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   VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19   

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VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19 (https://dejure.org/2021,5377)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2021 - 5 A 823/19 (https://dejure.org/2021,5377)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 5 A 823/19 (https://dejure.org/2021,5377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 1 iVm der Sondernutzungssatzung - SNS - der Stadt Frankfurt am Main HStrG
    Sondernutzungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzungsgebühr

  • rechtsportal.de

    Festsetzung einer Sondernutzungsgebühr für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch (unerlaubte) Plakatierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2018 - 9 S 1475/17

    Neuberechnung der Altersrente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Maßgebend ist, ob aus objektiver Sicht ein Interesse des Einzelnen an einer bestimmten öffentlichen Leistung besteht, weil er einen Vorteil oder Nutzen daraus ziehen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 5 S 2311/16 -, Justiz 2019, 113 = ESVGH 69, 187 [Ls.] = Juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - 11 A 1450/16

    Bewertung eines ursprünglich als Autotransportanhänger konstruierten Fahrzeugs

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    In diesem vom OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Januar 2018 - 11 A 1450/16 -) entschiedenen Fall habe das Gericht den Eigentümer bzw. Halter als Gebührenschuldner einer unerlaubten Sondernutzung angesehen, obwohl er das Fahrzeug an einen Dritten verliehen habe.
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16

    Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - abgeändert.
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt es, dass der Einzelne durch eine öffentliche Leistung einen besonderen tatsächlichen Vorteil erhält (BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 = Juris Rn. 22).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Ein derartiger adäquater Zusammenhang besteht dann, wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (so OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671/01 -, Juris, zu Ansprüchen nach §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen mittelbare Störer mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99 -, BGHZ 144, 200).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 B 14.18

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    In eben diesem Sinn führt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26. September 2018 - OVG 1 B 14.18 -, Juris Rn. 27 ff.) - worauf der Senat in seinem Zulassungsbeschluss vom 9. April 2019 (5 A 457/18.Z) bereits hingewiesen hat - zur Auslegung einer wortgleichen Satzung aus, dass die vom Satzungsgeber gewählte aktive Formulierung "die Sondernutzung ... in seinem Interesse ausüben lässt" schon seinem Wortlaut nach eine irgendwie geartete "Veranlassung" im Sinne eines bewussten Handelns oder zumindest wissenden Duldens voraussetzt, so dass die Voraussetzungen der Gebührenpflicht nicht bereits mit der Feststellung eines bloßen Ursachenzusammenhangs im Sinne der Äquivalenztheorie als erfüllt angesehen werden kann.
  • OLG Koblenz, 21.07.2003 - 12 U 1671/01

    Grenzen der Verantwortlichkeit einer politischen Partei als mittelbare Störerin

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Ein derartiger adäquater Zusammenhang besteht dann, wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (so OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671/01 -, Juris, zu Ansprüchen nach §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen mittelbare Störer mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99 -, BGHZ 144, 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19
    Maßgebend ist, ob aus objektiver Sicht ein Interesse des Einzelnen an einer bestimmten öffentlichen Leistung besteht, weil er einen Vorteil oder Nutzen daraus ziehen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 5 S 2311/16 -, Justiz 2019, 113 = ESVGH 69, 187 [Ls.] = Juris Rn. 26).
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