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   VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11.N   

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VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11.N (https://dejure.org/2012,10322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.05.2012 - 4 C 841/11.N (https://dejure.org/2012,10322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N (https://dejure.org/2012,10322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung in einem Regionalplan durch Konzentration von raumbedeutsamen Windkraftanlagen in diesen Gebieten

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Regionalplan Mittelhessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung in einem Regionalplan durch Konzentration von raumbedeutsamen Windkraftanlagen in diesen Gebieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Windenergie-Zielfestlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Regionalplan Mittelhessen 2010

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 982
  • DVBl 2012, 981
  • BauR 2012, 1689
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    In seiner neueren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15. September 2009 - BVerwG 4 BN 25/09 - BRS 74 Nr. 112) ausgeführt, dass sich die Tabuzonen in zwei Kategorien einteilen lassen, nämlich in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen ist ("harte" Tabuzonen) und in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde (bzw. der Träger der Regionalplanung) anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen ("weiche" Tabuzonen).

    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substantiell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009, a. a. O., m. w. N.; vgl. auch Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 1. Aufl. 2009, Rdnrn. 646 ff.).

    Dass der Antragsgegner vorliegend nicht ausdrücklich zwischen "harten" Tabuzonen (Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind) und "weichen" Tabuzonen (Zonen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich ist, in denen nach den eigenen Kriterien des Trägers der Regionalplanung aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen; vgl. zu dieser Unterscheidung: BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O.) differenziert hat, begründet keinen Abwägungsfehler, da sich der Antragsgegner inhaltlich an den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien orientiert hat.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    37 Für die rechtliche Prüfung gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie im Bauplanungsrecht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - BRS 69 Nr. 107).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287; Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BRS 66 Nr. 10; Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - BRS 69 Nr. 107; Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - BRS 73 Nr. 94) ist bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB davon auszugehen, dass diese Vorschrift die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt stellt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.

    Schafft er auf diese Weise für die Windenergienutzung substantiellen Raum, so braucht er nicht darüber hinaus durch einen großzügigen Gebietszuschnitt den Weg für den Bau neuer Anlagen freizumachen, die für ein späteres "Repowering" zusätzliche Möglichkeiten eröffnen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10

    Verhinderungsplanung mittels Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Im vorliegenden Fall habe allerdings der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit einer von der Antragstellerin beschlossenen Veränderungssperre entschieden, deren gesamte Vorgehensweise in den zurückliegenden Jahren lasse hinsichtlich der Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen nur den Schluss zu, dass es ihr nicht um eine Standortwahl gehe, sondern dass sie vielmehr eine unzulässige Verhinderungsplanung betrieben habe (Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -).

    Der Antragsbefugnis steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Flächen für die Windkraftnutzung Eudorf, Hattendorf, Elbenrod" erlassen hatte, die vom 3. Senat des Hessischen VGH (Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -) als unzulässige Verhinderungsplanung betrachtet und für unwirksam erklärt worden ist.

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N - BauR 2012, 459) dargelegt hat, haben Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG den Charakter von Außenrechtsvorschriften.

    Darüber hinaus hat sich der erkennende Senat in seinem bereits zitierten Urteil vom 17. März 2011 (a.a.O.) der Auffassung angeschlossen, dass das Verfahren der Ausarbeitung des Planungskonzepts hinreichend nachvollziehbar und - nicht zuletzt aus Gründen des Rechtsschutzes - dokumentiert sein muss (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.Oktober 2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Juli 2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07. April 2005 - 1 D 2/03 - …
  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.Oktober 2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Juli 2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07. April 2005 - 1 D 2/03 - …
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.Oktober 2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Juli 2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07. April 2005 - 1 D 2/03 - …
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Auch das Bilden von Pufferzonen und pauschalen Abständen zu diesen Flächen ist im Grundsatz nicht zu beanstanden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BRS 67 Nr. 98).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Bei der Festlegung der Vorranggebiete für Windenergienutzung handelt es sich also um eine regionalplanerische "Letztentscheidung", die auf einen Ausgleich der Konflikte und auf einer Abwägung regionalplanerischer Gesichtspunkte beruht und Lösungen bietet, die auf regionalplanerischer Ebene keiner Ergänzung mehr bedürfen, auf der nachgeordneten Ebene der Bauleitplanung jedoch grundsätzlich - je nach dem jeweiligen Konkretisierungsgrad der Zielaussage - noch einer Verfeinerung und Ausdifferenzierung zugänglich sind (s. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2007 - OVG 10 A 3.05 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
    Deshalb ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung vom 20. August 1991 (- BVerwG 4 NB 3.91 - BRS 52 Nr. 36) für die Zielfestlegung Ziff. 7.2.2-1 vollumfänglich, also für das gesamte Regionalplangebiet, deren Unwirksamkeit festzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2005 - 5 S 2124/04

    Normenkontrolle; Vorranggebiet für Windenergie; Regionalplan; Bekanntmachung;

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10

    Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"

  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 1535/17

    Teilregionalplan Energie Nordhessen

    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG haben den Charakter von Außenrechtsvorschriften (vgl. Urteile des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, BauR 2012, 459 und vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, BRS 79 Nr. 5).

    Gleiches gilt für die Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft, denn sie ist aufgrund des Anpassungsgebotes nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre gemeindliche Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, BRS 79 Nr. 5).

    Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung ist von der Antragstellerin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG zu beachten, so dass sie als Behörde antragsbefugt ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es insoweit aus, dass die Gemeinde durch die bindenden Ziele der Raumordnung gehindert ist, Darstellungen in einem Flächennutzungsplan oder Festsetzungen in einem Bebauungsplan rechtswirksam zu erlassen, die den Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Demnach hat sich die Regionalplanung - wie jede Planung im Rahmen einer Abwägung - mit den städtebaulichen Planungen auseinander zu setzen, d. h. diese zu gewichten und ins Verhältnis zu den sonstigen einschlägigen Belangen zu setzen (vgl. zu dem in § 1 Abs. 3 ROG verankerten Gegenstromprinzip: BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364; Hess. VGH, Urt. v. 10.5.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981).

    Der Einwand des Antragsgegners, die durch Art. 28 Abs. 2 GG den Kommunen garantierte kommunale Planungshoheit verbiete es, einer Gemeinde die in ihrem Flächennutzungsplan ausgewiesene "Siedlungsfläche" dadurch zu entziehen, dass sie der Windenergie zugewiesen würde, überzeugt vor dem Hintergrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung, die für die Regionalplanung eine bloße Berücksichtigung von Flächennutzungsplänen und keine strikte Beachtenspflicht normiert, nicht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 10.5.2012, a. a. O.).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Die gerichtliche Kontrolle ist hinsichtlich möglicher Abwägungsfehler darauf beschränkt, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge einzustellen war, ob die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, Rn. 37 , juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18

    Teilfortschreibung eines Regionalplans

    Vielmehr ist dem Antragsgegner der Weg zu eröffnen, eine neue planerische Gesamtentscheidung zu treffen (vgl. HessVGH, Urteil vom 10.5.2012 - 4 C 841/11.N - juris Rn. 65 f.; zur Bauleitplanung BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Für beide Planungsinstrumente gilt, dass die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander bedingen und sich der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen lässt, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (vgl. jüngst etwa BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, juris m.w.N.; ausführlich auch BVerwG, Beschl. v. 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812 m.w.N. zur Konzentration von Abgrabungen, dabei anknüpfend an seine frühere Rspr. zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris Rn. 20 m.w.N.; HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981 und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris, Rn. 32 ff.; SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris).

    Nicht verlangt werden darf, ob beide Begriffe im konkreten Planungsprozess wörtlich verwendet worden sind (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981, 983 und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris Rn. 38 a.E.).

    Demzufolge wird es beispielsweise nicht für zulässig erachtet, wenn ein Regionalplan die raumordnerische Prüfung von 15 potenziellen, nach einem Planungshinweis angestrebten Vorranggebieten in einer Größenordnung von etwa 1 000 ha in ein Zielabweichungsverfahren verlagert (HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981, 985).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

    Erforderlich ist eine eigene - abschließende - Abwägung von Belangen, die bereits auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar sind (vgl. OVG BBg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 5.10 -, juris RdNr. 35; HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, juris RdNr. 37).
  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG haben den Charakter von Außenrechtsvorschriften (vgl. Urteile des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, BauR 2012, 459 und vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, BRS 79 Nr. 5).

    Gleiches gilt für die Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft, denn sie ist aufgrund des Anpassungsgebotes nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre gemeindliche Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11 .N -, BRS 79 Nr. 5).

    Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung ist von der Antragstellerin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG zu beachten, so dass sie als Behörde antragsbefugt ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es insoweit aus, dass die Gemeinde durch die bindenden Ziele der Raumordnung gehindert ist, Darstellungen in einem Flächennutzungsplan oder Festsetzungen in einem Bebauungsplan rechtswirksam zu erlassen, die den Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Für beide Planungsinstrumente gilt, dass die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander bedingen und sich der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen lässt, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (vgl. jüngst etwa BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, juris m.w.N.; ausführlich auch BVerwG, Beschl. v. 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812 m.w.N. zur Konzentration von Abgrabungen, dabei anknüpfend an seine frühere Rspr. zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris Rn. 20 m.w.N.; HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981 und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris, Rn. 32 ff.; SächsOVG, Urt. v. 01.07.2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris).

    Nicht verlangt werden darf, ob beide Begriffe im konkreten Planungsprozess wörtlich verwendet worden sind (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981, 983 und Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris Rn. 38 a.E.).

    Demzufolge wird es beispielsweise nicht für zulässig erachtet, wenn ein Regionalplan die raumordnerische Prüfung von 15 potenziellen, nach einem Planungshinweis angestrebten Vorranggebieten in einer Größenordnung von etwa 1 000 ha in ein Zielabweichungsverfahren verlagert (HessVGH, Urt. v. 10.05.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981, 985).

  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hinzutreten von

    Die Bewertung der Genehmigung als rechtmäßig in Bezug auf den Standort der Anlage BWU-1 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 10. Mai 2012 (4 C 841/11.N) den Regionalplan Mittelhessen 2010 insoweit für unwirksam erklärt hat, als er unter Ziffer 7.2.2-1 (Z) (K) als Ziel der Raumordnung Vorranggebiete für Windenergienutzung festlegt und zugleich bestimmt, dass außerhalb dieser Vorranggebiete raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen sind.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17

    Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster;

    Demnach hat sich die Regionalplanung mit den städtebaulichen Planungen auseinander zu setzen, d. h. diese zu gewichten und ins Verhältnis zu den sonstigen einschlägigen Belangen zu setzen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 31; BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - BVerwG 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364 [374 f.]; Hess. VGH, Urt. v. 10.5.2012 - 4 C 841/11.N -, DVBl. 2012, 981, hier zitiert nach juris, Rn. 62).
  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
  • VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13

    Erweiterung eines Quarztagebaus

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