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   VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 989/95   

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https://dejure.org/2000,15068
VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 989/95 (https://dejure.org/2000,15068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 UE 989/95 (https://dejure.org/2000,15068)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 UE 989/95 (https://dejure.org/2000,15068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belastung mit anteiligen Gutachterkosten ; Überprüfung eines Basaltsteinbruchs; Erstellung technischer Stellungnahme des Sachverständigen ; Bastaltgestein als grundeigener Bodenschatz; Gebotenheit immissionsrechtlicher Anordnung; Nichterfüllung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 989/95
    Zudem handelt es sich bei der Kostentragung nach § 52 Abs. 4 Satz 3 2. Halbsatz BImSchG um eine Ausnahmeregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999, Az.: 8 C 12/98 - JURIS Dokumentation).
  • VGH Hessen, 25.04.1989 - 8 TH 4749/88

    Örtliche Zuständigkeit staatlicher Gewerbeaufsichtsämter - Adressat eines

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 989/95
    Die Behördenakten des Beklagten (drei Leitz-Ordner "Betriebsakten", ein Hefter des Regierungspräsidiums Darmstadt "betreffend Nickel KG", ein Heftstreifen des Regierungspräsidiums Darmstadt "Genehmigungsbescheid", ein Hefter Gutachten, ein Hefter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Gießen) sowie die Restakten der Verwaltungsstreitverfahren 8 TH 4749/88, 14 TJ 3050/90 und 14 TH 638/93 haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 41.80

    Rechtmäßigkeit einer auf § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2000 - 2 UE 989/95
    Ein "Gebotensein" im Sinne dieser Regelung liegt aber nur dann vor, wenn die Immissionsmessungen ergeben haben, dass der Betreiber immissionsschutzrechtliche Grundpflichten nicht erfüllt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1979 - Gewerbearchiv 1980, 393; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - DVBl. 1983, 943, 945; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 1980 - JURIS Dokumentation; Feldhaus, BImSchG, § 52 BImSchG Anmerkung 11, § 30 BImSchG Anm. 7, 9; Landmann/Rohmer, Bundesimmissionsschutzgesetz § 52 BImSchG Anm. 89, § 30 BImSchG Anmerkungen 12, 13; Koch/Scheuing, GK-Bundesimmissionsschutzgesetz, § 30 Rdnr. 14).
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