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   VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A   

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VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A (https://dejure.org/2005,1777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A (https://dejure.org/2005,1777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 8 UE 185/02.A (https://dejure.org/2005,1777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 AsylVfG 1992, § 26a AsylVfG 1992, § 27 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, Art 1c Nr 5 S 1 FlüAbk
    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren einer afghanischen Familie auf Gewährung von Asyl wegen politischer Verfolgung und Inhaftierung des Vaters durch das Mudschaheddin-Regime; Regelungsgehalt des Ausschlussgrundes bei der Gewährung von Familienasyl; Zweck der Einführung des Familienasyls; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 26, AsylVfG § 26 a, AsylVfG § 27, AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1, GFK Art. 1 C Nr. 5
    Familienasyl, Drittstaatenregelung, Verfolgungssicherheit, Antrag, Unverzüglichkeit, Asylberechtigte, Widerruf, Asylanerkennung, Genfer Flüchtlingskonvention, Afghanistan, Politische Verfolgung, Quasi-staatliche Verfolgung, Warlords, Verfolgungssicherheit, Khad, Kämpfer ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 26; ; AsylVfG § 26a; ; AsylVfG § 27; ; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1; ; GK Art. 1 C Nr. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Familienasyl Afghanistan - Afghanistan, DVPA, Drittstaatenregelung, Familienasyl, Geheimdienst Khad, Widerruf, anderweitige Verfolgungssicherheit, staatliche oder quasi-staatliche Gebietsgewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Da das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. Mai 1997 - 9 C 56.96 - entschieden habe, dass eine Einreise aus einem sicheren Drittstaat gemäß § 26 a AsylVfG der Gewährung von Familienasyl entgegenstehe, könne hinsichtlich § 27 AsylVfG nichts anderes gelten.

    Dass dieser Anwendungsausschluss sich nicht auf Satz 2 dieser Vorschrift bezieht, wonach ein aus einem sicheren Drittstaat eingereister Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird, steht dem nicht entgegen, weil Satz 2 im Verhältnis zu Satz 1 keinen eigenständigen Regelungsinhalt enthält, sondern lediglich deklaratorisch klarstellende Funktion hat (vgl. u.a. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 29. Oktober 1996 - 7 A 12233/96 - NVwZ 1997 Beilage Nr. 3 S. 22 ff. = juris; Gerson, InfAuslR 1997 S. 253 f.) und die sich andernfalls ergebende Rechtsfolge, dass dann "auch die Anerkennung eines in eigener Person Verfolgten und sich auf das Asylrecht nach Art. 16 a GG berufenden Ausländers, der die Voraussetzungen nach § 26 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AsylVfG erfüllt, ausgeschlossen" wäre, vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1997 - 9 C 56/96 - InfAuslR 1997 S. 422 [424] = NVwZ 1998 S. 1190 f. = juris S. 3 f. Rdnr. 15).

    Zwar ist die Zuerkennung von Familienasyl unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte letztlich auf die Schutzgewährung vor einer möglichen Einbeziehung in die politische Verfolgung des als asylberechtigt anerkannten Stammberechtigten gerichtet, so dass die bereits in einem Drittstaat erlangte Verfolgungssicherheit auch der Asylanerkennung nach § 26 AsylVfG entgegenstehen könnte (so insbesondere OVG NW, Beschluss vom 4. September 1996 - 25 A 5830/95.A - DVBl. 1997 S. 192 f. = juris; BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1997 a.a.O.).

    Bei einem Ausschluss der Gewährung von Familienasyl durch Anwendung des § 27 AsylVfG müsste nämlich angesichts ihres aufenthaltsrechtlichen Bleiberechts entgegen dem Vereinfachungs- und Beschleunigungszweck trotz der bereits auf Grund einer inhaltlichen Prüfung erfolgten Asylanerkennung des Stammberechtigten auch noch die eigene politische Verfolgung seiner engen Familienangehörigen im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG bzw. jetzt des § 60 Abs. 1 AufenthG in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes inhaltlich geprüft werden (vgl. auch die Zurückverweisung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1997 a.a.O.) und unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung erhielte die Flüchtlingsfamilie entgegen dem weiterhin verfolgten Integrationsziel auch keinen einheitlichen personalen Rechtsstatus.

    Die Anwendbarkeit des asylrechtlichen Ausschlusstatbestandes der anderweitigen Verfolgungssicherheit gemäß § 27 AsylVfG im Rahmen des Familienasyls gemäß § 26 AsylVfG lässt sich - entgegen der Auffassung des Bundesbeauftragten und in Übereinstimmung mit der des Verwaltungsgerichts - auch nicht mit den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1997 (a.a.O.) zur Anwendbarkeit der Drittstaatenregelung gemäß § 26 a AsylVfG auf das Familienasyl begründen.

  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    - 9 UE 3908/96.A - (juris).

    Dieses Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 1996, dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Oktober 1996 - 6 BA 96.32524 - (Asylis-Rspr.) angeschlossen hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. November 1997 - 9 C 43/96 - (BVerwGE 105 S. 306 ff. = NVwZ 1998 S. 750 ff. = juris; dieser Rspr. folgend: Hess. VGH, Urteile vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - juris und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - InfAuslR 1999 S. 296 ff. = juris), aufgehoben (wie auch ein entsprechender Beschluss des OVG Reinl.-Pf. vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97 - juris durch Urteil des BVerwG vom 19. Mai 1998 - 9 C 5/98 - AuAS 1998 S. 224 f. = juris), weil bei der Annahme quasi-staatlicher Teilregionen ein zu wenig strenger Maßstab angelegt worden sei.

    Da die regionalen Machtzentren aber weiterhin in erheblichem Umfang auch mit ehemaligen Mudschaheddin-Kommandanten und -Kämpfern bzw. mit Personen besetzt sind, die auf Grund ihrer streng islamischen Ausrichtung jedes ehemalige Mitglied der DVPA als potentiellen Feind betrachten und nicht davor zurückscheuen, gegen solche Personen Verfolgungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn gegen sie - aus Sicht der potentiellen Verfolger - über die bloße Parteimitgliedschaft hinaus schwerwiegende Beschuldigungen zu erheben sind, sind seit dem Sturz des kommunistischen Regimes auch unter den Bedingungen seit 1996 solche früheren Angehörigen der DVPA und sonstige Mitarbeiter der früheren kommunistischen Regierung in erheblichem Maße von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, die unter dem früheren Regime eine ranghohe Stellung eingenommen hatten, in dieser Tätigkeit deutlich und für einen größeren Personenkreis erkennbar nach außen getreten sind und durch die Ausübung ihrer Funktion - insbesondere im Militär und im früheren Geheimdienst Khad - für die Tötung oder Verfolgung von Mudschaheddin verantwortlich gemacht werden könnten (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A -, vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - jeweils juris).

  • VGH Hessen, 11.11.2004 - 8 UE 2759/01

    Abschiebungsschutz für afghanischen Paschtunen und DVPA-Mitglied;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Der Bundesbeauftragte hat mit seinem beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 21. Februar 2002 per Telefax eingegangenen Schriftsatz gleichen Datums die auch in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz geltende Berufungsbegründungspflicht des § 124 a Abs. 3 VwGO a.F. (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11. November 2004 - 8 UE 2759/01.A - juris m.w.N.) rechtzeitig und hinreichend erfüllt.

    Die Berufungsbegründungsschrift vom 21. Februar 2002 enthielt einen Berufungsantrag und eine kurze Begründung, die unter Berücksichtigung der Bezugnahme auf die Zulassungsantragsbegründung dem Begründungserfordernis auch inhaltlich genügte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11. November 2004 a.a.O. m.w.N.).

    Eine grundsätzlich nach wie vor bestehende Verfolgungsgefährdung wegen einer früheren Mitgliedschaft in der kommunistischen DVPA oder/und im Geheimdienst, Militär oder in sonstigen Regierungsstellen des kommunistischen Regimes hat der Senat im Urteil vom 11. November 2004 (a.a.O.) bereits mit u.a. folgenden Erwägungen bejaht: .

  • VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    - 13 UE 2978/96.A - (juris).

    Dieses Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 1996, dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Oktober 1996 - 6 BA 96.32524 - (Asylis-Rspr.) angeschlossen hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. November 1997 - 9 C 43/96 - (BVerwGE 105 S. 306 ff. = NVwZ 1998 S. 750 ff. = juris; dieser Rspr. folgend: Hess. VGH, Urteile vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - juris und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - InfAuslR 1999 S. 296 ff. = juris), aufgehoben (wie auch ein entsprechender Beschluss des OVG Reinl.-Pf. vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97 - juris durch Urteil des BVerwG vom 19. Mai 1998 - 9 C 5/98 - AuAS 1998 S. 224 f. = juris), weil bei der Annahme quasi-staatlicher Teilregionen ein zu wenig strenger Maßstab angelegt worden sei.

    Da die regionalen Machtzentren aber weiterhin in erheblichem Umfang auch mit ehemaligen Mudschaheddin-Kommandanten und -Kämpfern bzw. mit Personen besetzt sind, die auf Grund ihrer streng islamischen Ausrichtung jedes ehemalige Mitglied der DVPA als potentiellen Feind betrachten und nicht davor zurückscheuen, gegen solche Personen Verfolgungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn gegen sie - aus Sicht der potentiellen Verfolger - über die bloße Parteimitgliedschaft hinaus schwerwiegende Beschuldigungen zu erheben sind, sind seit dem Sturz des kommunistischen Regimes auch unter den Bedingungen seit 1996 solche früheren Angehörigen der DVPA und sonstige Mitarbeiter der früheren kommunistischen Regierung in erheblichem Maße von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, die unter dem früheren Regime eine ranghohe Stellung eingenommen hatten, in dieser Tätigkeit deutlich und für einen größeren Personenkreis erkennbar nach außen getreten sind und durch die Ausübung ihrer Funktion - insbesondere im Militär und im früheren Geheimdienst Khad - für die Tötung oder Verfolgung von Mudschaheddin verantwortlich gemacht werden könnten (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A -, vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - jeweils juris).

  • VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96

    Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    - 13 UE 962/96.A - (juris).

    Sie deckt sich aber grundsätzlich mit der damaligen Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Grundsatzurteil vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A - (juris), der der Senat folgt und die Grundlage für die Prüfung ist, ob eine nachträgliche Veränderung zum Wegfall verfolgungsmächtiger staatlicher oder quasi-staatlicher Herrschaftsstrukturen geführt hat.

    Da die regionalen Machtzentren aber weiterhin in erheblichem Umfang auch mit ehemaligen Mudschaheddin-Kommandanten und -Kämpfern bzw. mit Personen besetzt sind, die auf Grund ihrer streng islamischen Ausrichtung jedes ehemalige Mitglied der DVPA als potentiellen Feind betrachten und nicht davor zurückscheuen, gegen solche Personen Verfolgungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn gegen sie - aus Sicht der potentiellen Verfolger - über die bloße Parteimitgliedschaft hinaus schwerwiegende Beschuldigungen zu erheben sind, sind seit dem Sturz des kommunistischen Regimes auch unter den Bedingungen seit 1996 solche früheren Angehörigen der DVPA und sonstige Mitarbeiter der früheren kommunistischen Regierung in erheblichem Maße von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, die unter dem früheren Regime eine ranghohe Stellung eingenommen hatten, in dieser Tätigkeit deutlich und für einen größeren Personenkreis erkennbar nach außen getreten sind und durch die Ausübung ihrer Funktion - insbesondere im Militär und im früheren Geheimdienst Khad - für die Tötung oder Verfolgung von Mudschaheddin verantwortlich gemacht werden könnten (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 8. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A -, vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - jeweils juris).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91

    Asylberechtigung - Familienasyl - Widerruf der Asylberechtigung - Politische

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Nachdem in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Ehegatten und minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten der Status als Asylberechtigter zunächst allein auf Grund der familiären Verbundenheit gewährt, dann zwar eine eigene politische Verfolgung der Familienangehörigen gefordert, zu ihren Gunsten aber bei im Verfolgerstaat festgestellten Fällen von Sippenhaft eine Regelvermutung aufgestellt worden war, führte der Gesetzgeber 1990 mit § 7 a Abs. 3 AsylVfG das sog. Familienasyl ein, das den Familienangehörigen eines anerkannten politischen Verfolgten den Rechtsstatus von Asylberechtigten ohne Prüfung ihrer eigenen Verfolgung zuerkannte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 48/91 - BVerwGE 88 S. 326 ff. = NVwZ 1992 S. 269 = juris).

    Zwar ist grundsätzlich ein allgemeiner, und nicht - wie hier - ein auf "Familienasyl gemäß § 26 Asylverfahrensgesetz" beschränkter Asylantrag geboten, weil die Gewährung des Familienasyls eine uneingeschränkte Asylberechtigung verleiht, also eine Identität der Rechtspositionen vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 48/91 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.04.1993 - 10 UE 1413/91

    Widerruf einer Asylanerkennung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 2. April 1993 - 10 UE 1413/91 - (juris = NVwZ-RR 1994 S. 234 [LS]) diese uneingeschränkte Prüfungsbefugnis schon ohne weiteres für sich in Anspruch genommen hatte, schließt sich auch der Senat angesichts des klaren Gesetzeswortlauts der wohl inzwischen überwiegenden Auffassung an, wonach Familienasyl schon dann nicht gewährt werden kann, wenn die Anerkennung des Stammberechtigten zu widerrufen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob ein Widerrufsverfahren bereits eingeleitet, der Widerruf erfolgt oder gar bestandskräftig geworden ist (vgl. OVG Reinl.-Pf., Urteil vom 23. November 2000 - 12 A 11485/00 - NVwZ-RR 2001 S. 341 f. = juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2001 - 8 L 1117/99 - juris; OVG NW, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 14 A 2621/01.A - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11. September 2001 - 9 B 00.31496 - InfAuslR 2002 S. 261 ff. = juris; Schnäbele, in GK, Rdnrn. 52 ff. zu § 26); wäre für die Nichtgewährung von Familienasyl die unanfechtbare Aufhebung der Asylanerkennung des Stammberechtigten erforderlich, wäre der eigenständige Versagungsgrund der Nr. 4 des § 26 Abs. 1 AsylVfG neben der in Nr. 1 aufgestellten Voraussetzung einer (noch) unanfechtbar bestehenden Asylanerkennung des Stammberechtigten überflüssig.

    Wenn - wie hier - der Asylanerkennungsbescheid lediglich in Vollziehung einer rechtskräftigen Verurteilung des Bundesamtes ergangen ist, ist für die Beantwortung dieser Frage auf den Zeitpunkt des Ergehens des rechtskräftig gewordenen Verpflichtungsurteils und darauf abzustellen, ob sich die für die gerichtliche Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach Erlass des Urteils erheblich verändert haben, wobei angesichts seiner materiellen Rechtskraft die damalige Rechtsfindung nicht in Frage zu stellen, sondern der Prüfung zu Grunde zu legen ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 15. Juli 1991 - 14 A 10131/88 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 2. April 1993 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. September 2002 - A 14 S 457/02 - juris; BVerwG, Urteile vom 19. September 2000 - 9 C 12/00 - BVerwGE 112 S. 80 ff. = InfAuslR 2001 S. 53 ff. = NVwZ 2001 S. 335 ff. = juris und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15/02 - BVerwGE 118 S. 174 ff. = NVwZ 2004 S. 113 ff. = juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2004 - A 6 S 219/04

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft betreffend Flüchtlinge albanischer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Diese Anforderung folgt aus der humanitären Zielsetzung des Asylgrundrechts, das zwar keinen unveränderbaren Status verleiht und in seinem Bestand von der Fortdauer der Verfolgungsgefahr abhängt, andererseits aber einem Asylsuchenden, der schon einmal von politischer Verfolgung betroffen war, nicht zumutet, erneut der Zugriffsmöglichkeit des Verfolgerstaates und dem Risiko erneuter Verfolgung ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 und 182/80 - BVerfGE 54 S. 341 ff. = NJW 1980 S. 2641 ff. = juris; BVerwG, Urteil vom 24. November 1992 - 9 C 3/92 - EZAR 214 Nr. 3 = juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. März 2004 - A 6 S 219/04 - AuAS 2004 S. 142 ff. = NVwZ-RR 2004 S. 790 ff. = juris).

    Auf der Grundlage der ober- und höchstrichterlichen Interpretation stimmt der Regelungsgehalt des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG mit dem Inhalt dieser Bestimmung der Genfer Flüchtlingskonvention überein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. März 2004 a.a.O.; kritisch: Salomons/Hruschka, ZAR 2005 S. 1 ff. [6]), dies gilt nach Auffassung des Senats jedenfalls insoweit, als es um die hinreichende Sicherheit vor einer für die Asylanerkennung allein maßgeblich gewesenen politischen Verfolgung und nicht um sonstige, insbesondere allgemeine Gefahren etwa auf Grund einer unzureichenden Sicherheits- oder/und Versorgungslage geht, vor denen nach deutschem Recht nicht asyl-, sondern ausländer- bzw. aufenthaltsrechtlich Schutz gewährt wird.

  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2000 - 5 E 31057/98
    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Februar 2000 - 5 E 31057/98.A (V) - wird zurückgewiesen.

    Nachdem die Beigeladenen auf gerichtliche Anfrage schriftlich mitgeteilt hatten, dass sie am 4. März 1998 auf dem Frankfurter Flughaften eingetroffen seien, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage des Bundesbeauftragten mit Urteil vom 10. Februar 2000 - 5 E 31057/98.A (V) - (AuAS 2000 S. 71 = juris [LS]) abgewiesen und dies im Wesentlichen wie folgt begründet: .

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
    Diese Anforderung folgt aus der humanitären Zielsetzung des Asylgrundrechts, das zwar keinen unveränderbaren Status verleiht und in seinem Bestand von der Fortdauer der Verfolgungsgefahr abhängt, andererseits aber einem Asylsuchenden, der schon einmal von politischer Verfolgung betroffen war, nicht zumutet, erneut der Zugriffsmöglichkeit des Verfolgerstaates und dem Risiko erneuter Verfolgung ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 und 182/80 - BVerfGE 54 S. 341 ff. = NJW 1980 S. 2641 ff. = juris; BVerwG, Urteil vom 24. November 1992 - 9 C 3/92 - EZAR 214 Nr. 3 = juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. März 2004 - A 6 S 219/04 - AuAS 2004 S. 142 ff. = NVwZ-RR 2004 S. 790 ff. = juris).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 5.98

    Asylrecht; Ausländerrecht - Bürgerkriegspartei als staatsähnliche Organisation;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1993 - A 14 S 1175/91

    Familienasyl: Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens bis zur rechtskräftigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

  • OVG Hamburg, 20.12.1993 - Bf VII 10/92

    Verfolgungssicherheit; Chilene; Änderung der politischen Verhältnisse; Widerruf

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2002 - A 9 S 1038/99

    Familienasyl - kein Familienabschiebungsschutz

  • VG Ansbach, 24.04.2002 - AN 11 K 01.31749

    Afghanistan, Tadschiken, Kommunisten, Folgeantrag, Taliban, Machtwechsel,

  • VGH Bayern, 11.09.2001 - 9 B 00.31496

    Asylrecht Bundesrepublik Jugoslawien / Kosovo; Familienasyl für ein

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1991 - 14 A 10131/88

    Asylverfahren; Asylfolgeantrag; Asylberechtigter; Verhältnis des AsylVfG zu Art.

  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - A 14 S 457/02

    Widerruf der Asylberechtigung - Beurteilungszeitpunkt

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1996 - 25 A 5830/95

    Asylsuchender Ausländer; Sicherer Drittstaat; Bundesgebiet; Einreise;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 54/03

    Afghanistan, Asylrecht, Friedensordnung, Kausalität,Rückkehr, Widerruf,

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 8 L 1117/99

    Asyl; Asylantragsteller; Asylberechtigter; Asylberechtigung; Asylbewerber;

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97

    Taleban; Afghanistan; Kabul; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische

  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1996 - 7 A 12233/96

    Asylanerkennungsanspruch; Einreise über sicheren Drittstaat; Asylberechtigte ;

  • VGH Hessen, 24.06.2003 - 10 UE 843/03

    Familienasyl: Frist für Antragstellung - Unverzüglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2001 - 14 A 2621/01

    Antrag auf Zulassung einer Berufung in einem Verfahren um die Rechtsmäßigkeit

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

  • VG Ansbach, 03.04.2003 - AN 11 K 03.30178
  • VGH Bayern, 08.10.1996 - 6 BA 96.32524
  • VG Hamburg, 10.07.2003 - 10 A 1945/01
  • VG Ansbach, 15.09.2004 - AN 11 K 04.31184
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1993 - 14 A 10049/90
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • LG Hamburg, 10.01.1990 - 5/89
  • VGH Hessen, 17.01.2002 - 8 UZ 962/00
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Das Oberverwaltungsgericht wird - unter Berücksichtigung auch der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa VGH Kassel, Urteil vom 10. Februar 2005 - 8 UE 185/02.A - Leitsätze in AuAS 2005, 143 ; das Urteil ist Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 1 C 4.05) - erneut zu untersuchen haben, ob sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung des Klägers maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr nach Afghanistan - namentlich nach Kabul - eine Wiederholung der erlittenen Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und dem Kläger nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht.
  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 LB 351/20

    Afghanistan: Berufung abgewiesen; Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und gegenüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 11.12.2008 - 8 A 611/08

    Abschiebungsverbot wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

    Unabhängig von der Frage, ob es auf einen Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 73 Abs. 3 AsylVfG überhaupt anwendbar ist, dient das vom Kläger geltend gemachte Gebot des unverzüglichen Widerrufs gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG jedenfalls ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21/06 - BVerwGE 128 S. 199 ff. = NVwZ 2007 S. 1089 ff. = juris Rdnr. 18; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - 8 UE 280/02.A - AuAS 2005 S. 143 f. = juris Rdnr. 75).
  • VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05

    Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei

    Hinzu kommt, dass sein Sohn vorgetragen hat, ihre Familie sei auch noch unter den Mudschaheddin angesehen und sein Onkel sei Leibwächter sowie sein von den Taliban festgenommener Großvater sei ein Bekannter I. K. gewesen, also des fundamentalistisch-tadschikischen Mudschaheddin-Führers, der nach der Vertreibung der Taliban in H. wieder sein repressives autoritäres Regime übernommen und damit für relative Sicherheit und einen wirtschaftlichen Aufschwung gesorgt hatte (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - 8 UE 185/02.A - juris Rdnr. 94).
  • OVG Bremen, 22.09.2020 - 1 LB 258/20

    Abschiebungsverbot für alleinstehenden jungen Mann; Auswirkungen der

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und gegenüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und gegenüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 305/18

    Kein genereller Abschiebungsschutz wegen der schwierigen wirtschaftlichen und

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und gegenüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 26.05.2020 - 1 LB 57/20

    Abschiebungsverbot nach Afghanistan - Abschiebungsverbot; Asyl Afghanistan;

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und gegenüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 22.09.2020 - 1 L B 258/20

    Afghanistan: Berufung zurückgewiesen; Hazara, im Iran geboren und aufgewachsen;

    In den anderen Landesteilen bildeten sich jedoch in erheblichen Umfang quasi-staatliche und ge­ genüber der Zentralregierung autonome Herrschaftsbereiche heraus (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 84 ff. m.w.N.).

    Mitte der 2000er Jahre gelang es zudem den Taliban, zunächst in den Hauptsiedlungsgebieten der Paschtunen im Osten und Süden Afghanistans wieder Einfluss zu gewinnen (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.02.2005 - 8 UE 185/02.A, juris Rn. 98 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 13.10.2005 - 8 UE 1274/04

    Familienasyl; Widerruf; Afghanistan; Verfestigung der Lebensverhältnisse

    Das stimmt auch mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, wonach die Versagung von Familienasyl gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 AsylVfG allein das Vorliegen von Widerrufsgründen in Bezug auf den Stammberechtigten, nicht aber den unanfechtbaren Widerruf seiner Asylberechtigung voraussetzt (vgl. u.a. das den Beteiligten übersandte Urteil vom 10. Februar 2005 - 8 UE 280/02.A - AuAS 2005 S. 143 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

  • VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04

    Abschiebung einer Mutter zweier nichtehelicher Kinder nach Kabul.

  • VG Dresden, 05.09.2005 - A 2 K 30717/04
  • VG Köln, 21.02.2006 - 12 K 8607/03

    Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Bundesamt,

  • VG Trier, 29.04.2022 - 1 K 5117/19

    Für die Gewährung subsidiären Schutzes ist es unschädlich, wenn der

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 4/06
  • VG Frankfurt/Main, 17.05.2005 - 3 E 413/04

    Zur Zumutbarkeit der Rückkehr für Paschtunen nach Afghanistan (Raum Kabul).

  • VG Düsseldorf, 21.09.2005 - 6 K 4323/04

    Afghanistan, Kabul, nichtstaatliche Verfolgung, Abschiebungshindernis, Krankheit,

  • VG Frankfurt/Main, 17.05.2005 - 3 E 413/05

    Afghanistan, interne Fluchtalternative, Kabul, Taliban, Sicherheitslage,

  • VG Düsseldorf, 11.08.2005 - 6 K 415/04

    Asylanspruch eines Tadschiken bei politischer Verfolgung im Heimatland;

  • VG Karlsruhe, 09.07.2008 - A 4 K 356/08

    Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Albaner, Verfolgungsbegriff,

  • VG Würzburg, 04.10.2007 - W 6 K 06.30104

    Afghanistan, Folgeantrag, subjektive Nachfluchtgründe, Konversion, Apostasie,

  • VG Minden, 15.05.2006 - 1 K 1999/05

    Familienabschiebungsschutz, Familienasyl, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Frankfurt/Main, 18.08.2008 - 5 K 1484/08

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, PKK, Verdacht der Mitgliedschaft,

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