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   VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13.Z   

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VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13.Z (https://dejure.org/2013,21371)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.2013 - 6 A 544/13.Z (https://dejure.org/2013,21371)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 6 A 544/13.Z (https://dejure.org/2013,21371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zugang zu Informationan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HUIG -Mitwirkung eines Ministeriums bei der Gesetzgebung- nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich Informationszugang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HUIG -Mitwirkung eines Ministeriums bei der Gesetzgebung- nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich Informationszugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Der Ansicht des Ministeriums stehe das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Februar 2012 (Az. C-204/09, Flachglas Torgau GmbH) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Sache vom 2. August 2012 (Az. 7 C 7.12) entgegen.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (Az. C-204/09, Flachglas Torgau, ZUR 2012, 237) auf das Vorlageersuchen des Bundesverwaltungsgerichts hin ausgeführt (Rdnr. 52 ff.):.

    Denn der von der genannten Vorschrift bezweckte ordnungsgemäße Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens kann nach dessen Abschluss nicht mehr beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 a.a.O. ).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Der Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HUIG Mitwirkung eines Ministeriums bei der Gesetzgebung kann nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 02.08.2012 7 C 7.12 ).

    Der Ansicht des Ministeriums stehe das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Februar 2012 (Az. C-204/09, Flachglas Torgau GmbH) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Sache vom 2. August 2012 (Az. 7 C 7.12) entgegen.

    In dem der Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zugrunde liegenden Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. August 2012 (7 C 7.12, ZUR 2012, 675, Rdnr. 21) zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UIG, der im Wesentlichen dem § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HUIG entspricht, ausgeführt:.

  • VG München, 22.05.2013 - M 24 K 12.613

    Vorlage an Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Diese Entscheidung (Beschluss vom 22.05.2013 - M 24 K 12.613 u.a. -), mit der das Verwaltungsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/4/EG stellt, begründet weder direkt noch mittelbar durch die weiteren Erklärungen des Beklagten im Schriftsatz vom 28. Juni 2013 ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des vorliegenden erstinstanzlichen Urteils, weil sie bayerisches Recht betrifft, das von den Regelungen des Hessischen Umweltinformationsgesetzes abweicht.
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Ziel ist auch ein Beitrag zur Kontrolle der Verwaltung und Schärfung des Umweltbewusstseins (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1999 - 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10, NVwZ 2011, 546; Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 145) vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass eine Änderung der Entscheidung zumindest möglich erscheint.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Bei uneinheitlicher Stimmabgabe darf keine Stimme des jeweiligen Landes als Zustimmung gewertet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.2002 - 2 BvF 1/02 -, BVerfGE 106, 310).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Rechtsansichten, die eine Einschränkung angenommen hatten, hat das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf die vergleichbare Vorschrift § 1 Abs. 1 S. 1 IFG verworfen (Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, BVerwGE 141, 122).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10, NVwZ 2011, 546; Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 145) vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass eine Änderung der Entscheidung zumindest möglich erscheint.
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