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   VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15   

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VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15 (https://dejure.org/2017,34677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2017 - 6 A 1908/15 (https://dejure.org/2017,34677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2017 - 6 A 1908/15 (https://dejure.org/2017,34677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2012 § 3 Nr. 14; EEG 2012 § 41; VwVfG § 38
    Begrenzung EEG -Umlage; WZ 2008; Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Der Gesetzentwurf vom 6. Juni 2011 übernimmt insoweit - möglicherweise unbewusst - die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - (BVerfGE 129, 1).

    Das Bundesverfassungsgericht stellt in diesem Beschluss fest, es beeinträchtige weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG, wenn die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe durch gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder sonstige untergesetzliche Regelwerke erfolge (BVerfGE 129, 1, 21 [BVerfG 31.05.2011 - 1 BvR 857/07] ).

    Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang auch davon, die Anknüpfung an das Statistikrecht gewährleiste ein weitaus höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit als es ein vom Statistikrecht abgelöstes, eigenes Verständnis des Gesetzesbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" vermöchte (BVerfGE 129, 1, 27 f. [BVerfG 31.05.2011 - 1 BvR 857/07] ).

    Beanstandet wird vom Bundesverfassungsgericht allerdings, wenn die Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes, ob die ausgeübte Tätigkeit zum verarbeitenden Gewerbe zählt, für die Entscheidungen des Finanzamts und nachfolgend des Finanzgerichts über die Gewährung der Investitionszulage als grundsätzlich verbindlich erklärt wird (BVerfGE 129, 1, 28 f. [BVerfG 31.05.2011 - 1 BvR 857/07] ).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht zum Investitionszulagenrecht dahingehend erkannt, dass die Anknüpfung an das Statistikrecht im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht sachwidrig sei (BVerfGE 129, 1, 27 [BVerfG 31.05.2011 - 1 BvR 857/07] ).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1993 - 1 BvL 34/81 -, juris Rn. 39; Kischel, in: BeckOK GG, Art. 3 Rn. 30 - Stand 1. Juni 2017).
  • Drs-Bund, 20.05.2014 - BT-Drs 18/1449
    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Dies geschah nicht zuletzt, um eine Anpassung an die Vorgaben der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission zu erreichen, die am 9. April 2014 beschlossen wurden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 20. Mai 2014 - BT-Drs. 18/1449 S. 1, 2137).
  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Das Gericht der Europäischen Union spricht im Urteil vom 10. Mai 2016 (T-47/15 -, Rn. 112) davon, der durchschnittliche Letztverbraucher sei in gewisser Weise an der Subventionierung der Unternehmen beteiligt, die in den Genuss einer Begrenzung der EEG-Umlage kämen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Der Gesetzgeber darf bei Gesetzen, die Leistungen bzw. Vergünstigungen gewähren, auch die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen und hierbei auch Bevorzugungen und Benachteiligungen bestimmter Fallkonstellationen hinnehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, 72 [BVerfG 08.04.1987 - 1 BvL 8/84] ; BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91 -, BVerfGE 87, 1, 45).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Der Gesetzgeber darf bei Gesetzen, die Leistungen bzw. Vergünstigungen gewähren, auch die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen und hierbei auch Bevorzugungen und Benachteiligungen bestimmter Fallkonstellationen hinnehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, 72 [BVerfG 08.04.1987 - 1 BvL 8/84] ; BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91 -, BVerfGE 87, 1, 45).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Bei dem Begrenzungsanspruch handelt es sich - ähnlich wie bei der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft bei Entnahme von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 9 Abs. 3 bzw. § 10 Abs. 1 und 2 StromStG - um eine gesetzliche Subventionierung dieser Unternehmen (vgl. bezüglich der vorgenannten Vorschriften des Stromsteuergesetzes BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 u. a. -, BVerfGE 110, 274, 298 f.).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Hinsichtlich der Regelungen zur Begrenzung der EEG-Umlage ist der Gesetzgeber lediglich am sog. Willkürverbot zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135, 160 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09 -, juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95 -, juris Rn. 7 f.) haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Ein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht kann über Art. 3 Abs. 1 GG nicht abgeleitet werden (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 20/92 -, BVerwGE 92, 153, 157).
  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

  • Drs-Bund, 11.07.2007 - BT-Drs 16/6071
  • VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13

    Ein Unternehmen, das PET Recyclate, PET Flakes, aus recyceltem Kunststoff zwecks

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 1724/19

    Begrenzung EEG-Umlage, Recycling

    Dem Gesetzgeber steht ein weiter Entscheidungsspielraum zu, wenn er darüber entscheidet, aus welchen Gründen ein Unternehmen durch Subventionen, denen die Begrenzung der EEG-Umlage in ihrer Wirkung ähnelt, gefördert werden soll (HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - juris Rn. 28).

    Es erscheint nicht offensichtlich unsachlich, dass der Gesetzgeber die Materialrückgewinnung nicht dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet hat, weil es bei dieser Tätigkeit hauptsächlich um die Verarbeitung von Abfall geht (HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - juris Rn. 29).

    Diesbezüglich sei erneut auf den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers zu verweisen, wenn er Gründe für die Privilegierung bestimmter Unternehmen festlegt (HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - juris Rn. 28).

  • VG Frankfurt/Main, 13.02.2019 - 5 K 4466/17

    Die Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens nach der WZ 2008 muss auch an

    Dies lässt sich auch nicht aus der in der Gesetzesbegründung niedergelegten Formulierung hinsichtlich der eigenverantwortlichen Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes anzusehen ist, entnehmen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 -, juris Rn. 52 ff.).

    Vielmehr sind für eine exakte Klassifizierung der Unternehmen oder eben auch der betroffenen Abnahmestellen unter die jeweiligen Abschnitten der WZ 2008 insbesondere auch die Unterklassen und die Erläuterungen bedeutsam (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 -, juris Rn. 47 ; so auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 8 B 41.17 -, juris Rn. 7, das auf die Erläuterungen der WZ 2008 Bezug nimmt) - sowie die Vorbemerkung der WZ 2008 heranzuziehen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 -, juris Rn. 19, 22).

  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Dem Bundesamt steht bei Anwendung der WZ 2008 auch kein eigenständiges Prüf- und Entscheidungsrecht in dem Sinne zu, dass es sich von den Vorgaben der WZ 2008 lösen könnte (so schon Hess. VGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 -, ZNER 2017, 444).
  • VGH Hessen, 07.11.2019 - 6 A 1008/17
    Die Regelungen des EEG 2012 verpflichten das Bundesamt nicht zu einer Abstimmung mit anderen Behörden (etwa den Statistikbehörden auf Bundes- oder Landesebene) und räumen dem Bundesamt auch keinen Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffs "produzierendes Gewerbe" ein (vgl. dazu: Hess. VGH, Urteile vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 -, ZNER 2017, 444, und vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/16 -, REE 2018, 46; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 -, NVwZ 2019, 805, und Beschluss vom 26. Juli 2018 - 8 B 41.17 -, REE 2018, 172).
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19

    Maßgeblichkeit des 30. Juni auch bei Übertragung eines

    Ob in Fällen einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz im Hinblick auf eine Universalsukzession anderes zu gelten hat (hierzu HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - BeckRS 2017, 124628 Rn. 20 = juris Rn. 42 mit Anm. Schmidt IR 2017, 252 ), bedarf keiner Erörterung, da dieser Weg nicht gegangen wurde.
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2672/19

    Kein Eintritt ipso iure ins EEG-Umlagebegrenzungsverfahren

    Ob in Fällen einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz im Hinblick auf eine Universalsukzession anderes zu gelten hat (hierzu HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - BeckRS 2017, 124628 Rn. 20 = juris Rn. 42 mit Anm. Schmidt IR 2017, 252 ), bedarf keiner Erörterung, da dieser Weg einer Umwandlung nicht gegangen wurde.
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