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   VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85   

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https://dejure.org/1985,1999
VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85 (https://dejure.org/1985,1999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.1985 - 3 TG 1640/85 (https://dejure.org/1985,1999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 1985 - 3 TG 1640/85 (https://dejure.org/1985,1999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 107 Abs 1 S 1 BauO HE, § 107 Abs 7 BauO HE, § 38 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Zur Frage, ob für den Bau von Stellplätzen für private Kfz von Soldaten naturschutzrechtliche Genehmigungsvorbehalte gelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 25
  • NVwZ 1986, 675
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85
    Die Privilegierung der bestimmungsgemäßen Nutzung bestehender oder planverbindlicher Altnutzungen gewährt einen Vorrang für die Durchsetzung der bestimmungsgemäßen Nutzung bei der Abwägung und dem Ausgleich gegeneinanderstehender öffentlicher Interessen (vgl. § 8 Abs. 3 BNatSchG und BVerwG, Urteil vom 16.01.1968 - I A 1.67 - BVerwGE 29, 52 im Anschluß an PrOVG, OVGE 2, 399 sowie Salzwedel, a.a.O.).

    Ob die obere Naturschutzbehörde (§ 30 Abs. 3 HeNatG) im Hinblick auf § 8 Abs. 2 HeNatG und ihr Mitwirkungsrecht nach § 7 Abs. 2 HeNatG bis zum ordnungsgemäßen Abschluß des Zustimmungsverfahrens von der Antragsgegnerin als Bauherrin die einstweilige Einstellung der Bauarbeiten verlangen kann (vgl. dazu OVG Münster, B. v. 24.11.1967 - X B 627/67 - DVBl. 1968, 526 und Grosse-Suchsdorf u.a., NdsBauO, Komm., 3. Aufl.' 1984, § 82 Rndr. 8), weil § 107 Abs. 9 Satz 2 HBO mit dem Ausschluß der Baueinstellungsvorschrift des § 102 HBO im Naturschutzrecht nicht gilt, und die hoheitliche Tätigkeit des Bundes möglicherweise nicht berührt würde (vgl. BVerwG, U. v. 16.01.1968, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85
    Zu der vorbeschriebenen Bindung des Bundes als Bauherrn der streitbefangenen Stellplatzanlage an das formelle und auch materielle hessische Naturschutzrecht ist hinzuzufügen, daß es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht, daß der Bund auch im Zuge seiner Hoheitsbetätigung der Bindung an das jeweils einschlägige Landesrecht unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.1976 - IV A 1.75 - DÖV 1976, 749, 750 m.w.N.; Salzwedel, Bundesbehörden und Naturschutzrecht, NuR 1984, 165).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1967 - X B 627/67
    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85
    Ob die obere Naturschutzbehörde (§ 30 Abs. 3 HeNatG) im Hinblick auf § 8 Abs. 2 HeNatG und ihr Mitwirkungsrecht nach § 7 Abs. 2 HeNatG bis zum ordnungsgemäßen Abschluß des Zustimmungsverfahrens von der Antragsgegnerin als Bauherrin die einstweilige Einstellung der Bauarbeiten verlangen kann (vgl. dazu OVG Münster, B. v. 24.11.1967 - X B 627/67 - DVBl. 1968, 526 und Grosse-Suchsdorf u.a., NdsBauO, Komm., 3. Aufl.' 1984, § 82 Rndr. 8), weil § 107 Abs. 9 Satz 2 HBO mit dem Ausschluß der Baueinstellungsvorschrift des § 102 HBO im Naturschutzrecht nicht gilt, und die hoheitliche Tätigkeit des Bundes möglicherweise nicht berührt würde (vgl. BVerwG, U. v. 16.01.1968, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79

    Offener Ausgang eines Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz und

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85
    Einem Baustopp in diesem Eilverfahren, in dem unzumutbare Nachteile nicht glaubhaft gemacht worden sind, steht überdies entgegen, daß gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren die Notwendigkeit von Immissionsschutzmaßnahmen im einzelnen überprüft werden kann, die auch noch nachträglich vorgenommen werden könnten (BVerwG, B. v. 24.04.1979 - 4 C 1.79 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 262/05

    Natur- und Landschaftsschutz gilt auch an Bahngleisen

    vgl. zum Regelungsinhalt des § 38 Nr. 3 BNatSChG a.F.: Hess. VGH, Beschluss vom 9. September 1985 - 3 TG 1640/85 -, NVwZ 1986, 675; BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 A 4.00 -, NVwZ 2001, 562.
  • VG Köln, 30.11.2004 - 14 K 9757/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung gegenüber einem

    Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit eine Maßnahme des Naturschutzes die bestandsgeschützte Nutzung beeinträchtigen würde, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 A 4/00 -, NVwZ 2001, 562 ff.; ähnlich für § 38 Nr. 1 BNatSchG auch schon VGH Kassel, Beschluss vom 09.09.1985 - 3 TG 1640/85 -, NVwZ 1986, 676; vgl. auch Gassner/Bendomir- Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, § 38 Rn. 9.
  • VGH Hessen, 01.03.1991 - 3 TG 7/91

    Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - aufschiebende Wirkung eines

    Dabei war und ist zu beachten, daß die Eingriffs- und Ausgleichsregelung der §§ 5 ff. HENatG auch im beplanten und unbeplanten Innenbereich gilt (Hess. VGH, Beschluß vom 09.09.1985 -- 3 TG 1640/85 -- NVwZ 1986, 675 = NuR 1986, 31 = ESVGH 36 S. 25).
  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 1 U (Baul) 1/90

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts unter Festsetzung eines

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  • VGH Hessen, 08.12.1986 - 3 TH 3135/86

    Erlöschen der Baugenehmigung durch Nichtausnutzung bei grober Abweichung;

    Auch wenn die Herstellung des Gebäudes selbst abgeschlossen ist, die § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HeNatG beispielhaft, jedoch nicht abschließend (vgl. dazu Hess. VGH, 8. v. 09.09.1985 - 3 TG 1640/85 - ESVGH 36, 25 NVwZ 1986, 675 = NuR 1986, 31) als Eingriff in Natur und Landschaft gesetzlich definiert, ohne zugleich die Nutzung baulicher Anlagen einzubeziehen, ändert dies nichts daran, daß neben dem Vorhandensein des Gebäudes auch seine andauernde Benutzung mit ihren intensiven Auswirkungen auf die Umgebung einen noch nicht abgeschlossenen Teil des Natur- und Landschaftseingriffs gemäß Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift darstellt.
  • VG Köln, 29.06.2001 - 14 L 727/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Baumfällarbeiten an Eisenbahnstrecken unter

    Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit eine Maßnahme des Naturschutzes die bestandsgeschützte Nutzung beeinträchtigen würde, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 A 4/00 -, NVwZ 2001, 562 ff.; ähnlich für § 38 Nr. 1 BNatSchG auch schon VGH Kassel, Beschl. v. 09.09.1985 - 3 TG 1640/85 -, NVwZ 1986, 676; vgl. auch Gassner/Bendomir- Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, § 38 Rn. 9.
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