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   VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13   

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https://dejure.org/2014,23
VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13 (https://dejure.org/2014,23)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 6 A 71/13 (https://dejure.org/2014,23)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 6 A 71/13 (https://dejure.org/2014,23)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    2009 § 40 EEG, 2009 § 41 Abs 5 EEG
    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Kriterien für das Vorliegen eines selbständigen Unternehmensteils bei einer betrieblichen Einheit oder Untereinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2009 § 40; EEG 2009 § 41 Abs. 5
    Bestimmung der Kriterien für das Vorliegen eines selbständigen Unternehmensteils bei einer betrieblichen Einheit oder Untereinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur EEG-Umlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    EEG-Umlage - Keine Befreiung für unselbstständige Unternehmensteile

  • Jurion (Kurzinformation)

    Entscheidungen zur EEG-Umlage

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    EEG-Rabatte für selbstständige Teile eines Unternehmens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Befreiung von Ökostromumlage nicht immer auch für einzelne Anlagen

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen die Versagung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13
    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung, ob die Voraussetzungen der Vorschriften gegeben sind, ist aufgrund der Ausschlussfrist nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 der 30. Juni 2010 (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146); bezüglich des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen nach § 41 Abs. 1 EEG 2009 sind die Verhältnisse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs maßgeblich.

    Da der Gesetzgeber bei der Vergünstigung der Besonderen Ausgleichsregelung vor der Aufgabe stand, seiner Ansicht nach zu fördernde energieintensive Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von anderen Unternehmen abzugrenzen - sei es durch die Mindestabnahmemenge, sei es durch die Quote - ist es nicht unverhältnismäßig, bei der Gestaltung der Regelung für Teilbereiche im Sinne einer zusätzlichen Vergünstigung Unterschiede zuzulassen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ZNER 2009, 422 = ZUR 2010, 249, und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, NVwZ 2011, 1069 = ZNER 2011, 457).

  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2012 - 1 K 1540/12
    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2012 - 1 K 1540/12.F - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 11. Mai 2011 und des Widerspruchsbescheids vom 22. März 2012 zu verpflichten, der Klägerin gemäß ihrem Antrag vom 28. Juni 2010 die Begrenzung des Strommengenanteils aus erneuerbaren Energien nach §§ 40 ff. EEG für den Walzbereich Grobblech (Blechtafelherstellung) Hüttenheim zu gewähren.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13
    Da der Gesetzgeber bei der Vergünstigung der Besonderen Ausgleichsregelung vor der Aufgabe stand, seiner Ansicht nach zu fördernde energieintensive Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von anderen Unternehmen abzugrenzen - sei es durch die Mindestabnahmemenge, sei es durch die Quote - ist es nicht unverhältnismäßig, bei der Gestaltung der Regelung für Teilbereiche im Sinne einer zusätzlichen Vergünstigung Unterschiede zuzulassen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ZNER 2009, 422 = ZUR 2010, 249, und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, NVwZ 2011, 1069 = ZNER 2011, 457).
  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 5 K 2071/12

    Begriff des selbstständigen Unternehmensteils im Energierecht; Begriff des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 71/13
    Entscheidend ist aber gleichwohl das Gesamtbild der Verhältnisse, das nach Würdigung des Einzelfalles zu bestimmen ist (vgl. Danner/Theobald, Energierecht, Oktober 2012, EEG § 41, S. 8 f.; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2013 - 5 K 2071/12.F -, REE 2013, 124).
  • VGH Hessen, 17.07.2019 - 6 A 753/17

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Der Senat hat bereits in zwei Urteilen vom 9. Januar 2014 ( 6 A 71/13 und 6 A 1999/13 ) den Versuch unternommen, den Begriff "selbständige Teile des Unternehmens" auszulegen und hat gleichzeitig die Revision zugelassen.
  • VG Frankfurt/Main, 02.12.2014 - 5 K 2116/13

    Der Nachweis über verbrauchte Strommengen i. S. v. § 41 Abs. I Nr. 1, 41 Abs. 2

    Die Klägerin hat in ihren Schriftsätzen dargelegt, dass das Druckgusswerk Motoren- und Getriebeteile aus Flüssigaluminium herstelle und sämtliche Voraussetzungen erfülle, die insbesondere der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung zu der Frage der Selbständigkeit eines Unternehmensteils in seinem Urteil vom 9. Januar 2014 (Az.: 6 A 71/13) aufgestellt hat.
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