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   VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89   

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VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89 (https://dejure.org/1990,6400)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.09.1990 - 13 TE 3624/89 (https://dejure.org/1990,6400)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. September 1990 - 13 TE 3624/89 (https://dejure.org/1990,6400)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88

    Asylrecht Türkei: Yeziden; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Art. 103 Abs. 1 GG ist deshalb nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluß v. 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 ; Hess. VGH, Beschluß v. 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88 -, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr kann es sich, ohne den Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verletzen, darauf beschränken, auf das wichtigste, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevante Parteivorbringen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluß v. 1. Februar 1978, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß v. 15. Januar 1980 - 12 TE 3516/88 -).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Art. 103 Abs. 1 GG ist deshalb nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluß v. 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 ; Hess. VGH, Beschluß v. 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88 -, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr kann es sich, ohne den Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verletzen, darauf beschränken, auf das wichtigste, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevante Parteivorbringen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluß v. 1. Februar 1978, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß v. 15. Januar 1980 - 12 TE 3516/88 -).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Das in Art. 103 Abs. 1 GG niedergelegte Prozeßgrundrecht vermag jedoch keinen Schutz gegen - auch unrichtige - Entscheidungen zu gewähren, in denen der Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen und materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen wird (vgl. BVerfG, Beschluß v. 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 -, BVerfGE 21, 191 ; Beschluß v. 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 -, BVerfGE 40, 101 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1988 - 1 A 1745/86
    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Dieser Aushändigungsvermerk tritt an die Stelle der bei der Zustellung durch die Post im Regelfall vorgesehenen Übergabe einer Abschrift der Zustellungsurkunde (vgl. § 3 Abs. 3 VwZG i.V.m. § 195 Abs. 2 und § 190 Abs. 3 ZPO) und soll es dem Empfänger des zuzustellenden Schriftstücks ermöglichen, ohne Schwierigkeiten den Beginn einer mit der Zustellung verbundenen Rechtsmittelfrist festzustellen (OVG Münster, Urteil v. 14. Juni 1988 - 1 A 1745/86 -, NVwZ-RR 1989, 4).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Das in Art. 103 Abs. 1 GG niedergelegte Prozeßgrundrecht vermag jedoch keinen Schutz gegen - auch unrichtige - Entscheidungen zu gewähren, in denen der Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen und materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen wird (vgl. BVerfG, Beschluß v. 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 -, BVerfGE 21, 191 ; Beschluß v. 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 -, BVerfGE 40, 101 ).
  • VGH Hessen, 28.10.1983 - 10 TE 431/83
    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1990 - 13 TE 3624/89
    Eine ohne Aufbringung des Datums der Aushändigung vorgenommene Zustellung nach § 5 VwZG ist zwar nicht unwirksam, vermag den Beginn der in § 9 Abs. 2 VwZG bezeichneten Rechtsmittelfristen aus den vorgenannten Gründen aber nicht auszulösen (Hess. VGH, Beschluß v. 28. Oktober 1983 - 10 TE 431/83 -).
  • VGH Hessen, 11.07.1996 - 13 UZ 2400/96

    Zur Klagefrist nach Ablehnung eines Asylbegehrens als offensichtlich unbegründet

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 10. September 1990 - 13 TE 3624/89 - im Rahmen des damals noch durchzuführenden Beschwerdeverfahrens mit dem Ziel der Zulassung der Berufung (§ 32 AsylVfG a. F.) zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs ausgeführt hat, ist dieses verfassungsrechtliche Prinzip nicht bereits dann verletzt, wenn ein Gericht unter Verstoß gegen einfachgesetzliche Verfahrensvorschriften eine Asylklage als unzulässig abgewiesen und daher das Vorbringen des Klägers nicht sachlich gewürdigt hat.
  • VGH Hessen, 30.10.1997 - 13 UZ 383/97

    Asylverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Abweisung einer Klage als

    Aus diesem Grundsatz hat der vorliegend zur Entscheidung berufene Senat die Folgerung gezogen, daß die Abweisung einer Klage als unzulässig wegen (angeblicher) Versäumung der Klagefrist und die damit einhergehende Konsequenz der Nichtberücksichtigung des sachlichen Vorbringens eines Klägers regelmäßig keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßig verankerte Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bedeute (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1990 - 13 TE 3624/89 - und vom 11. Juli 1996 - 13 UZ 2400/96.A -).
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