 zur insoweit allerdings vergleichbaren Rechtslage des Zwangsgeldes nach § 74 AuslG 1990).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 9.02

    Ausländer; Beförderungsunternehmen; Chicagoer Abkommen; Dolmetscherkosten;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Auch bei diesen Regelungen handelt es sich um eine verschuldensunabhängige, nur an die Verursachung anknüpfende Rückbeförderungspflicht und Kostenhaftung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2003 - 1 C 9.02 -, Juris; Hess VGH, Urteil vom 2. August 1999 - 12 UE 1457/99 -, ESVGH 50, 21 = EZAR 056 Nr. 1).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 B 34.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernisse bei

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Ebenfalls keine Divergenz ergibt sich aus den Ausführungen zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 (- 1 B 34.00 -).
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1457/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Auch bei diesen Regelungen handelt es sich um eine verschuldensunabhängige, nur an die Verursachung anknüpfende Rückbeförderungspflicht und Kostenhaftung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2003 - 1 C 9.02 -, Juris; Hess VGH, Urteil vom 2. August 1999 - 12 UE 1457/99 -, ESVGH 50, 21 = EZAR 056 Nr. 1).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Ihre Bevollmächtigte führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 14. April 1992 (- 1 C 45.89 -, Parallelentscheidung: 1 C 48.89 -, Buchholz 402, 24 § 18 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1992, 682) ausgeführt, die Anordnung (des Beförderungsverbotes) sei gegenüber den zu ihrer Durchsetzung später getroffenen Leistungsbescheiden zur Entrichtung eines Aufwendungsersatzes für jeden verbotswidrig beförderten Ausländer selbstständig zu bewerten.
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 1.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei Fragen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Zulassungsantragsteller darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2012 - 7 B 1.12 -, Juris, m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12
    Ihre Bevollmächtigte führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 14. April 1992 (- 1 C 45.89 -, Parallelentscheidung: 1 C 48.89 -, Buchholz 402, 24 § 18 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1992, 682) ausgeführt, die Anordnung (des Beförderungsverbotes) sei gegenüber den zu ihrer Durchsetzung später getroffenen Leistungsbescheiden zur Entrichtung eines Aufwendungsersatzes für jeden verbotswidrig beförderten Ausländer selbstständig zu bewerten.
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05

    Voraussetzungen für eine rechtmäßige Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung eines

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