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   VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13   

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https://dejure.org/2014,67
VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13 (https://dejure.org/2014,67)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 6 A 1999/13 (https://dejure.org/2014,67)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 6 A 1999/13 (https://dejure.org/2014,67)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    2009 § 40 EEG, 2009 § 41 Abs 5 EEG
    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen Unternehmensteil

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 40, 41 Abs. 5 EEG 2009
    Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für selbständige Unternehmensteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) für einen Unternehmensteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur EEG-Umlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    EEG-Umlage - Keine Befreiung für unselbstständige Unternehmensteile

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen die Versagung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 5 K 2071/12

    Begriff des selbstständigen Unternehmensteils im Energierecht; Begriff des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2013 - 5 K 2071/12.F - abzuändern und unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 2. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 10. Mai 2012 die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin mit dem selbständigen Unternehmensteil "Kunststoff" für das Begrenzungsjahr 2012 antragsgemäß die EEG-Umlage zu begrenzen und die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

    Entscheidend ist aber gleichwohl das Gesamtbild der Verhältnisse, das nach Würdigung des Einzelfalles zu bestimmen ist (vgl. Danner/Theobald, Energierecht, Oktober 2012, EEG § 41, S. 8 f.; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F -, REE 2013, 124).

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13
    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung, ob die Voraussetzungen der Vorschriften gegeben sind, ist aufgrund der Ausschlussfrist nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 der 30. Juni 2010 (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146); bezüglich des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen nach § 41 Abs. 1 EEG 2009 sind die Verhältnisse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs maßgeblich.

    Da der Gesetzgeber bei der Vergünstigung der Besonderen Ausgleichsregelung vor der Aufgabe stand, seiner Ansicht nach zu fördernde energieintensive Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von anderen Unternehmen abzugrenzen - sei es durch die Mindestabnahmemenge, sei es durch die Quote - ist es nicht unverhältnismäßig, bei der Gestaltung der Regelung für Teilbereiche im Sinne einer zusätzlichen Vergünstigung Unterschiede zuzulassen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ZNER 2009, 422 = ZUR 2010, 249, und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, NVwZ 2011, 1069 = ZNER 2011, 457).

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Personen, denen rechtswidrige Vergünstigungen zugewandt werden ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1970 - VIII C 41.68 -, BVerwGE 36, 313, 315).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13
    Da der Gesetzgeber bei der Vergünstigung der Besonderen Ausgleichsregelung vor der Aufgabe stand, seiner Ansicht nach zu fördernde energieintensive Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von anderen Unternehmen abzugrenzen - sei es durch die Mindestabnahmemenge, sei es durch die Quote - ist es nicht unverhältnismäßig, bei der Gestaltung der Regelung für Teilbereiche im Sinne einer zusätzlichen Vergünstigung Unterschiede zuzulassen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ZNER 2009, 422 = ZUR 2010, 249, und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, NVwZ 2011, 1069 = ZNER 2011, 457).
  • VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 14. März 2013 ab; der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 9. Januar 2014 zurück ( 6 A 1999/13 ).

    Der Senat hat bereits in zwei Urteilen vom 9. Januar 2014 ( 6 A 71/13 und 6 A 1999/13 ) den Versuch unternommen, den Begriff "selbständige Teile des Unternehmens" auszulegen und hat gleichzeitig die Revision zugelassen.

  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 372/19

    EEG-Umlagebegrenzung: Selbständiger Unternehmensteil erfordert eigenen Absatz von

    Das Gericht weist gleichwohl darauf hin, dass gegen diese Annahme zumindest Anhaltspunkte bestehen dürften, weil der betreffende Unternehmensteil seine Produkte ohne den Vertrieb unstreitig nicht auf dem Markt absetzen kann; eine von der Klägerin insoweit angeführte "Indizwirkung", die sich daraus ableite, dass der betreffende Unternehmensteil mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 umstrukturiert und die rechtliche Verselbständigung ohne weitere organisatorische Maßnahmen möglich gewesen sei, dürfte daher nicht bestehen (die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs spricht zudem nur von einer möglichen Indizwirkung, vgl. HessVGH, Urteil vom 9. Januar 2014 - 6 A 1999/13 -, juris Rn. 36: "Indizwirkung für eine bereits vorher bestehende Selbständigkeit haben kann").
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