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   VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87   

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VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 (https://dejure.org/1987,594)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 (https://dejure.org/1987,594)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 1987 - 4 TG 1913/87 (https://dejure.org/1987,594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 236 BauGB, § 34 BBauG, § 11 Abs 3 BauNVO, § 13 GKG, § 14 GKG
    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 314 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1988, 3
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erfolg der Baunachbarklage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (BVerwG, B.v. 16.12.1968 - VI B 208/68 - BRS 20 Nr. 110; U.v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 BVerwGE 65, 313 [319 m. w. N.]; VG Köln, U. v. 29.o1.1985 - 2 K 1243983 - NVwZ 1985, 858; Kopp, VwGO 7. Aufl., § 113 Rdnr. 26; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. § 108 Rdnr. 25).

    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz des Baurechts, daß die dem Bauherrn eingeräumten Rechtspositionen trotz Rechtsänderung im allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen sind (BVerwG, U. v. 18.05.1982, a.a.O.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -  auf Drittanfechtungsklagen in dem Sinne angewandt, daß auf die Klage gegen eine nach § 16 GewO genehmigte Anlage nach Inkrafttreten des BImSchG die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden waren (U. v. 18.05.1982, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    § 236 Abs. 1 BauGB ist demgegenüber einschränkend dahin auszulegen, daß das BauGB nur dann anwendbar ist, wenn die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens uneingeschränkt überprüfbar ist, insbesondere bei Widerspruch und Klage des Bauwerbers gegen die Versagung der Baugenehmigung (Hess. VGH, U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Grundsätzlich ist auch im Zusammenhang mit dem Verkehrslärm zu berücksichtigen, daß die Baunutzungsverordnung Einzelhandelsbetriebe ausdrücklich Gebieten zuordnet, die zumindest auch dem Wohnen dienen oder die, wie Kerngebiete, Wohnstandorten räumlich oder verkehrlich zugeordnet sind, und die: Bedeutung des § 11 Abs. 3 BauNVO darin liegt, diese Betriebe aus Gewerbe- und Industriegebieten fernzuhalten (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, BauR 1987.529 f).
  • VGH Bayern, 02.12.1986 - 20 N 86.01299
    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Dabei geht der Senat nunmehr davon aus, daß der einem Betrieb im Sinne der Kausalität zuzurechnende Verkehr auf der öffentlichen Straße in einem Bereich, der zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BBauG (nunmehr § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gehört und in dem das zusätzliche Verkehrsaufkommen noch nicht zum ununterscheidbaren Teil des allgemeinen Straßenverkehrs, insbesondere auf einer Durchgangsstraße, geworden ist (vgl. Bay. VGH, U. v. 02.12.1986 - Nr. 20 N 86.01299 - BauR 1987, 655), als Merkmal für die Beurteilung des "Einfügens" zu berücksichtigen sein kann (offengelassen im Beschluß vom 10.09.1987 - 4 TG 746/86 -).
  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87

    Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Das kann im Einzelfall auch dazu führen, daß ein am Rande eines bestimmten Baugebiets liegendes Baugrundstück von anderen Gebieten abzugrenzen ist (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.09.1987 - 4 UE 40/87 - m. w. N. ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Bei der Bestimmung des Rahmens der in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungsarten ist deshalb zu fragen, ob ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb bereits vorhanden ist oder nicht (BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C  6 und 7.85 - BauR 1987, 531).
  • VGH Hessen, 10.09.1987 - 4 TG 746/86

    Zur Berücksichtigung des Verkehrslärms auf der Straße bei Beurteilung des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Dabei geht der Senat nunmehr davon aus, daß der einem Betrieb im Sinne der Kausalität zuzurechnende Verkehr auf der öffentlichen Straße in einem Bereich, der zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BBauG (nunmehr § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gehört und in dem das zusätzliche Verkehrsaufkommen noch nicht zum ununterscheidbaren Teil des allgemeinen Straßenverkehrs, insbesondere auf einer Durchgangsstraße, geworden ist (vgl. Bay. VGH, U. v. 02.12.1986 - Nr. 20 N 86.01299 - BauR 1987, 655), als Merkmal für die Beurteilung des "Einfügens" zu berücksichtigen sein kann (offengelassen im Beschluß vom 10.09.1987 - 4 TG 746/86 -).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Was sich in jeder Hinsicht in dem aus seiner Umgebung ableitbaren Rahmen hält, kann sich gleichwohl ausnahmsweise in seine Umgebung nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme, insbesondere auf die in unmittelbarer Nähe vorhandene Bebauung, vermissen läßt (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BRS 33 Nr. 36).
  • VGH Hessen, 24.11.1977 - IV OE 102/75
    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    Das heute vorhersehbare Ausmaß - das Verkehrsgutachten geht von sich wiederholenden, aber zwischenzeitlich auflösenden Staubildungen am Freitagnachmittag während etwa 100 Minuten sowie in jeweils geringerem Umfang am Montag, Donnerstag und Samstag aus - kann verkehrsmäßig nicht befriedigen, hält sich aber noch im Rahmen der für eine ausreichende Verkehrserschließung zu stellenden Mindestanforderungen, die sich aus den Auswirkungen und Bedürfnissen des konkreten Vorhabens, das errichtet werden soll, ergeben (zu den Maßstäben nach denen die Mindestanforderungen an die Verkehrserschließung zu ermitteln sind, vgl. Hess. VGH, U. v. 24.11.1977 - IV OE 102/75 - BRS 32 Nr. 47 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 31.05.1985 - IV OE 55/82
    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
    insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts die Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihrer Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig ändert und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich trifft (st. Rspr. des Senats, vgl. U. v. 31.05.1985 - IV OE 55/82 -BRS 44 Nr. 63).
  • VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/86
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1977 - X A 1316/76
  • VG Köln, 29.01.1985 - 2 K 1243/83
  • VGH Hessen, 24.08.1989 - 4 TG 569/89

    Rechtskraft der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Nachbarklage;

    insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts die Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig ändert und dadurch den Nachbern schwer und unerträglich trifft (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluß vom 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - HessVGRspr. 1988, 33 ).

    Maßgeblich für den Erfolg der Baunachbarklage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (Hess. VGH, B. v. 09.11.19.87 - 4 TG 1113/87 - BRS 47 Nr. 156 = HessVGRspr. 1988, 33 = NVwZ-RR 88, 3 = UPR 1988, 153 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

    In seinem Beschluß vom 09.11.1987 (a.a.O.) hat der Senat sich auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.05.1982 (BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313, 319) berufen.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Da im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung danach nur das bestehende Wohnhaus des Klägers als schutzwürdige Bebauung vorhanden war und eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.12.1968, BRS 20 Nr. 110 - bzgl. tatsächlicher Änderungen - und Urteil vom 14.04.1978, BRS 33 Nr. 158 - bzgl. Rechtsänderungen - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1981 - 3 S 122/81, VBlBW 1982, 137; VGH Kassel, Beschluß vom 09.11.1987, NVwZ-RR 1988, 3), ist für den Beigeladenen durch die spätere Bauvoranfrage keine gesteigerte Rücksichtnahmepflicht begründet worden.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es auf den Erlaß des Ausgangsbescheides (so BVerwG, Urteil vom 21.05.1969, BRS 22 Nr. 174; VGH Kassel, Beschluß vom 09.11.1987, a.a.O.; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 RdNr. 26) oder die Zustellung des Widerspruchsbescheides (so Simon, Bayerische Bauordnung, Art. 73 RdNr. 35) ankommt, denn der Kläger hat auch bis zum Abschluß des Vorverfahrens keine zusätzliche schutzwürdige Nutzung auf seinem Grundstück ausgeübt.

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für den Erfolg der Baunachbarklage und des entsprechenden Eilrechtsschutzes ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung - diese datiert hier vom 16.10.1990 - unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 -, BRS 47 Nr. 156 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1159/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - vorläufiger Rechtsschutz - Wahlrecht zwischen BauO

    Dies folgt unmittelbar aus dem Gesetz, so daß auf die Überlegungen im Beschluß des Senats vom 09.11.1987 -- 4 TG 1913/87 --, demzufolge bei der Baunachbarklage ausnahmsweise nicht auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung abzustellen ist, wenn aufgrund einer Änderung der Rechtslage auf einen neuen Antrag hin die Genehmigung (nachträglich) erteilt werden müßte, nicht zurückgegriffen werden muß.

    Das Vorbringen des Antragstellers, daß die Beigeladenen insoweit keine Befreiung beantragt haben und ihnen auch keine Befreiung erteilt worden ist, ist unbeachtlich, da ihnen mangels entgegenstehender öffentlicher Belange eine Befreiung erteilt werden kann (vgl. den Beschluß des Senats vom 09.11.1987, a.a.O.) und Gegenstand der gerichtlichen Prüfung nicht die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung in vollem Umfang ist, sondern nur soweit, als nachbarrechtliche Abwehrrechte bestehen (s. o.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    1992, 385, 386 sowie v. 21.4.1995 - 3 S 2514/94 -, GewArch 1996, 258, 260; ebenso Hess.VGH, Beschl. v. 9.11.1987 - 4 TG 1913/87 -, NVwZ-RR 1988, 3,5).
  • VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88

    Baurecht: Änderung eines Bebauungsplans; Zufahrt zur Tiefgarage

    insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts, die Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig ändert und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 9. November 1987, Az.: 4 TG 1913/87).

    Sind von den Nachbarn mittelbare, d. h., erst durch eine Situationsänderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung von anderen Grundstücken hinzunehmen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 -- 4 C 96 und 97/76 -- DÖV 1978, 147; Hess. VGH, Beschluß vom 9. November 1987 -- 4 TG 1913/87 --).

  • VGH Hessen, 07.09.1999 - 4 UE 3469/98

    Zur Zulässigkeit der Einrichtung einer ambulanten Drogenhilfe im Kerngebiet

    Rechtfertigt eine Änderung der Sach- und/oder Rechtslage die (nachträgliche) Erteilung der Baugenehmigung, so ist diese Änderung der Entscheidungsfindung auch im Rahmen der Nachbarklage zugrunde zu legen, da in diesem Fall die Genehmigung auf einen neuen Antrag hin ohnehin erteilt werden müsste (Hess. VGH, B. v. 09.11.1987 -- 4 TG 1913/87 -- BRS 47 Nr. 156; BVerwG, U. v. 15.02.1985 -- 4 C 42.81 -- Buchholz, 406.19 Nr. 65).
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90

    Zum Einzelfall einer Baunachbarklage wegen Verstoßes gegen Grenzabstände

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 9 TG 2671/03

    Immisionen, Lärm, Nachbar

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

  • VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Carport in Abstandsfläche

  • VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09

    Antrag auf Einschreiten gegen eine Nutzungsänderung

  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verletzung des Entwicklungsgebotes

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2002 - 1 MN 88/02

    Landesplanung; LKW-Lärm; Lärm; Planung; Planungsziel; Regionales

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 4 UE 1680/87

    Umfang des nachbarlichen Abwehrrechts bei Änderung der Rechtslage

  • VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung

  • VGH Hessen, 09.03.1990 - 4 TG 1478/89

    Zum Nachbarschutz bei Errichtung einer Tennisanlage in einer öffentlichen

  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 4 UE 1359/85

    Zum Vorverfahren bei Nachtragsbaugenehmigung; Nachbarklage auf Erlaß einer

  • VGH Hessen, 08.12.1989 - 4 TG 2896/89

    Aufenthaltsräume in anderen als Vollgeschossen; Rücksichtnahmegebot

  • VGH Hessen, 26.07.1988 - 4 TG 1003/86

    Kellergeschoß als Vollgeschoß; Berechnung des Belichtungsabstands

  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/86
  • VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
  • VG Berlin, 28.01.1999 - 13 A 233.98

    Klage gegen eine an Dritte erteilte Baugenehmigung; Umbau vorhandener Gebäude und

  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/88

    Aufnahme auf Landesrecht beruhender Gestaltungsregelungen in einen Bebauungsplan

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