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   VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16.N   

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VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16.N (https://dejure.org/2017,5603)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 4 C 328/16.N (https://dejure.org/2017,5603)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 4 C 328/16.N (https://dejure.org/2017,5603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Boots-Verbot auf der Nidda - Normenkontrollantrag abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Boots-Verbot auf der Nidda - Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Normenkontrollantrag ab

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bootsverbot auf der Nidda

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befahren der Nidda darf zum Schutz der Habitate gefährdeter Tiere verboten werden! (IBR 2018, 1023)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 175
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Gießen, 20.08.2012 - 1 L 1048/12

    Naturschutzrechtliche Schutzanordnung zur Sperrung der Nidda hält gerichtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen 1 L 1048/12.GI, 1 K 932/12.GI, 1 L 960/13.GI und 1 K 493/13.GI sowie die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (7 Ordner), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Aus der Grunddatenerhebung zum Vogelschutzgebiet Wetterau der Planungsgruppe Natur und Landschaft aus dem November 2010 (Blatt 210 der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12.GI; im Folgenden: Grunddatenerhebung) ergibt sich, dass zwei Paare des Eisvogels ihre Brutstätte im Bereich der renaturierten Nidda bei Dortelweil haben.

    Auch nach der Stellungnahme der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vom 23. Mai 2012 (Blatt 212 der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12.GI; im Folgenden: Stellungnahme der Vogelschutzwarte) ist der Eisvogel Brutvogel an der renaturierten Nidda.

    Ein Revier des Bibers wurde nach der Renaturierung im Jahre 2011 jeweils im Bereich des renaturierten Abschnitts zwischen Ilbenstadt und Okarben und zwischen Karben und Dortelweil nachgewiesen (vgl. Regierungspräsidium Darmstadt, Biber in Hessen, Kartierung der Biber in Hessen im Jahre 2011, Jahresbericht 2011, Blatt 220 ff. der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12.GI).

    Ausweislich des Schriftsatzes des Antragsgegners vom 29. Mai 2012 in dem Verfahren vor dem VG Gießen -1 L 1048/12.GI - (Blatt 184) wurden im Bereich des Niddaknies (Renaturierungsabschnitt Karben-Dortelweil) Jungtiere der Europäischen Sumpfschildkröte zur Wiederansiedelung ausgesetzt (vgl. auch Hessen Forst, Artensteckbrief für die Europäische Sumpfschildkröte [Emys orbicularis orbicularis], 2011).

    Aus Stellungnahmen des Büros für Fisch- und Gewässerökologie Riedstadt (BFS-Riedstadt) vom 21. Februar 2012 (Blatt 66 ff. der Akte des VG Gießen 1 K 932/12.GI) und vom 24. Mai 2012 (Blatt 192 ff. der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12 GI) ergibt sich, dass die ökologische Funktionsfähigkeit der Nidda insbesondere in den renaturierten Gewässerabschnitten aufgewertet worden ist.

    Die Renaturierungsstrecken in den Bereichen der Niederwiesen bei Ilbenstadt, des Niddaknies bei Dortelweil, der Renaturierung am Gronauer Hof und zwischen der Erlenbachmündung und der Brücke B3a in Bad Vilbel-Massenheim stellen wichtige Laich- und Aufwuchshabitate sowie den Lebensraum für viele ehemals in der Nidda verschollene Fischarten, wie Elritze, Bitterling, Barbe oder Nase dar (vgl. auch BFS, Gewässerrenaturierung "Gronauer Hof, Dezember 2010, S. 7; Akte des VG Gießen -1 L 1048/12.GI - S. 216 ff.).

    Dieser Befund wird in einer weiteren Stellungnahme der BFS-Riedstadt vom 24. Mai 2012 (Blatt 192 ff. der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12 GI; vgl. auch BFS, Gewässerrenaturierung "Gronauer Hof, Dezember 2010, S. 8) bestätigt.

    In einer weiteren Stellungnahme der BFS-Riedstadt vom 24. Mai 2012 (Blatt 192 der Akte des VG Gießen - 1 L 1048/12.GI) wird nochmals bestätigt, dass gerade der Bereich des Habitattyps "störungsberuhigte Sandbank" für die Entwicklung der Fischbrut eine wichtige Rolle spiele.

  • VG Gießen, 12.05.2014 - 1 K 932/12

    Klagen des Kanuverbandes abgewiesen: Nidda darf aus naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen 1 L 1048/12.GI, 1 K 932/12.GI, 1 L 960/13.GI und 1 K 493/13.GI sowie die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (7 Ordner), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Aus Stellungnahmen des Büros für Fisch- und Gewässerökologie Riedstadt (BFS-Riedstadt) vom 21. Februar 2012 (Blatt 66 ff. der Akte des VG Gießen 1 K 932/12.GI) und vom 24. Mai 2012 (Blatt 192 ff. der Akte des VG Gießen 1 L 1048/12 GI) ergibt sich, dass die ökologische Funktionsfähigkeit der Nidda insbesondere in den renaturierten Gewässerabschnitten aufgewertet worden ist.

    In der Stellungnahme der BFS-Riedstadt vom 21. Februar 2012 (Blatt 66 der Akte des VG Gießen - 1 K 932/12.GI) wird ausgeführt, dass Jungfische der Arten Nase, Barbe, Elritze und Schneider im Bereich der gesperrten Abschnitte der Nidda deshalb ihre Habitate hätten, weil die betreffenden Uferbereiche flache nur wenige Zentimeter tiefe Kiesbankbereiche aufwiesen.

    Wie ein Vertreter des Antragsgegners im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gießen in dem Verfahren 1 K 932/12.GI am 12. Mai 2014 (Blatt 250 ff. der Akte des VG Gießen -1 K 932/12.GI -) angegeben hat, hänge die zeitliche Ausdehnung des Verbots, die renaturierten Strecken der Nidda mit Wasserfahrzeugen zu befahren, damit zusammen, dass nach Abschluss der Laichzeit die Aufzucht der Jungfische geschützt werden müsse.

  • VGH Hessen, 25.01.2017 - 4 C 2759/15

    Klettern im Naturschutzgebiet "Dornburg" bleibt verboten - Normenkontrollantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Wie die verschiedenen staatlichen Ebenen dem Auftrag des Schutzes und der Pflege des Sportes nachkommen, steht im weiten Ermessen der nach der staatlichen Kompetenzverteilung zuständigen Organe (so Hessischer VGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 2759/15.N - Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 A 1474/14.Z - und vom 8. Dezember 2014 -5 C 2008/13.N -, ESVGH 65, 170).

    Wo die Notwendigkeit besteht, Lebensräume störanfälliger Tiere während eines fest umrissenen Zeitraums auch vor geringfügig erscheinenden Belastungen zu schützen, ist in der Regel kein Raum für vertragliche Vereinbarungen (vgl. auch Urteile des Senats vom 3. Mai 2007 - 4 N 1767/05 -, und 25. Januar 2017 - 4 C 2759/15. N -).

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Danach müssen Verordnungen bei bloß grober Umschreibung ihres Geltungsbereiches im Verordnungstext - hier durch Bezugnahme auf eine mitveröffentlichte Übersichtskarte im Maßstab 1:75.000 - ihren exakten Geltungsbereich durch Verweisung auf eine bei der zu benennenden Amtsstelle niederzulegende und dort während der Dienststunden für jedermann einsehbare Karte bestimmen, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1982 - 4 B 233.82 -, BRS 39 Nr. 238; Beschluss des Senats vom 23. März 1995 - 4 N 2638/91 -, NuR 1998, 153).

    Den Antragstellern ist zwar zuzugestehen, dass die vollständige Verkündung eine öffentliche Bekanntmachung des Verordnungstextes und eine Hinterlegung der ersatzweise verkündeten Karte zu jedermanns Einsicht bei allen in der Verordnung genannten Behörden voraussetzt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 23. März 1995 - 4 N 2638/91 -, NuR 1998, 153).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 KN 38/01

    Befahrensverbot; Befreiung; Erholungseignung; Fließgewässer; Kanusport;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Denn Verbote in einer Landschaftsschutzverordnung dürfen nicht weiter reichen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil. vom 12. Juli 1956 -I C 91.54 -, Buchholz 406.40, § 24 NatSchG Nr. 3, m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 -8 KN 38/01 -, NuR 2002, 565, m.w.N.; Hendrischke in Schlacke, a.a.O., § 26 Rdnr. 21).
  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Denn Verbote in einer Landschaftsschutzverordnung dürfen nicht weiter reichen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil. vom 12. Juli 1956 -I C 91.54 -, Buchholz 406.40, § 24 NatSchG Nr. 3, m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 -8 KN 38/01 -, NuR 2002, 565, m.w.N.; Hendrischke in Schlacke, a.a.O., § 26 Rdnr. 21).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten setzt neben der Schutzwürdigkeit der Landschaft vielmehr lediglich Anhaltspunkte dafür voraus, dass die gesetzlichen Schutzgüter ohne die vorgesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1988 - 4 B 102.88 -, NuR 1989, 37).
  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Wie die verschiedenen staatlichen Ebenen dem Auftrag des Schutzes und der Pflege des Sportes nachkommen, steht im weiten Ermessen der nach der staatlichen Kompetenzverteilung zuständigen Organe (so Hessischer VGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 2759/15.N - Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 A 1474/14.Z - und vom 8. Dezember 2014 -5 C 2008/13.N -, ESVGH 65, 170).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2000 - 3 K 5625/98

    Allgemeinwohl; Antragsbefugnis; Aufhebung; Eigentümer; Gemeingebrauch; Gewässer;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    Denn ein solcher Anspruch besteht nach allgemeiner Auffassung nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 -1 C 10604/00 -, NVwZ-RR 2002, 183; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 3 K 5625/98 -, NVwZ-RR 2001, 510; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 1997 -8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16
    In den Schutzbereich dieses Grundrechts fällt auch das Kanufahren als Betätigungsform menschlichen Handelns (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989-1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137 [154 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 KN 236/01

    Vereinbarkeit von Landschaftsschutzgebietsverordnungen mit höherrangigem Recht;

  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 C 10604/00

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung (RVO) betreffend das Bootsverkehrverbot auf

  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

  • BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82

    Anforderungen an die Bekanntmachung einer geplanten Unterschutzstellung in einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Ein repressives Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt kann nach allgemeiner Auffassung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, juris, RdNr. 111; HessVGH, Urt. v. 09.03.2017 - 4 C 328/16.N -, juris RdNr. 85; Meßerschmidt, BNatSchG, § 26 RdNr. 90, jew. m.w.N.) in einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nur angeordnet werden, wenn ohne weiteres feststeht, dass die verbotene Handlung den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändert oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderläuft (vgl. § 26 Abs. 2 BNatSchG).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

    Es genügen insofern Anhaltspunkte, dass die Schutzgüter ohne die vorgesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 - UPR 1988, 445 Leitsatz zum Landschaftsschutzgebiet; HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 702 = juris Rn. 57).

    Ihnen kommt bloß ein objektivrechtlicher Charakter zu im Gegensatz zu den subjektive Rechte vermittelnden Grundrechten (vgl. HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 207 = juris Rn. 108 m.w.N.) e) Die angefochtenen Regelungen der IsarVO verstoßen schließlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Es genügen insofern Anhaltspunkte, dass die Schutzgüter ohne die vorgesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 - UPR 1988, 445 Leitsatz zum Landschaftsschutzgebiet; HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 702 = juris Rn. 57).

    Ihnen kommt bloß ein objektivrechtlicher Charakter zu im Gegensatz zu den subjektive Rechte vermittelnden Grundrechten (vgl. HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 207 = juris Rn. 108 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Es genügen insofern Anhaltspunkte, dass die Schutzgüter ohne die vorgesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 - UPR 1988, 445 Leitsatz zum Landschaftsschutzgebiet; HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 702 = juris Rn. 57).

    Ihnen kommt bloß ein objektivrechtlicher Charakter zu im Gegensatz zu den subjektive Rechte vermittelnden Grundrechten (vgl. HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 207 = juris Rn. 108 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

    Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 9. März 2017 - 4 C 328/16.N - juris Rn. 85; NdsOVG, Urteil vom 30. Oktober 2017 - 4 KN 275/17 - a.a.O. Rn. 111; Urteil des Senats vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 - juris Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 20.05.2022 - 23 K 15695/17
    vgl. HessVGH, Urteil vom 9. März 2017 - 4 C 328/16.N -, juris Rn. 85; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2003 - 8 KN 236/01 -, juris Rn. 46 m.w.N. und Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1956 - I C 91.54 -, juris.

    vgl. HessVGH, Urteil vom 9. März 2017 - 4 C 328/16.N -, juris Rn. 62; Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, § 26 Rn. 23.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 134/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 9. März 2017 - 4 C 328/16.N - juris Rn. 85; NdsOVG, Urteil vom 30. Oktober 2017 - 4 KN 275/17 - a.a.O. Rn. 111; Urteil des Senats vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 - juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 9. März 2017 - 4 C 328/16.N - juris Rn. 85; NdsOVG, Urteil vom 30. Oktober 2017 - 4 KN 275/17 - a.a.O. Rn. 111; Urteil des Senats vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 8 BV 21.135

    Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports

    Das Kanufahren fällt als Betätigungsform menschlichen Handelns in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 = juris Rn. 66 f.; HessVGH, U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N - NuR 2017, 702 = juris Rn. 32).
  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 9 K 17.00754

    Unzulässige Klagen gegen Allgemeinverfügung zur Gewässernutzung

    Die Kammer schließt sich daher nicht der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 9.3.2017 - 4 C 328/16.N) an, welcher auf Grundlage von Art. 2 Abs. 1 GG eine Antragsbefugnis des Hessischen ...es gegen eine Landschaftsschutzverordnung, welche das Befahren eines Flusses untersagte, auf dem der Verband eine Prüfung abhielt, bejahte.
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